In Kontinental-Europa bieten einige Länder spezielle Aufenthaltsbewilligungen für Angestellte nichtansässiger Unternehmen an. Visa für sog. „Digitale Nomaden“ sind u.a. in Spanien, Portugal, Griechenland, Tschechien, Norwegen oder Malta erhältlich. Die Genehmigungen werden Fernarbeitern erteilt, sofern diese spezifisch festgesetzte Lohneinkommen nachweisen können. Der Hintergrund dieser Angebote liegt darin, temporäre Einwanderer, die ihren Lebensunterhalt lokal bestreiten und Steuern sowie Sozialversicherungen bezahlen, anzulocken. Die Visa sind in den erwähnten Ländern nur für Drittstaatsangehörige zugänglich, da sich EU/EWR/CH-Bürger ausländerrechtlich jederzeit auf die Aufenthaltsrechte der Personenfreizügigkeitsabkommen berufen können. EU/EWR/CH-Bürger können daher solche Aufenthaltsbewilligungen nur ausserhalb des Freizügigkeitsraumes beantragen, so etwa in etlichen Ländern Lateinamerikas und der Karibik sowie in einzelnen asiatischen Staaten.
Seit Mitte Jahr finden EU/EWR-Bürger indes auch eine europäische Option außerhalb des Personenfreizügigkeitsraums, welche überdies steuerlich attraktiv erscheint. Der balkanische Staat Montenegro heisst ausländisch Angestellte, die ein Mindestgehalt von monatlich 1‘350 EUR vorweisen können willkommen. Verfügbar sind eine konsularisch zu beantragende Kurzaufenthaltsbewilligung bis zu 180 Tage innerhalb einer Jahresperiode (sog. D-Visum) sowie eine ausschliesslich bei den örtlichen Immigrationsbehörden erhältliche, verlängerbare zweijährige Aufenthaltsgenehmigung (Temporary Residence Permit TPR), beide mit der Möglichkeit des Familiennachzugs gepaart. Die Antragssteller verpflichten sich nicht lokal, sondern nur per Telearbeit für Auslandsfirmen erwerbstätig zu sein, und müssen die Befähigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit nachweisen. Auch haben sie eine Krankenversicherung, genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie etwa via Mietvertrag die Wohnsituation zu präsentieren. Remote-Arbeitende mit D- oder TRP-Genehmigung haben keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten und sind von der Einkommensteuer befreit (Löhne werden in Montenegro ansonsten zum Einheitssteuersatz von 9% belastet).