Eine gewichtige Hürde im Auswanderungsprozess liegt in der Erlangung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen. Schweizer sind prinzipiell gern gesehene Zuwanderer, doch haben auch sie die jeweiligen Prozedere zur Bewilligungserlangung, welche von einer mühelosen Zuteilung bis hin zu langwierigen, zermürbenden und teils erniedrigenden Antragsstellungsprozessen reichen, zu befolgen. Eine gewichtige Ausnahme stellen die EU-Länder dar: Seit dem 1. Juli 2004 geniessen Schweizer in der Europäischen Union vollständige Personenfreizügigkeit, wobei auch hier gewisse Minimalstandards zu beachten sind.
Ausserhalb der EU sind Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit generell bei solider Ausbildung, erfolgreichem Berufswerdegang oder bei genügendem Kapitaleinsatz vergleichsweise leicht, bei einem wenig qualifizierten Berufsbild dagegen vielfach kaum erhältlich, da die meisten Länder ihre Arbeitsmärkte durch Inländerbevorzugung schützen.
Eine Mehrheit der Staaten gewährt dagegen nicht erwerbstätigen Ruheständlern die Ansässigkeit recht problemlos (Ausnahmen sind u.a. die USA, Kanada und Australien, welche keine eigentlichen Pensionärengenehmigungen kennen, aber ihnen den Zuzug allenfalls über andere Visakategorien ermöglichen). Diese Länder stellen – im Bestreben, keine ausländischen „Lasten“ aufzunehmen – gewisse Voraussetzungen, etwa finanzielle Unabhängigkeit in Form von Vermögen, Renten oder sonstige Einkommen, ausreichende Krankenversicherung, den Nachweis einer Wohnstätte sowie einen guten Leumund. Nur wenige Länder definieren Altersuntergrenzen und praktisch keine Staatshoheit verlangt, dass der Einwanderer auch im Ausland keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Die ausländerrechtlichen Prinzipien zur Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung mit oder ohne Erwerbstätigkeit ähneln sich weltweit. Ihre Ausgestaltung differiert aber im Detail, beachtet doch jeder Staat spezifische Eigenheiten. Auch unterliegen die Einwanderungsgesetze einer kontinuierlichen Dynamik. Aus diesen Gründen kann eine Visa-Antragstellung äusserst herausfordernd sein und sich als zeit- und kostenraubend entpuppen, so dass sich die Konsultation von Fachspezialisten lohnen kann. EMIGRATION NOW bietet in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern, vornehmlich lokale Immigrationsanwälte, entsprechende Umsetzungslösungen, welche die mühevolle Konsultation verschiedener Anlaufstellen, Berater und Behörden erübrigen.
Die diesbezüglichen Dienstleistungen durch EMIGRATION NOW werden anlässlich des ersten Orientierungsgespräches erläutert. Die Unterstützung zur Erlangung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen erfolgt ausschliesslich auf Mandatsbasis. Ein entsprechender Mandatsvertrag regelt alle Facetten des Beratungsprozesses im Detail. EMIGRATION NOW kann in der Antragstellung von Bewilligungen auf eine lückenlose Erfolgsquote zurückschauen, weil ausschliesslich Bewerber mit reellen Erfolgschancen betreut werden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass allfällige Beratungsabsagen keine persönlichen Wertungen durch EMIGRATION NOW darstellen, sondern ein Abbild allenfalls restriktiver Einwanderungsgesetze sind.
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