Wer im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen will oder muss, sei es als unselbständiger Arbeitnehmer, als Freiberufler oder als Unternehmer, wird im Vergleich zur Schweiz auf differierende Rahmenbedingungen stossen.
Erfahrungsgemäss finden sich aber schweizerische Auswanderer, Kraft ihrer generell guten Ausbildung in fremdländischen Arbeitswelten, zügig zurecht. Indes ist auch in diesem Bereich eine gründliche Vorbereitung unabdingbar, um Misserfolgsrisiken zu minimieren:
Unselbständig Erwerbende
Heutzutage sind Auslandserfahrung und die Bereitschaft zur internationalen Mobilität immer häufiger gefragt und gefördert. Gerade in der Schweiz suchen internationale Konzerne vielfach gut ausgebildete Mitarbeiter zur oft vergoldeten Entsendung ins Ausland. In vielen konsolidierten oder aufstrebenden Volkswirtschaften werden in etlichen Branchen Fachspezialisten gesucht. Ferner entfaltet die Öffnung des EU-Arbeitsmarktes, in dem Schweizer jegliche unselbständige Erwerbstätigkeit ohne ausländerrechtliche Arbeitsbewilligung ausüben können, eine breite Anziehungskraft. Auch gibt es Menschen, die zunächst aus nicht-beruflichen Gründen eine Auswanderung initiieren und ihre Arbeitskraft alsdann dem lokalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Gemeinsam ist allen ein zunächst weitgehend fremdes Arbeitsumfeld, ein differierendes Arbeitsrecht und unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Entlöhnungskonditionen. EMIGRATION NOW erläutert anlässlich der Orientierungsgespräche die entsprechenden Rahmenbedingungen und gibt auf Wunsch Tipps und Hinweise zur Arbeitssuche (eine eigentliche Arbeitsvermittlung kann indes nicht angeboten werden). Darüber hinaus können in den meisten Auswanderungsdestinationen über lokale Rechtsberater arbeitsrechtliche Abklärungen vorgenommen werden. Die Dienstleistungen können z.B. umfassen:
– Antragstellung zur Arbeitsbewilligung
– Unterstützung bei der Anerkennung helvetischer Diplome
– Überprüfung von Arbeitsverträgen
– Kontakterstellung zu Head-Huntern
Selbständig Erwerbende
Selbständig Erwerbende (z.B. freischaffende Journalisten oder Übersetzer) sowie Freiberufler (so z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten), die sich im Ausland etablieren möchten, lassen sich als eine Mischform zwischen unselbständig Erwerbenden und Unternehmer charakterisieren. Entsprechend haben sie nicht nur das jeweilige ausländische Arbeitsrecht und allfällige Zulassasungsnormen, sondern auch die unternehmerischen Rahmenbedingungen des Gastlandes zu berücksichtigen.
Da sie höhere Risiken als Angestellte, für die Gesetz und Arbeitgeber in vielen Bereichen vorsorgen, eingehen, sind sie einer profunden Vorbereitung verpflichtet, zumal sie durch ihr Engagements oftmals nicht unbeträchtliche Risiken eingehen.
Unternehmer
EMIGRATION NOW betreut auch Unternehmer, die sich im Ausland ansiedeln möchten. Das Erfahrungsfeld reicht von der Neuetablierung von Kleinunternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Restaurants, Sportschulen, Gewerbe, usw.) über die Auslandausgliederung bestehender Schweizer Geschäftstätigkeiten bis hin zur Ansiedlung von Zweigstellen mittelständischer Unternehmen. Im Falle von Unternehmentum im Ausland dient das Orientierungsgespräch vorab zur Aufnahme des Erwünschten. Hierauf wird EMIGRATION NOW gemeinsam mit geeigneten Partnern Möglichkeiten und Vorgehensweisen im Sinne einer Offerte zur konkreten Umsetzung anbieten. Diese können z.B. umfassen:
– Einholen sämtliche Bewilligungen
– Wahl geeigneter Rechtsformen
– Grenzüberschreitende Steuerstrukturierungen
– Projektpräsentationen
– Verhandlungen mit lokalen Wirtschaftsförderungsföderungen
– Verfassen von Business Plänen
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!