In Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige haben gemäss Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Schweiz-Österreich Leistungen aus schweizerischer beruflicher Vorsorge (Renten, Kapitalbezüge ex Pensionskassen oder Freizügigkeitsstiftungen) grundsätzlich dort als Einkommen zu versteuern. Eine Ausnahme davon statuiert lediglich Artikel 19 des DBA, das der Schweiz das Besteuerungsrecht für BVG-Ruhegehälter zuweist, wenn diese aufgrund früher erbrachten Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen. von einer helvetischen öffentlich-rechtlichen Entität ausbezahlt werden. Zu diesen Entitäten zählen etwa die Eidgenossenschaft, die Kantone, die Gemeinden sowie andere juristischen Person des öffentlichen Rechts, die nach schweizerischen Gesetzen errichtet wurden. BVG-Einkommen nach Artikel 19 werden in der Schweiz quellenbesteuert und bleiben in Österreich mit Progressionsvorbehalt freigestellt, also nur steuersatzbestimmend berücksichtigt.
Alle anderen BVG-Leistungen werden von Österreich voll besteuert, allenfalls unter Anrechnung schweizerischer Quellensteuern. Kapitalauszahlungen nach BVG werden ebenfalls mit den ordentlichen Einkommensteuertarifen belastet, was bereits bei kleineren Guthaben zu drakonischen Abgaben führt. Eventuell können BVG-Kapitalbezüge von der sog. Drittelbegünstigung profitieren, so dass nur 2/3 der Auszahlungen in Österreich steuerlich erfasst werden. Letzter ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich sein Pensionsguthaben nur in Form eines Kapitalbetrages auszahlen lassen konnte, nicht aber wenn er die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und Rente hatte und sich für den Kapitalbezug entschied.
Die diversen Nuancen des schweizerischen BVG und dessen steuerlichen Handhabung im helvetischen Steuerrecht führten, gepaart mit dem Steuerhunger und der Auslegungsphantasie des österreichischen Fiskus, führten zu diversen Unstimmigkeiten und Beschwerden, die schliesslich gerichtlich beurteilt wurden. Mehrere Dutzend Entscheide beschäftigten sich in den letzten Jahren mit der Thematik. Die Lektüre der Urteile offenbart, dass bei Wohnsitzverlegungen nach Österreich vor der Handhabung von BVG-Kapitalien die Steuerfolgen und allfällige Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Bezüge vor der Auswanderung, Splittings, Verrentung von Kapitalien via Freizügigkeit, etc.) zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen oder gar von Doppelbesteuerungen individuell abgeklärt werden sollten.
Nachfolgend führen wir eine (beschränkte) Auswahl der erwähnten Entscheide zur Vorab-Information an:
2022: Altersrente aus einer schweizerischen Pensionskasse – Besteuerungsrecht Österreich (Art 18 DBA Schweiz) in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/7dc21c84-1d0c-453a-81ff-79fc17cf272a/137865.1.1.pdf
2022: Freizügigkeitsleistung aus der Schweiz: Zuflusszeitpunkt und Drittelbegünstigung in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/f7cd348c-1a73-460c-a220-c9db342659ad/136590.1.1.pdf
2022: Einkommensteuerliche Behandlung einer Pensionsabfindung aus der schweizerischen beruflichen Altersvorsorge in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/77641e58-b535-4f20-9518-d470455f7234/138154.1.1.pdf
2022: 1) Steuerpflicht einer Schweizer Invalidenrente
2) Besteuerung einer von einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung als Einmalbetrag ausbezahlten Freizügigkeitsleistung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988
3) Anrechnung der von der Schweiz einbehaltenen Quellensteuer
4) Berücksichtigung eines Behindertenfreibetrages gemäß § 35 EStG 1988 in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/f2648a00-aa3b-42fb-90d3-ee626d1b7700/136585.1.1.pdf
2021: Pensionsabfindung einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung: Besteuerung nach § 124b Z 53 EstG in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/6b16d369-7ab1-4fa5-bee2-b50b04e11d07/132916.1.1.pdf
2021: Besteuerung einer von einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung als Einmalbetrag ausbezahlten Freizügigkeitsleistung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/cefd926d-f96b-49ff-9574-e9b72dd5613a/133297.1.1.pdf
2021: Ist das mittels „Wohnraumvorbezug“ zur Auszahlung gebrachte obligatorische Vorsorgekapital als begünstigte Pensionsabfindung iSd § 124b Z 53 EStG 1988 zu behandeln? in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/4c22394d-1ed9-476e-9d9d-bbcb3d626b19/132443.1.1.pdf
2021: Aus der Schweiz als Einmalzahlung bezogene Freizügigkeitsleistung – Drittelbegünstigung? in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/643563fa-48e0-41be-ab77-b1eb4b079a0f/132819.1.1.pdf
2021: Drittelbegünstigung für Freizügigkeitsleistung aus der Schweizer beruflichen Pensionskasse in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/eea0fad1-a78b-47aa-8c87-eec8845a9f6c/132663.1.1.pdf
2018: Drittelbegünstigung für Pensionsabfindung bei endgültigem Verlassen der Schweiz vor Eintritt des Vorsorgefalles? in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/29ed5ad7-8b8a-4902-be28-079241f5137e/120052.pdf
2017: Besteuerung eines von einer Schweizer Freizügigkeitseinrichtung gemäß § 30c BVG ausbezahlten Vorbezuges für Wohneigentum in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/808e37d3-28a5-4a52-a9a0-2f289b5d3ca4/133610.1.1.pdf
2015: Besteuerung einer teilweisen „Barauszahlung“ der Austrittsleistung (Beendigung des Dienstverhältnisses und endgültiges Verlassen der Schweiz) in https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/615e71b9-a4c7-4bc6-be8f-4c3c8f46f132/107070.pdf
AUSWANDERUNG NACH ÖSTERREICH? LESEN SIE HIER!