Italien ist zweifelsohne ein Höchststeuerland (z.B. Einkommensteuerätze IRPEF 2026; Eingangssteuersatz von 23% bei steuerbaren Einkommen zwischen 0 und 28’000 EUR, dann 33% bis 50’000 EUR, darüber hinaus 43%), kennt aber bei diversen Steuerarten punktuelle Vergünstigungen, die entweder für alle Steuerpflichtigen und/oder spezifisch für gewisse Neuansässige und Rückkehrer gelten. Alle Spezialregelungen sind an strikte Voraussetzungen und einzuhaltende Prozeduren gekoppelt. Sie unterliegen auch häufigen Änderungen, zumeist anlässlich der jährlichen Haushaltsgesetzen (leggi di bilancio). Eine aktuelle Auswahl der möglichen Vergünstigungen für natürliche Personen, die wir unserer „Italien-Klientel“ jeweils einzelfallbezogen nahebringen:
■ Abgeltende 5%-Einheitssteuer auf schweizerische AHV- und IV-Renten
■ Abgeltende 5%-Einheitssteuer auf gewisse schweizerische BVG-Renten
■ Abgeltende 5%-Einheitssteuer auf gewisse BVG-Kapitalbezüge (Sälen 2a und 2b)
■ Befristete 7% Einheitssteuer auf Auslandseinkommen für Rentner bei Neuzuzug in Gemeinden mit weniger als 30’000 Einwohnern in bestimmten mittel- und süditalienischen Regionen (max. 9 Jahre)
■ Pauschalbesteuerung für vermögende Neuzuzieher (max. 15 Jahre), partielle Erbschaftssteuerbefreiungen für Pauschalierte
■ Rientro Cervelli – Regime Impatriati: Befristete 50%-Lohnsteuerreduktion für neuansässige Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen (Obergrenze 600’000 EUR)
■ Rientro Cervelli – Regime Impatriati: Befristete 60%-Lohnsteuerreduktion für neuansässige Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen (Obergrenze 600’000 EUR) bei Zuzug mit einem minderjährigen Kind
■ Rientro Cervelli – Regime Docenti e Ricercatori: Befristete 90%-Lohnsteuerreduktion für neuansässige Universitätsdozenten und Forscher
■ Steuervergünstigungen für gewisse Auslanderwerbstätigkeiten bei Wohnsitz Italien (Regime der Konventionalentgelte)
■ Befreiungen der Vermögenssteuern IVIE (auf Auslandsimmobilien) und IVAFE (auf ausländisches Finanzvermögen) für bestimmte Berechtigte (z.B. „7%-Rentner“ oder Pauschalbesteuerte)
■ Begünstigungen für Selbständige (Pauschalbesteuerung im Rahmen des Regime Forfettario für Kleinunternehmer und Freiberufler, Begünstigungen für Neuzuzieher im Rahmen des „regime impatriati“)
■ Agevolazioni Prima Casa: Reduktion der Grunderwerbsteuer von 9% auf 2% bzw. der Umsatzsteuer von 10% auf 4% beim Kauf gewisser Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden
■ Agevolazioni Prima Casa: Befreiung der kommunalen Grundsteuer IMU für gewisse Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden
■ Bonus Casa (diverse immobilienbezogene Steuerabzüge, speziell bei Renovierungen und energetischen Sanierungen)
Unsere Italien-Berater können Sie im Detail über alle Bedingungen, Fallstricke und Vorgehensweisen orientieren. Überdies stehen Ihnen kooperierende (mitunter deutschsprachige) Treuhänder und Steuerexperten in Italien bei der Umsetzung zur Disposition.
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

