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2. November 2022

Italiens erstaunliche Steuervergünstigungen

Italiens erstaunliche Steuervergünstigungen
2. November 2022

Italien gilt de jure als ein Höchststeuerland (z.B. Einkommensteuer IRPEF 2022; Eingangssteuersatz von 23% bei steuerbaren Einkommen zwischen 0 und 15’000 EUR, Höchstsatz von 43% bereits ab 50’000 EUR steuerbarem Einkommen), ist aber seit einigen Jahren bemüht die etwas darbende Volkswirtschaft durch steuerliche Anreizsetzungen für natürliche Personen, mitunter auch für Zuzüger und Rückkehrer, anzukurbeln. So sind diverse Opportunitäten auszumachen, immer gekoppelt an strikte Voraussetzungen und einzuhaltende Prozeduren. Eine aktuelle Auswahl:

90% Lohnsteuerreduktion für neuzuziehende Forscher und Dozenten („rientro cervelli“, befristet auf 4-8 Jahre)

70-90% Lohnsteuerreduktion für Neuzuziehende mit höherem Schulabschluss („rientro cervelli“, max.5-10 Jahre)

70% Lohnsteuerreduktion für alle neuzuziehende Arbeitnehmer („regime impatriati“, max. 5 Jahre)

Steuervergünstigungen für „Digitale Nomaden“ („regime impatriati“ für Angestellte ohne italienischen Arbeitgeber)

Begünstigungen für Selbständige (Möglichkeit einer flat tax, Begünstigungen für Neuzuzieher im Rahmen des „regime impatriati“)

Steuervergünstigungen für Auslanderwerbstätigkeit bei Wohnsitz Italien

7% Einheitssteuer auf Auslandseinkommen von Rentnern bei Neuzuzug in Gemeinden mit weniger als 20’000 Einwohnern in bestimmten mittel- und süditalienischen Regionen (max. 9 Jahre)

5% Einheitssteuer auf schweizerische AHV/IV/BVG-Renten

Vergünstigungen für gewisse Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz Italien und Auslandtätigkeit ab 183 Tage (Regime der Konventionalentgelte)

Steuervorteile der Grenzgänger-Besteuerung (Wohnsitz IT, Arbeit Tessin, Graubünden oder Wallis) aktuell, in der Neuregelung ab 2033 sowie während der Übergangsbestimmungen

CH-Besteuerung für Grenzgänger der Grenzzonen (aktuelle Normen)

Pauschalbesteuerung für vermögende Neuzuzieher (max. 15 Jahre), partielle Erbschaftssteuerbefreiungen für Pauschalierte

Bonus Casa (diverse immobilienbezogene Steuerabzüge, speziell bei Renovierungen)

„Covid“-Erleichterungen

Unsere Italien-Berater können Sie im Detail über alle Bedingungen, Fallstricke und Vorgehensweisen orientieren. Überdies stehen Ihnen kooperierende (mitunter deutschsprachige) Treuhänder und Steuerexperten in Italien bei der Umsetzung zur Disposition.

Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

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