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18. November 2021

Pensionskasseneinkauf im Vorfeld der Auswanderung

Pensionskasseneinkauf im Vorfeld der Auswanderung
18. November 2021

In Zeiten von Investmentnotstand und niedriger Anlagerenditen können für Erwerbstätige Einkäufe in ihre Pensionskasse als durchaus attraktiv erscheinen. Die Einkaufssummen, Vorsorgelücken bzw. Einkaufspotentiale vorausgesetzt, bewirken eine Reduktion der Einkommens- und Vermögenssteuern, stärken den Risikoschutz bei Invalidität und Tod und nähren die finanzielle Altersdisponibilität. Diesen Vorteilen stehen indes teils diffizile Planungserfordernisse (z.B. zeitliche Aufteilung von Einkäufen, Koordination mit der übrigen Vermögenshaltung, usw.), diverse Nachteile (etwa Gebundenheit der Einkaufsbeträge und damit verminderte finanzielle Flexibilität, Sperrfristen, Rückzahlungspflichten von vorherigen Vorbezügen, evtl. Makel bei Scheidung, „Rentenklau“) und Tücken (z.B. Einkäufe in unterdotierte oder ineffizient handelnde Vorsorgeeinrichtungen, Unwägbarkeiten beim Stellenwechsel, Anlagerisiken, etc.) entgegen.

Über das angesammelte Vorsorgegeld muss alsdann im Vorfeld von oder bei gewissen Ereignissen wie Wegzug ins Ausland, Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühzeitige bzw. reguläre Pensionierung oder in Versicherungsfällen verfügt werden. In der Schweiz bieten diverse Beratungsunternehmen diesbezügliche Unterstützung an, speziell im Hinblick auf Wiederanlage bei Bezug.

Emigration Now berät Auswanderer und integriert daher zu den obigen Überlegungen auslandsbezogene Determinanten, die bei einem späteren Wegzug ins Ausland allfällige Einkaufsstrategien beeinflussen. Mit zu berücksichtigen sind nämlich alle Komponenten und Faktoren, welche am künftigen Auslandswohnort die Disposition schweizerische Vorsorgegelder prägen, so mitunter Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Erbschaftssteuern, die spezifische Rentenbesteuerung, Eigenheiten der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, Möglichkeiten der Partizipation im lokalen Vorsorgesystem, usw.

Ausser bei jungen Kunden nimmt in den meisten Orientierungsgesprächen die Frage „Rente oder Kapital oder Kombination davon“ unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen des Ziellandes eine zentrale Rolle ein. Erwägungen zu PK-Einkäufen sind daher stets in die Dispositionsplanung einzubetten. Einkäufe können sich steuerlich unter Umständen als sehr favorabel entpuppen (z.B. bei Auswanderung nach Deutschland, Grossbritannien, Zypern, Thailand, Malaysia, Philippinen, Panama, Südafrika und in ca. 50 weitere Länder), eine differenzierte Betrachtung erfordern (etwa für Italien, Spanien, Portugal, Schweden, Niederlande, etc.) oder ein No-Go darstellen (z.B. USA oder Kanada). 

In unseren Orientierungen und Umsetzungsberatungen weisen wir auf alle schweizerischen und ausländischen Einflussfaktoren hin und empfehlen im Individualfall geeignete (PK-Einkauf-) Vorgehensweisen. Wenn Sie eine Auswanderung oder ein temporärer Auslandsaufenthalt und zuvor noch PK-Einkäufe erwägen, dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten insbesondere bezüglich nachfolgender Sachverhalten:

Generelle auswanderungsbezogene Vorsorgeplanung

BVG, langfristige Einkaufs- und Dispositionsplanung

PK-Einkäufe im kurzfristigen Vorfeld einer Auswanderung

Einkaufsplanung bei Auslandsaufenthalt (1-5 Jahre) mit Rückkehrabsicht

Schaffung von Vorsorgelücken  (Unternehmer, Selbständige)

Einkaufsplanung für temporär in der Schweiz arbeitstätige Ausländer

Einkaufsplanung nach Rückkehr aus dem Ausland

Steueroptimierung bei Disposition von Vorsorgegeldern

Umgang mit 3a-Kapitalien

Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

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Akzente

  • BVG-Altersguthaben von Auswanderern: Rente oder Kapital?
  • Im Ausland „remote“ für Schweizer Firmen arbeiten: Steuern und Sozialversicherungen
  • Rentner und Auswanderung: Abklärungsfelder
  • Auswanderung Deutschland, Umgang mit AHV- und BVG-Mitteln
  • Spanien – „Ley Beckham“: Berechtigtenkreis ausgeweitet
  • Frankreich, milde Einkommensteuerbelastung dank Familiensplitting
  • USA: E-2-Visum für Unternehmer, Selbständige, leitende Angestellte und essenzielle Arbeitnehmer
  • Thailand, Erfahrungen mit dem Elite-Visum
  • Italien, 5%-Steuer auf AHV/BVG-Leistungen: Überweisungszwang entfällt!
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