Die Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität des Inselstaates Australien zieht nunmehr seit mehreren Dekaden Zuwanderer aus aller Welt an. Auch bei deutschsprachigen Auswanderungsinteressenten ist Australien trotz geographischer Ferne in zunehmender Manier gefragt.
Diese konstante Nachfrage nach temporären und permanenten Wohnsitzen durch Ausländer führte im Laufe der Zeit zu einer äusserst konzis und aktiv betriebenen Einwanderungspolitik durch die australische Regierung. Australien setzt in Abhängigkeit der eigenen Bedürfnisse Einwanderern sehr hohe, aber faire Hürden.
Alljährlich formuliert die Regierung in Abhängigkeit der eigenen, vorab wirtschaftlichen Bedürfnisse ein sog. Migrationsprogramm. Das jeweils aktuelle Programm definiert in den Kategorien skill migration, family migration und spezial eligibilty migration Zuwanderungskontingente. Hieraus abgeleitet, stehen potentiellen Einwanderern Dutzende von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die nach diversen Kriterien erteilt werden, zur Verfügung.
Die australischen Immigrationsbestimmungen sind recht komplex und unterliegen einer permanenten Dynamik. Neben der Familienzusammenführung wird vor allem die Zuwanderung von gut ausgebildeten Personen mit ausgewiesenen beruflichen Fähigkeiten gefördert. Daneben sind freilich Investoren und Unternehmer sowie vermögende Pensionäre willkommen. Die Antragstellungen für eine australische Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bedingen einen langwierigen Prozess und gestalten sich unter Berücksichtigung aller Auflagen (z.B. Englischtests, medizinische Untersuchungen, Berufs-Assessments, usw.) als aufwendig.
In der Praxis steht die anhand der persönlichen Voraussetzungen und der aktuellen Immigrationsbestimmungen vornehmbare Identifizierung der passenden Visakategorie im Vordergrund. Daraufhin sind die Antragstellungen korrekt vorzunehmen und behördengerecht zu dokumentieren.
Die Komplexität der Einwanderungsgesetze sowie die vielen materiellen und formellen Erfordernisse und Auflagen führen dazu, dass sich mit Vorteil Fachexperten mit den Visaantragsstellungen auseinandersetzen. Zwar sind die Anträge durchaus im Alleingang machbar, doch Erfahrung im Umgang mit den Bestimmungen, Abläufen und Behörden legitimieren den Spezialisteneinsatz.
Beratungsprozedere
EMIGRATION NOW und deren Länderberater für Australien übernehmen in Orientierungsgesprächen erste Vorbeurteilungen der generellen Einwanderungschancen, zeigen die diversen Wege auf und erläutern Modalitäten, Fallstricke Kosten und konkrete Vorgehensweisen.
Leider qualifizieren sich viele Auswanderungswillige nicht für australische Visa. Da mit diesen Personen nicht unnötigen Honoraraufwand generiert werden soll, verlangt EMIGRATION NOW vor einer Terminvereinbarung zwingend persönliche Angaben zur individuellen Ausgangslage und zum Auswanderungsvorhaben. Kandidaten für die skilled migration haben zumindest einen Lebenslauf (idealerweise in englischer Sprache) postalisch oder via Mail einzureichen. Interessenten für „business migration“ haben die Kernangaben zu ihrer geschäftlichen Erfahrungen und den entsprechenden mitzuteilen. Ebenso sollten Interessenten mit Verwandtschaft in Australien die familiären Banden kurz umschreiben.
Über diese Angaben nimmt Emigration Now in Zusammenarbeit mit dem australischen migration agent eine erste Grobebeurteilung der Einwanderungschancen vor. Im Falle einer positiven Voreinschätzung werden die Kandidaten vom Länderberater für Australien schliesslich zum Orientierungsgespräch nach Zürich eingeladen. Dieses Erstgespräch vertieft dann alle zentralen Aspekte zur Erlangung von Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen. Zudem kommen auch die übrigen, wesentlichen Aspekte einer Auswanderung nach Australien (inkl. Schweizer Loslösungsaspekte) zur Erläuterung.
Wird im Orientierungsgespräch ein begehbarer Weg für die Visumantragstellung identifiziert, kann der Klient ein entsprechendes Mandat an EMIGRATION NOW (für eine deutschsprachige Betreuung) oder direkt an den migration agent ins Auge fassen. Der Kunde erhält dann zunächst einen Entwurf eines Mandatsvertrages, der detailliert die Eckpunkte der Beratungsleistung rechtsverbindlich festlegt. Die Honorarstellung ist dabei durch faire und wettbewerbsfähige Kostenpauschalen geregelt. Nach der Mandatserteilung wird der auswanderungswillige Kandidat stets von einem Dossierführer betreut, der im ganzen Bearbeitungsprozess zur Seite steht, um die notwendigen Dokumentationen zu erstellen, die Antragstellung zu bearbeiten und weitere fallweise notwendige Schritte vorzubereiten. Zusätzliche Betreuung kann gegebenenfalls durch den Supervisor des Dossierführers sowie durch den Schweizer Länderberater für Australien erfolgen.
EMIGRATION NOW ist überzeugt, durch dieses Vorgehen eine äusserst kompetente und transparente Beratung und Umsetzung anbieten zu können. Die Dienstleistungen zur Erlangung einer australischen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen stehen grundsätzlich auch Klienten offen, welche aus Distanzgründen (z.B. bei Wohnort in Deutschland) unsere Büros nicht aufsuchen können. Bei positiver Chancenbeurteilung wird Ihnen ein alternativer Betreuungsablauf, der kein physisches Treffen voraussetzt, angeboten.
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