Splittingmethode entlastet Steuerbürden von Familien mit kleineren und mittleren Einkommen markant
Prospektive Frankreich-Auswanderer interessieren sich in ihren Wegzugvorbereitungen regelmässig für die zukünftige Einkommenssteuerbelastung. Schnell stossen sie im Netz auf fünf Einkommenssteuertranchen und die dazugehörigen Steuersätze. Die Werte, bezogen auf das steuerbare Einkommen, betragen etwa für 2023:
■ Tranche 1: bis 10‘777 €: 0% ■ Tranche 2: 10‘778 € bis 27‘478 € : 11% ■ Tranche 3: 27‘479 € bis 78‘570 €: 30% ■ Tranche 4: 78‘571 € bis 168‘994 €: 41% ■ Tranche 5: ab 168‘995 €: 45%
Diese Tranchen, deren Grenzen alljährlich an die Inflation angepasst werden, reflektieren die französische Grundtabelle der Einkommensbesteuerung. Nur Steuerpflichtige, die in Frankreich als Einzelpersonen ansässig sind, können diese Tabelle auf ihr steuerbares Einkommen (Bruttoeinkommen minus Abzüge, Vergünstigungen, Steuergutschriften, etc.) 1:1 applizieren. Eine Einzelperson mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von 40‘000 € hat demnach 2023 einen Steuerobulus von 5‘593 € (11% bzw. 1‘837 € in Trance 2 zuzüglich 3‘756 € in Tranche 3 – Grenzsteuersatz: 30%) zu entrichten.
Die Berechnungsart für Familien (Ehegatten, PACS, minderjährige Kinder, u.U. Kinder bis Alter 21 und Kinder in Ausbildung bis Alter 25) differiert dagegen hiervon. Denn hier wirkt das System des sog. quotient familial, auf dessen Anwendung für kleinere und mittlere Einkommen eine im internationalen Vergleich sehr familienfreundliche Belastungspolitik gründet. Hierzu werden allen Haushalten fiskalisch sog. Parts wie folgt zugeordnet (Auswahl):
Nichtverheiratete/Nicht-PACS ohne Kinder: 1 Part – Nichtverheiratete/Nicht-PACS mit einem Kind: 1,5 Parts – Nichtverheiratete/Nicht-PACS mit zwei Kindern: 2 Parts – Verheiratete/PACS ohne Kinder: 2 Parts – Verheiratete/PACS mit einem Kind; 2,5 Parts – Verheiratete/PACS mit zwei Kindern: 3 Parts
Zur Berechnung der tatsächlichen Steuerobliegenheit einer Familie wird nun zunächst das steuerbare Gesamteinkommen der Familie ermittelt. Dieses wird alsdann durch die Anzahl Parts dividiert. Mit dem resultierenden Betrag wird schliesslich unter Verwendung der oben erläuterten Grundtabelle eine Summe errechnet, die ihrerseits wieder mit der Anzahl Parts multipliziert wird, um die endgültige Steuerlast zu ermitteln. Obschon der Steuerentlastungseffekt durch dieses Familientarifsplitting pro zusätzlichem halben Part auf 1‘678 € (2023) limitiert ist, beschert diese Berechnungsart konsistente Steuerabschläge.
Nach den für 2022 geltenden Zahlen betrug die Steuer für ein Ehepaar/PACCS (häufigste Familienzusammensetzung bei unserer Auswanderungskundschaft) mit einem steuerbaren Familieneinkommen von 40‘000 € lediglich ca. 1‘810 € (bei 60‘000 €: ca. 5‘840 €, bei 80‘000 €: ca. 11‘840 €, bei 100‘000 €: ca. 17‘840 €). Eine Familie mit zwei Kindern (3 Parts) hätte bei 40‘000 € steuerbarem Einkommen 183 € zu begleichen gehabt (bei 60‘000 €: ca. 3‘320 €, bei 80‘000 €: ca. 8‘660 €, bei 100‘000 €: ca. 14‘660 €).
Emigration Now kann zu den effektiven französischen Einkommensteuerbelastungen in allen Familiensituationen orientieren und entsprechende Belastungstabellen aushändigen. Insgesamt lässt sich beobachten, dass Frankreich z.B. für Rentner-Ehepaare mit durchschnittlichen schweizerischen Ruhegehältern oder für kinderreiche Familien (z.B. Expats, Grenzgänger mit weiterer Erwerbstätigkeit in der Schweiz) bei der Einkommensteuer ein durchaus mildes Steuerklima bietet Allerdings sind auch weitere Belastungsfaktoren mit zu berücksichtigen, so etwa die Interdependenz dieser Einkommensteuerbürden mit Kapitalertragsteuern, den Einkünften gewisser Nebenerwerbe (Z.B. Führen von chambres d’hôtes, gîtes), den Kapital- oder Rentenleistungen aus schweizerischer Vorsorge, den Vermögenssteuern (auf Immobilienbesitz) oder den Erbschafts- und Schenkungssteuern (die in Frankreich auch bei Zuwendungen von ausländischen Schenkern oder Erblassern fällig werden können). Ein besonderes Augenmerk ist überdies den diversen Sozialabgaben (etwa CSG/CRDS/CASA) zu schenken. Diese haben eindeutigen Steuercharakter und können Einkommen und Kapitalerträge entscheidend schmälern. Schweizer Auswanderer haben indes in diversen Situationen (z.B. als Rentner ohne französische Ruhegehälter oder Erwerbstätige mit CH-Sozialversicherungspflicht) die Möglichkeit, diesen Lasten gänzlich oder teilweise zu entgehen.