Deutschland: Steuerparadies für schweizerische Altrenten und Kapitalbezüge aus der zweiten Säule des helvetischen BVG
Aspekte der Disposition und Versteuerung von schweizerischen Vorsorgemitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der beruflichen Vorsorge (zweite und dritte Säule, geregelt im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG sowie in der entsprechenden Verordnung) nehmen für alle Personen, die ihren Wohnsitz von der Schweiz nach Deutschland verlegen, eine zentrale Rolle ein. Häufig geht es dabei um bedeutende Kapitalien und wichtige Alterseinkommen, die einer treffenden Disposition und steuerlichen Optimierung bedürfen. Dabei bilden sowohl schweizerische als auch deutsche Bestimmungen einen Rechtsrahmen, der in integrierter Betrachtung die erforderlichen Handlungen entscheidend mitprägt. Vielschichtig und facettenreich sind die verschiedenen Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Überdies präsentieren sich verschiedene Regelungen, insbesondere jede des deutschen Steuerrechts, als komplex und tückisch, was Auswanderungswillige zuweilen überfordert. Unterstützend bieten sich deutsche Vorsorgeexperten und Steuerberater an, die aber den schweizerischen Part der Angelegenheit grossmehrheitlich nicht beherrschen und so häufig suboptimale Hilfestellungen anbieten. Auch in der Schweiz sind Fachkundige, die deutsche Gesichtspunkte gebührend abzudecken vermögen, dünn gesät.
Nach Deutschland umziehende Personen finden indes bei Emigration Now entsprechendes Know-how, welches sowohl die schweizerische als auch die deutsche Seite umfasst. Nicht nur: Kraft der Erfahrung aus hunderten von „Deutschland-Beratungen“ sind wir in der Lage, komplexe Sachverhalte verständlich dazulegen, die diversen Optionsmöglichkeiten aufzuzeigen und konkrete Lösungen vorzuschlagen. Vielfach reicht bereits ein Orientierungsgespräch aus, um Klarheit zu verschaffen. Schriftliche Expertisen, Steuervorausberechnungen oder umfassende Ablaufunterstützungen auf Mandatsbasis können darüber hinaus Nutzen stiften. Schliesslich steht ein bewährtes Kooperationsnetz zur Verfügung, etwa mit in CH/D-Sachverhalten spezialisierten Steuerberatern, welche im Umzugsjahr, bei BVG-Kapitalbezügen oder bei Renteneintritt optimiert korrekte Steuererklärungen erstellen können.
Auch: Wir beraten „Deutschland-Kunden“ speziell freudig, weil wir in den vielen Fällen gute Nachrichten überbringen können. So fällt die deutsche Besteuerung von schweizerischen Renten aufgrund der dortigen Besteuerungsregeln zumeist niedriger als bei einem Verbleib in der Schweiz aus. Dasselbe gilt nach korrekter Optimierung für die Auszahlung grösserer BVG-Guthaben mit hohen überobligatorischen Anteilen (selbst bei siebenstelligen Guthaben können Endbelastungen unter 1-2% winken – in der Schweiz liegen diese Lasten in den hierfür steuergünstigsten Kantonen ZG, AI und SH ab 6%, in „teuren“ Kantonen teils deutlich über 10%). Unter Mitberücksichtigung des Fehlens der Besteuerung von Vermögen und Eigenmietwerte sowie der plafonierten Belastung von Kapitalerträgen wird das Hochsteuerland Deutschland vielfach zum Steuerparadies für Bezüger von schweizerischen Vorsorgeleistungen.
Hier eine Auswahl der Themenkreise, die in unseren Beratungen bezüglich der Handhabung von Leistungen und Guthaben aus schweizerischer Vorsorge abgedeckt werden:
Erörterung der Grundsatzfrage „Rente und/oder Kapital“ unter Berücksichtigung persönlicher und steuerlicher Gegebenheiten
Quantifizierung von deutschen Steuerlasten auf AHV-/IV- und BVG-Renten (Besteuerungsanteile, altersabhängige Ertragsanteile)
Vorbezug oder Aufschub AHV
Anwendung der Öffnungsklausel bezüglich AHV-Rente
D-Besteuerung von Überbrückungsrenten
Vergleiche Steuerlasten bei BVG-Kapitalbezug mit Wohnsitz CH vs. Bezug mit Wohnsitz D
Quantifizierung von deutschen Steuerlasten auf BVG-Barauszahlungen (zweite Säule und Säule 3a)
D-Besteuerung von obligatorischem BVG-Kapital (Besteuerungsanteile)
Minimierung der deutschen Steuerlasten auf den Bezug von Kapitalien aus dem BVG-Obligatorium
Anwendung der Fünfteleregelung
Adäquates Splitten des BVG-Guthabens bei Pensionskassenaustritt
D-Besteuerung von überobligatorischem BVG-Kapital (steuerfrei/Zinsanteil/Hälftiger Zinsanteil)
Steuerfreie Kapitalhaltung im Überobligatorium bei Freizügigkeitsstiftungen (möglich für Personen, die schon vor 2005 BVG-versichert waren) bis Alter 70
Kapitalhaltung mit Steueraufschub bei Freizügigkeitsstiftungen (für Personen, die erst nach 2005 BVG-versichert waren) bis Alter 70
Wahl geeigneter Freizügigkeitsstiftungen
Transfer von PK-Altersguthaben in Freizügigkeitslösungen auch nach Erreichen des frühesten reglementarischen Pensionierungsalter zwecks anschliessender D-Steueroptimierung
Optionale Verrentung von BVG-Freizügigkeitskapital
Timing des Kapitalbezugs, Einzel- oder Zusammenveranlagung im Jahre des BVG-Kapitalbezugs
Pensionskasseneinkauf: Planung im (auch langfristigen) Vorfeld der Wohnsitznahme in Deutschland
Steuerfreie Überführung schweizerischer Vorsorgekapitalien in den deutschen Vorsorgekreislauf
BVG-Kapitalbezug zwecks Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum in Deutschland
Handhabung von Vorsorgegeldern durch prospektive oder bereits in Deutschland ansässige Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter
BVG-Leistungen bei Ehescheidung und deren D-Steuerbehandlung
Auswirkungen des Rentenbezugs auf D-Krankenversicherung
(Ausräumung der) faktischen Doppelbesteuerung von Renten, die von einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (z.B. Publica oder BVK) ausgerichtet werden
Rückerstattung schweizerischer Quellensteuern
Empfehlung deutscher Steuerberater
Gleichgültig ob Sie als Rentner, Privatier, unselbständig oder selbständig Erwerbstätiger oder als Unternehmer die Schweiz endgültig (oder auch vorübergehend) Richtung Deutschland verlassen, reservieren Sie vorerst ein Orientierungsgespräch, um die erwähnten Aspekte zu überprüfen und einen allfälligen Handlungsbedarf zu identifizieren. Nach einer Terminvereinbarung werden Sie von uns bezüglich der erwähnten Thematiken gebeten, eine Reihe von Vorab-Informationen bereit zu stellen (so. z.B. Informationen zu Alter, Zivilstand, Bundesland, bereits fliessenden Renten, etc. sowie Angaben, die Vorsorgeausweisen zu entnehmen sind, etc. – genaue Liste wird im Einzelfall zugestellt), so dass wir im Beratungsgespräch treffsicher auf Ihre individuelle Situation eingehen können. Abschliessend sei erwähnt, dass Orientierungsgespräche auch sämtliche übrige CH- und D-Aspekte, die bei einer Auswanderung nach Deutschland von Bedeutung sind, abdecken. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter „Deutschland“.
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!