Allerlei grossen und kleinen Risiken begegnen jedem Menschen Zeit seines Lebens. Einige davon sind je nach Wohnsitzland und in unterschiedlicher Ausprägung zwangsweise (so z.B. die Altersbedürftigkeit oder die Arbeitslosigkeit), andere wiederum auf fakultativer Basis abzusichern. Bei der Auswanderungsplanung stehen sowohl die staatlich eröffneten Vorsorgevarianten als auch wohl diversen privaten Versicherungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Dem heiklen Bereich der Vorsorge ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Die Schweiz kennt zweifelsohne eine im internationalen Vergleich breit ausgebaute Sozialvorsorge. Die helvetischen Sozialwerke, d.h. die neun Sozialversicherungen (AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungslistungen, Berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Familien- und Kinderzulagen, Militärversicherung) sowie die Sozialhilfe, finden nur in wenigen anderen Ländern ebenbürtige Pendants.
In Abhängigkeit des künftigen Wohnsitzes, des Arbeitgebers und des Zielllandes können bei den Sozialversicherungen, trotz Auslandsaufenthalt, Obligatorien bestehen. Ferner stehen verschiedene Schweizer Sozialversicherungszweige auch bei Auswanderung auf freiwilliger Ebene offen (z.B. freiwillige AHV bei Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land, Weiterführung der AHV, etc.). Überdies haben ausgewanderte Schweizer unter restriktiven Bedingungen gar Anspruch auf Sozialhilfe für Auslandschweizer.
Alle diesbezüglichen Entscheidungen und Massnamen stehen in enger Dependenz von den Rahmenbedingungen des Ziellandes. Es gibt Länder ohne nennenswerte Vorsorgesysteme, solche, welche die Vorsorge über das Steueraufkommen finanzieren sowie einige ausgeprägte Sozialstaaten.
Im Vorsorgebereich geht es auswanderungsbezogen im Wesentlichen darum, Rechte und Pflichten sowie die verschiedenen Wahlmöglichkeiten im Zielland zu identifizieren, um – unter Berücksichtigung von bisherigen Errungenschaften und privaten Wünschen – allfälligen Handlungsbedarf zu determinieren.
Auch der Versicherungsbereich verdient eine auswanderungsbezogene Überprüfung. Unproblematisch sind in der Regel Sachversicherungen, die nach einem Ausstieg aus den helvetischen Lösungen im Zielland neu etabliert werden können. Auch Kapitalversicherungen, so z.B. die diversen Spielarten von Lebensversicherungen, bedürfen in der Regel einer an die neuen Prämissen angepasste Neubeurteilung.
Erfahrungsgemäss brauchen speziell Krankenversicherungen eine profunde Auseinandersetzung: Die gesetzlichen Vorgaben im Zielland, die dortigen privaten Versicherungsmöglichkeiten sowie die generellen Ansprüche der Auswanderer bilden im Dickicht der wenig transparenten und oftmals komplexen Angebote einen Rahmen, der zur Entscheidung für die eventuelle Beibehaltung helvetischer Krankenversicherungen, für eine lokale Lösung oder für gar für eine internationale Krankenversscherungsdeckung münden wird.
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