Das Königreich Thailand bietet ausländischen Zuwanderern trotz zuweilen heftigen politischen Instabilitäten recht kalkulierbare Verhältnisse. Auch schweizerische Staatsbürger, speziell Nichterwerbstätige sowie Selbständige und Kleinunternehmer, finden am Schwellenland zunehmend Gefallen, wovon die markanten Zuwachsraten an ständig Ansässigen helvetischer Provenienz zeugen. Prächtige Landschaften, ein tropisches oder subtropisches Klima, günstige Lebenshaltungskosten, teilweise ansprechende Infrastrukturen, die Verfügbarkeit von Immobilien für alle Bedürfnisse und steuerliche Vorteile begründen die mittlerweile langjährige Beliebtheit des südostasiatischen Landes. Langjährig gefestigt ist auch die Erfahrung von Emigration Now in der Beratung und Unterstützung von Thailand-Auswanderern und Unternehmen, die lokal Fuss fassen möchten. Unsere Beratungsfelder umfassen mitunter:
Visum-Antragstellungen via amtliche Plattform thaievisa.go.th
Jahresaufenthaltsbewilligungen für Nichterwerbstätige ab Alter 50 („O“-Visum)
Jahresaufenthaltsbewilligungen für Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern
5/10-Jahresvisum Long Stay („O-X“-Visum)
„Elite“-Visum 5/10/20-Jahre (u.a. Easy Access Elite, Superiority Extension Elite, Elite Ultimate Privilege, Elite Privilege Access, Family Premium Elite, Elite Family Excursion, Elite Family Alternative, Elite Flexible)
Non-immigrant Business-Visa „B“, „B-A“ und „IB“
SMART Visa Talent (T), Investor (I), Executive (E), Startup Entrepreneur (S)
SMART Visum O für Familienangehörige von Smart-Visa-Inhabern
Long Term Residency Visa (BOI) für „Wealthy Global Citizens“
Long Term Residency Visa (BOI) für „Vermögende Rentner“
Long Term Residency Visa (BOI) für „Digitale Nomaden“
Long Term Residency Visa (BOI) für „Highly-Skilled Professionals“
Sonstige Arbeitsbewilligungen
Besteuerung hinsichtlich aller Steuerarten
Sonderbesteuerungen, z.B. für „Highly-Skilled Professionals“
Besteuerung von thailändischen Einkommen und Vermögen
Besteuerung von Auslandseinkommen und -vermögen
Vermeidung thailändischer Steuern auf CH-Einkommen
Erläuterung und Interpretation der geplanten Einführung einer teilweisen Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip ab Steuerperiode 2024
Rückerstattung CH-Quellensteuer auch wenn das Formular „Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz“ von den thailändischen Steuerbehörden nicht unterzeichnet wird
Erbschaftssteuer
Implikationen des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Thailand
Sozialversicherungen für Erwerbstätige, Deckungen für Nichterwerbstätige
Krankenversicherungspflichten
Krankenversicherungslösungen: International, regional, lokal
Umzug, Zölle, Importabgaben
Erbrecht, Eherecht, Güterrecht
Gesundheitswesen, Altersbetreuung, Anstellung von Hauspersonal
Möglichkeiten, Fallstricke und Gefahren des Grundstückserwerbs über lokale Gesellschaften
Erwerb von Wohnstätten in „Condominiums“, gelbes Hausbuch
Leasehold
Miete, Mieterrecht, Mietvertrag(überprüfung)
Lokales Banking, Überweisungscodes
Immobilienbesteuerung: Einmalige und laufende Abgaben
Unternehmensgründung, Selbständigkeit
Investitions- und Unternehmensförderung durch Board of Investment (BOI)
Unternehmensbesteuerung
Empfehlung lokaler Anwaltskanzleien, Steuerberatungen und Unternehmensberatungen
Diese und weitere Themenkreise sowie alle im Vorfeld einer Thailand-Wohnsitznahme in der Schweiz anzubahnenden Vorkehrungen (z.B. Besorgung der Einreisevisa, Bezug von Vorsorgekapitalien oder Renten, freiwillige AHV, Vorsorge- und Versicherungsmöglichkeiten ex Schweiz, etc.) vertiefen unsere Berater in Orientierungsgesprächen unter Berücksichtigung aller individuellen Prämissen der Auswanderungswilligen. Für lokale Umsetzungshandlungen stützen wir uns seit über einer Dekade auf die Dienstleistungen einer Anwaltssozietät in Bangkok, welche die diversen Bedürfnisse von Einwanderern und Investoren rechtssicher und interdisziplinär zuverlässig abdecken kann. Die nach ortsüblichen Honoraransätzen abrechnende Sozietät mittlerer Grösse empfiehlt sich insbesondere für die Einholung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, die umfassende Betreuung von immobilienbezogenen Sachverhalten im ganzen Land (z.B. Überprüfung von Verträgen, Begleitung von Kauf- und Verkaufsvorgängen, Vertretung vor Behörden, Steuerberatung, etc., aber keine Vermittlung von Objekten), Vertragsgestaltungen aller Art, Gesellschaftsgründungen oder der rechtliche Mitwirkung bei einfachen oder komplexen Investitionen.
Gerne steht Emigration Now bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Thailand-Plänen hinsichtlicher aller Anliegen zur Verfügung.
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!