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4. Juli 2022

Arbeitsbewilligungen: Einfache Visa für Digitale Nomaden

Arbeitsbewilligungen: Einfache Visa für Digitale Nomaden
4. Juli 2022

Albanien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bali, Bahamas, Barbados, Bermuda, Brasilien, Cayman Islands, Costa Rica, Curacao, Dominica, Dubai, Georgien, Indonesien, Kapverden, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Panama, Saint Lucia, Seychellen, Sri Lanka, Thailand, Taiwan sowie die Vereinigten Arabischen Emirate locken neu ortsunabhängige Erwerbstätige mit speziellen Arbeitsgenehmigungen an.

Die weltweiten Massnahmen zur Einschränkung der COVID-Pandemie haben über lange Zeit das geschäftliche und private Reisen limitiert oder verunmöglicht. Entsprechend sind auch manchen Staaten und Territorien die aus dem Reiseverkehr resultierenden Einnahmen weggebrochen, für etliche Länder mit gravierenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen. Um diese Negativfakten etwas abzufedern, wurden einige Staatshoheiten kreativ und haben immigrationsrechtliche Massnahmen getroffen, um mit neuen Genehmigungen ausgabefreundliche Ausländer für längere Aufenthalte anzulocken. Spezifisch angepeilt wurden dabei die sog. digitalen Nomaden (digital nomads), also Personen, die standortungebunden für ausländische Arbeit- oder Auftraggeber erwerbstätig sein können. Diesen Arbeitstätigen werden nun niederschwellige Arbeitsbewilligungen, um in der Destination legal wirken zu können, angeboten. Sie und ihre Familien sollen dabei durch Bestreitung des Lebensunterhaltes und eventuell durch Steuerabgaben positive volkswirtschaftliche Impulse bescheren. Aktuell haben folgende Staaten und Gebiete Arbeitsbewilligungen (Visa) für digitale Nomaden abrufbereit: Albanien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bali, Bahamas, Barbados, Bermuda, Brasilien, Cayman Islands, Costa Rica, Curacao, Dominica, Dubai, Georgien, Indonesien, Kapverden, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Panama, Saint Lucia, Seychellen, Sri Lanka, Thailand, Taiwan sowie die Vereinigten Arabischen Emirate (inkl. Dubai). Darüber hinaus haben einige Länder des EU/EFTA-Raumes (z.B. Deutschland, Estland, Island, Italien, Kroatien, Malta, Norwegen, Portugal oder Rumänien) Arbeitserlaubnisse für Digitale Nomaden mit Drittstaatsangehörigkeit kreiert (Personen mit EU/EFTA/CH-Nationalität können diese Visa nicht beanspruchen, da sie den Regelungen der Personenfreizügigkeitsabkommen unterstehen).

Ihre im Internet am besten über Regierungsseiten auffindbare Programme bestechen vornehmlich durch transparente Bedingungen, einfache online-Antragstellungen und schnelle Visaerteilungen. Die Programme differieren indes in den Grundvoraussetzungen (so z.B. Mindestlöhne, Anforderungen an Arbeitgeber, Zulassung von Selbständigen, etc.) und in den Befristungen und Verlängerungsmöglichkeiten. Fast alle der erwähnten Staaten genehmigen Arbeitsbewilligungen im ordentlichen Verfahren in restriktiver Weise (häufig: Strikter Inländervorrang) und über langwierige Prozeduren. Daher eröffnen die neuen Visa Digitalen Nomaden, home-office-Angestellten und auch den Dauerreisenden (sog. perpetual travelers) vorübergehend neue Opportunitäten und packende Arbeitsumfelder.

Obschon die Arbeitsgenehmigungen recht einfach erhältlich sind, sollten Digitale Nomaden die neue Herausforderung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Emigration Now kann hierzu helfen, ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Abzuklären sind, arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig, sicherlich alle lokalen steuerlichen Implikationen (Steuern können je nach Destination und Aufenthaltsdauer auf die Gehälter, auf sämtliche Einkommen oder gar nicht anfallen), ebenso wie die Vorgaben zu den Sozialversicherungen. Gerade in letzterem Bereich wird vornehmlich wenig Schutz geboten, so dass eine adäquate Absicherung (z.B. private Deckungen, Weiterführung der obligatorischen AHV/IV/ALV, freiwillige AHV/IV, freiwillige Weiterführung der Beruflichen Vorsorge, Klärung der Krankenversicherungsoptionen) sich durchaus aufdrängen kann. Neben diesen eminent wichtigen Themen sind viele weitere Aspekte (z.B. An-/Um-/Abmeldung, Timing befristeter Auslandsaufenthalte, remanente Steuerpflichten in der Schweiz oder am letzten Wohnort, Schulpflichten von Kindern, Klärung Wohnsituation, Sachversicherungen, erbrechtliche Implikationen, erbschaftssteuerliche Implikationen auch bei Erbanfall, Pass- und Führerscheinangelegenheiten, Banking lokal und CH, Zahlungsverkehr, etc.) zu vergegenwärtigen. Nutzen Sie unsere Expertise, unsere Empfehlungen und Lösungen, nehmen Sie Kontakt auf!   

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