Jeder Staat dieser Welt kennt ein eigenständiges Steuerrecht. Entsprechend unterschiedlich sind die jeweiligen Steuerordnungen, deren Komplexitäten, Fallen und Chancen sowie freilich auch die konkreten Belastungen. Letztere reichen von Null bis hin zu konfiszierenden Abgabenstellungen.
Manche Staaten locken Ausländer über speziell geschaffene Steueranreize. Gefördert und geschont werden vor allem Unternehmer und Investoren, welche mittelbar oder unmittelbar Arbeitsplätze schaffen, zuweilen aber auch leitende Angestellte oder vermögende Privatpersonen. Verschiedene Länder kennen weder Einkommens- noch Vermögens- oder Erbschaftssteuern, etliche Steuerhoheiten operieren nicht nach dem Welteinkommens- bzw. -vermögensprinzip, sondern besteuern nach dem sog. Territorialprinzip lediglich Einkommen bzw. Vermögen aus einheimischen Quellen, so dass Auslandsvermögen steuerfrei bleibt. Anzutreffen sind auch vorteilhafte Sonderbesteuerungsformen für Ausländer, etwa pauschale Besteuerungsmethoden.
In zunehmender Anzahl verlegen Schweizer, vorwiegend Privatiers oder weltweit tätige Berufspersonen, ihren Wohnsitz aus steuerlichen Gründen ins Ausland. Es locken Niedrigststeuergebiete, Gestaltungen mit ausschliesslich beschränkter Steuerpflicht, Lösungen über mehrere Domizile in verschiedenen Ländern bis hin zu Dauerreisendenmodellen (so z.B. „perpetual travelers“, in der Regel vermögende Weltenbummler, welche unter rigider Beobachtung ausländischer Aufenthalts- und Steuervorschriften, speziell der sog. 183-Tage-Regel, jeglicher unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wege gehen).
Beim Gros der Kundschaft von EMIGRATION NOW haben indes Steuerüberlegungen keinen prioritären Einfluss auf die Auswanderungsentscheidung. Sie haben sich für ein bestimmtes Land entschieden und akzeptieren dessen Steuer- und Abgabenregelungen. Hier geht es vor allem darum, durch umsichtige Steuerplanung und treffende Strukturierung die Abgabenlast zu minimieren. Eine sorgfältige Vorbereitung ist speziell für die beliebtesten Auswanderungsländer der westlichen Welt angebracht, da unter Umständen massiv höhere Belastungen als in der Schweiz anfallen können. Im Vergleich zu den meisten westlichen Nationen besteuert die Schweiz relativ gnädig und kennt trotz den vielen kantonalen Eigenheiten ein beschränkt komplexes Steuerecht.
Das Besteuerungsumfeld sollte umfassend berücksichtigt werden. Es sind nicht nur die Einkommenssteuern sowie allenfalls Vermögenssteuern zu vergegenwärtigen. Ebenso von erstrangiger Bedeutung können Erbschafts- und Schenkungssteuern sein. Zudem greift der Fiskus bei allerlei wirtschaftlichen Vorgängen zu, fast immer in Form von massiven Mehrwertsteuern und sonstigen indirekten Steuern, aber auch über Grund- und Bodensteuern, Wegzugssteuern oder über wirtschaftliche Doppelbelastungen. In einigen Ländern nehmen gar Sozialversicherungsabgaben bei hohen Einkommen Steuercharakter an.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Steuerbelange bei unternehmerischen Tätigkeiten und bei selbständiger Erwerbstätigkeit im Ausland. Ferner bei hohen Einkommen und Vermögen oder bei zu erwartenden Erbschaften. Nicht zu vernachlässigen ist auch ausländisches Steuerstrafrecht: Helvetische Kavaliersdelikte können im Ausland zu saftigen Bussen oder gar Gefängnisstrafen führen!
Mögliche Beratungsschwerpunkte im Steuerbereich sind unter anderem:
– Information über Steuersätze, Bemessungsgrundlagen, DBA, usw.
– Steueroptimierter Wegzug aus der Schweiz
– Steuerliches Auswanderungstiming
– Steuerplanung, Pre-Immigration-Planing
– Nachlassplanung
– Errichtung von Stiftungen und Trusts
– Steueroptimierung bei Doppelwohnsitz
– Strukturierung von Immobilienkäufen
– Strukturierung von unternehmerischen Tätigkeiten
– Aushandeln von Steuerferien (Unternehmungen)
– Laufende Vor-Ort-Betreuung durch lokale Partner