Personen, welche die Schweiz definitiv verlassen und Wohnsitz in einem Nicht-EU-EFTA-Land nehmen, haben die Option, freiwillig in der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV bzw. in der Invaliditätsversicherung IV zu verbleiben. Das Wichtigste hierzu in Kürze:
* Nur möglich für Schweizer Staatsangehörige sowie Personen mit EU/EFTA-Staatsbürgerschaft
* Voraussetzung einer mindestens fünfjährigen vollen Versicherungszeit vor Austritt aus der obligatorischen AHV/IV. Dieses Ausscheiden findet i.d.R. simultan mit der Abmeldung ins Ausland statt, ausser bei erfolgten oder bestehenden AHV-Pflichten mit Auslandswohnsitz (u.a. bei Entsendungen oder gewissen Mehrfachtätigkeiten, im Beamten- oder Diplomatenstatus oder bei der freiwilligen Weiterführung der obligatorischen AHV/IV)
* Individuelle Einreichung eines Beitrittsgesuches innerhalb eines Jahres ab Austritt aus der obligatorischen AHV/IV, über die zuständige CH-Landesvertretung oder via Zentrale Ausgleichstelle ZAS in Genf.
* Begleichung der Beiträge in der Höhe von 10,1% des ausländischen Bruttoerwerbseinkommens (Erwerbstätige)
* Begleichung der Beiträge in der Höhe zwischen 956 und 23‘950 CHF, bemessen anhand des persönlichen Vermögens und des 20fachen eventueller Renteneinkommen (Nichterwerbstätige, ausser Studierenden, die Spezialregelungen unterstehen)
* Begleichung der Verwaltungskosten von 5% der individuellen Beiträge
Im Rahmen unserer Beratungen können wir gemeinsam mit unseren Kunden recht zuverlässig einschätzen, ob sich die freiwillige AHV/IV „lohnt“ oder nicht. Dies kann nur im Einzelfall erfolgen, denn zu einer fundierten Beurteilung sind mannigfaltige Determinanten zu berücksichtigen, so z.B. Destination und dortiges Vorsorgesystem, Alter, Familienstand, Altersunterschiede von Ehegatten, Alter von Kindern, Gesundheitszustand, bisherige Versicherungshistorie (Beitragsjahre, Beitragshöhen), Existenz von Beitragslücken, mutmassliche Beitragshöhen, übrige Renten und Vorsorge-Anwartschaften, generelle Einkommen- und Vermögenvermögensverhältnisse, erwartete Erbschaften, Besteuerungsimplikationen, u.v.m.
Darüber hinaus können die technischen Seiten der freiwilligen AHV/IV beleuchtet werden. Themen sind etwa: Beitrittsformular und erforderliche Beilagen, Pflicht zur Meldung relevanter Änderungen (Anschrift, Zivilstand, etc.), Beitragsbemessung, Pflicht zur Einreichung einer Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V), Formular (E+V) und Beilagen (z.B. Lohnatteste, Vermögensangaben, Rentenbescheinigungen, Steuerbelege, usw.), erweiterte Auskunftspflichten, Fristen und Folgen verspäteter Einreichung (1. Mahnung, 2. Mahnung, Amtliche Veranlagung, Ausschluss), Modalitäten zur Begleichung der Beiträge, etc.