Mittlerweile liegt es in eidgenössischer Tradition, dass Ende September ein tobendes Raunen zu ansteigenden Krankenversicherungsprämien über das Alpenland weht. Denn fast alle Jahre wieder kommen Prämienerhöhungen so pünktlich wie das herbstliche Fallen der Blätter (für 2023 wurde etwa ein durchschnittlicher Anstieg um 6,6% bekannt gegeben, die mittlere Monatsprämie wird dann 334,70 CHF für Erwachsene, 279,90 CHF für junge Erwachsene bis 26 und 105,70 CHF für Kinder betragen). Die breit bekannten Systemmängel des Gesundheitswesens und des obligatorischen Krankenversicherungssystems (KVG) werden dadurch für immer mehr Haushalte zur belastenden Bürde. Auch deswegen mutet es seltsam an, dass es Personen gibt, die ohne jegliche Verbilligung für nur 90 Franken Monatsprämie einen uneingeschränkten Zugang zur helvetischen Kranken- und Unfallgrundversicherung erhalten. Dies resultiert aus den gleichzeitig mit den CH-Prämiensätzen publizierten Grundversicherungsprämien EU-EFTA, die Personen mit Wohnsitz in der EU oder in Island bzw. Norwegen betreffen, welche dort der schweizerischen Krankenversicherungsplicht unterstehen.
Es handelt sich vorab um Rentner, die eine schweizerische Rente (z.B. AHV, IV, SUVA, BVG, Militärversicherung) beziehen oder ab Alter 58 einen BVG-Kapitalbezug getätigt haben und keine Rentenleistungen vom Wohnsitzland erhalten. Überdies haben auch Grenzgänger, internationale Wochenaufenthalter, vorübergehend Entsandte oder grenzüberschreitend Mehrfachtätige mit CH-Sozialversicherungszuordnung unter Umständen eine hiesige Krankenversicherungspflicht. Die jüngste Prämienübersicht (auswanderungswillige Rentner sowie die übrigen Berechtigten können diese unter Angabe des Ziellandes über info@auswanderung.ch in pdf-Form bestellen) zeigt gar, dass die die Prämienansätze etlicher Versicherer für die Jahre 2020, 2021, 2022 und vermindert auch für 2023, teils gar markant, gesunken sind. Dafür verantwortlich zeichnen wohl mitunter die Frankenstärke, die geringeren Kosten oder Deckungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgungen im Ausland und wohl auch die Gegebenheit, dass Auslandschweizer nicht so häufig den Arzt aufsuchen wie Inländer.
Nachfolgend seien je Land die günstigsten 2023er CHF-Monatsprämien für Erwachsene der Assekuranten, die entsprechende EU/EFTA-Prämien stellen (es sind dies: Agrisano, Assura, Avenir, Concordia, CSS, Easy Sana, Helsana, KPT, Mutuel, ÖKK Landquart, Philos, Sanitas, Swica, Visana und Vivao Sympany) aufgelistet (mit Unfall, Franchise 300 CHF) aufgelistet:
Belgien 388 (KPT), Bulgarien 167 (Assura), Dänemark 360 (Helsana), Deutschland 197 (Vivao Sympany), Estland 152 (Assura), Finnland 360 (Helsana), Frankreich 175 (Helsana), Griechenland 237 (Mutuel), Grossbritannien 330 (KPT, nur für pre-Brexit-Berechtigte), Irland 350 (Mutuel), Island 342 (Mutuel), Italien 300 (Helsana), Kroatien 150 (CSS), Lettland 130 (CSS), Litauen 120 (CSS), Luxemburg 379 (Swica), Malta 152 (Assura), Niederlande 393 (Helsana), Norwegen 343 (Mutuel), Österreich 278 (Mutuel), Polen 90 (CSS), Portugal 267 (Helsana), Rumänien 160 (CSS), Schweden 343 (Mutuel), Slowakische Republik 120 (CSS), Slowenien 152 (Assura), Spanien 274 (Mutuel), Tschechische Republik 167 (Assura), Ungarn 190 (Assura) und Zypern 167 (Assura) CHF.
Ein Schweizer Rentner mit Wohnsitz in Polen kann also für nur 90 Franken monatlich im Rahmen der KVG-Grunddeckung schweizweit das helvetische Gesundheitssystem beanspruchen. Für weitere sieben Länder liegen die Minimalprämien unter 152 Franken. In der Schweiz Krankenversicherungspflichtige mit Wohnsitz im aktuell beliebtesten Auswanderungsland, Deutschland, finden eine Lösung bereits ab monatlich 197 CHF. Alle Berechtigten geniessen das sog. Behandlungswahlrecht, d.h. sie können sich sowohl im Auswanderungsland als auch in der Schweiz die jeweiligen gesetzlichen Basisleistungen beanspruchen. In einigen Ländern umfassen die Leistungskataloge gar ärztliche Dienste (z.B. zahnmedizinische Behandlungen), die in der Schweiz durch das KVG nicht gedeckt sind.
Emigration Now berät bereits in Orientierungsgesprächen sowie in Mandatsbeziehungen zu allen Aspekten der schweizerischen KVG-Deckung für Versicherungspflichtige mit Wohnsitz EU/EFTA, so u.a. über die Wahl und Wechsel des Versicherers, die Beitrittsmodalitäten, das Zusammenspiel mit Zusatzversicherungen nach VVG bzw. mit lokalen oder internationalen Versicherungsdeckungen, eventuelle Optionsrechte zur Befreiung von der CH-Versicherungspflicht und deren Konsequenzen, Prämienverbilligungen sowie über die notwendigen Formulare (etwa A1, S1, S2, S3, E-Formulare, etc.) und Versicherungskarten. In jedem Falle lohnt es sich die Prämienentwicklungen jährlich zu beobachten (und allenfalls zum Jahresende Kassenwechsel zu veranlassen).
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