Die italienische Regierung arbeitet derzeit an einer dezidiert überraschenden Neukreation des sog. „regime impatriati“, das aktuell neuzuziehenden Erwerbstätigen unter gewissen Voraussetzungen zeitlich beschränkt massive Steuerbelastungsreduktionen (in der Höhe von 50%/70%/90% der Bemessungsgrundlage des Arbeitseinkommens) garantiert. In einer gestrigen Mitteilung teilte die Regierung mit, dass Arbeitnehmer mit einer hohen Qualifikation oder Spezialisierung (aktuell gelten keine Voraussetzungen an die Berufsqualifikationen) oder Selbstständige, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, ab 2024 für maximal fünf Jahre (heute u.U. 10 Jahre) in den Genuss einer 50%igen Steuerermässigung (derzeit 50%/70%/90%) kommen können, sofern sie in den drei (aktuell zwei) dem Zuzug vorangehenden Steuerperioden im Ausland Wohnsitz hatten. Die Ermässigung soll überdies nur bis zu einem Erwerbseinkommen von 600‘000 EUR gewährt werden. Die Begünstigten müssen in Italien einen neuen Arbeitgeber finden, Arbeitsverhältnisse mit bisherigen Arbeitgebern oder Konzerneinheiten qualifizieren nicht zum Steuerrabatt. Schliesslich müssen sich die impatriati nach den Vorstellungen der Regierung verpflichten, für mindestens fünf (heute zwei) Jahre in Italien ansässig zu bleiben, ansonsten alle Steuervorteile nachzuversteuern sind. Diese vom Ministerrat bereits abgesegnete Neufassung hat jetzt die parlamentarischen Hürden zu meistern. Das in den letzten Jahren erfolgreiche Steuerregime, das viele gutqualifizierte Personen nach Italien anzuziehen vermochte, würde in der geschilderten Konzeption nur noch sehr beschränkt Attraktivität entfalten. Gut möglich, dass das Ansinnen in den nächsten Wochen gewisse Korrekturen findet („emendamenti“). Emigration Now beobachtet alle Entwicklungen zum Regime und kann Interessierte entsprechend informieren.
Italien, Regime Impatriati in Redimensionierung