Italien gilt de jure als ein Höchststeuerland (z.B. Einkommensteuer IRPEF 2023; Eingangssteuersatz von 23% bei steuerbaren Einkommen zwischen 0 und 15’000 EUR, Höchstsatz von 43% bereits ab 50’000 EUR steuerbarem Einkommen), ist aber seit einigen Jahren bemüht die etwas darbende Volkswirtschaft durch steuerliche Anreizsetzungen für natürliche Personen, mitunter auch für Zuzüger und Rückkehrer, anzukurbeln. So sind diverse Opportunitäten auszumachen, immer gekoppelt an strikte Voraussetzungen und einzuhaltende Prozeduren. Eine aktuelle Auswahl:
70% Lohnsteuerreduktion für alle neuzuziehende Arbeitnehmer („regime impatriati“, max. 5 Jahre)
50%-Lohnsteuerreduktion für oben genannte „impatriati“ während weiterer fünf Jahren, unter bestimmten Spezialvoraussetzungen (zwischenzeitlicher Immobilienerwerb oder Unterhalt minderjähriger Kinder im selben Haushalt)
90% Lohnsteuerreduktion für neuzuziehende Forscher und Dozenten („rientro cervelli“, befristet auf 4-8 Jahre)
70-90% Lohnsteuerreduktion für Neuzuziehende mit höherem Schulabschluss („rientro cervelli“, max. 5-10 Jahre)
50%-Steuerbasisreduktion für professionelle Sportler
Steuervergünstigungen für remote-Arbeitende und „Digitale Nomaden“ („regime impatriati“ für Angestellte ohne italienischen Arbeitgeber)
Begünstigungen für Selbständige (Möglichkeit einer flat tax, Begünstigungen für Neuzuzieher im Rahmen des „regime impatriati“)
Steuervergünstigungen für Auslanderwerbstätigkeit bei Wohnsitz Italien
7% Einheitssteuer auf Auslandseinkommen von Rentnern bei Neuzuzug in Gemeinden mit weniger als 20’000 Einwohnern in bestimmten mittel- und süditalienischen Regionen (max. 9 Jahre)
5% Einheitssteuer auf schweizerische AHV/IV/BVG-Renten
Vergünstigungen für gewisse Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz Italien und Auslandtätigkeit ab 183 Tage (Regime der Konventionalentgelte)
Steuervorteile der Grenzgänger-Besteuerung (Wohnsitz IT, Arbeit Tessin, Graubünden oder Wallis) aktuell, in der Neuregelung ab 2033 sowie während der Übergangsbestimmungen
CH-Besteuerung für Grenzgänger der Grenzzonen (aktuelle Normen, geltend bis 31.12.2023)
Pauschalbesteuerung für vermögende Neuzuzieher (max. 15 Jahre), partielle Erbschaftssteuerbefreiungen für Pauschalierte
Bonus Casa (diverse immobilienbezogene Steuerabzüge, speziell bei Renovierungen)
„Covid“-Erleichterungen
Unsere Italien-Berater können Sie im Detail über alle Bedingungen, Fallstricke und Vorgehensweisen orientieren. Überdies stehen Ihnen kooperierende (mitunter deutschsprachige) Treuhänder und Steuerexperten in Italien bei der Umsetzung zur Disposition.
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