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5. Mai 2021

Italien, 5%-Steuer auf BVG-Leistungen, Lösungen in Sicht

Italien, 5%-Steuer auf BVG-Leistungen, Lösungen in Sicht
5. Mai 2021

In Italien können privatrechtliche Renten und Kapitalleistungen aus der zweiten Säule der schweizerischen beruflichen Vorsorge zum sehr vorteilhaften, abgeltenden Satz von 5% endbelastet werden. Diese Sonderbesteuerung wurde gesetzlich statuiert und erfuhr auch eine Präzisierung durch den italienischen Fiskus. Voraussetzung zur Vorzugsbesteuerung ist indes, dass die BVG-Leistungen auf italienische Bankkonti ausbezahlt werden und dass die Bank eine 5%ige Steuer zugunsten Italiens einbehält. Überdies muss der Leistungsbezieher gegenüber seiner Bank seine steuerliche Ansässigkeit, die Beträge der Renten oder Kapitalleistungen, die Kadenz von Renten sowie die BVG-Provenienz jeweils bestätigen.

Leider fanden sich bislang weitgehend keine italienischen Finanzintermediäre, die diesen Aufwand auf sich nehmen wollten. Wir haben aber nunmehr eine Bank identifiziert, welche den Steuerabzug vorzunehmen vermag. Es handelt sich um eine sehr bekannte Grossbank mit Präsenz in fast allen Regionen Italiens.  

Wir arbeiten derzeit für unsere Kunden an einer Filialen-unabhängigen Lösung. Gerne Informieren wir Italien-Auswanderer in unsere Orientierungen über alle gesetzlichen Vorgaben, Optimierungsmöglichkeiten (auch bezüglich der Besteuerung von Säule-3a-Leistungen, die Italiens Steuerbehörden unverständlich in ungünstiger Weise ins Visier genommen haben) und allen konkreten Voraussetzungen und Bedingungen im Detail.   

Es sein daran erinnert, dass, wenn der Steuerabzug in Italien nicht vorgenommen wird, BVG-Leistungen eventuell voll als Einkommen besteuert werden können, was prohibitive Belastungen nach sich führen kann. Die volle italienische Besteuerung ist dagegen für in Italien unbeschränkt Steuerpflichtige immer vorgesehen, wenn die BVG-Leistungen auf schweizerische Konten überwiesen werden.  Bei einer erfolgreichen 5%-Besteuerung müssen die Leistungen nicht in Steuererklärungen deklariert werden. Da die Steuer abgeltend ist, wirkt die BVG-Leistung auf übriges Einkommen auch nicht progressionstreibend.

(Beitrag Oktober 2021 aktualisiert)

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