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1. Juni 2022

Grossbritannien, ETH- und EPF-Absolventen werden mit einfachen Arbeitsvisa angelockt

Grossbritannien, ETH- und EPF-Absolventen werden mit einfachen Arbeitsvisa angelockt
1. Juni 2022

Grossbritannien hat mit dem Brexit die Immigrationsvoraussetzungen revolutioniert und weitgehend derart ausgestaltet, dass nur explizit erwünschte Profile echte Einwanderungschancen haben. Angeboten werden diverse „Schemes“ und „Routes“, die häufig auf Punktetests basieren. Keine Punktenachweise sind für dagegen sog. High Potential Individuals (HPI) notwendig, Es handelt sich hierbei um Absolventen führender nichtbritischer Universitäten, die seit dem 30 Mai 2022 eine einfache Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, selbst ohne zugesagte Stelle, beantragen können. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, der in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung an einer Universität erlangt wurde, die in den Top 50 von mindestens zwei dreier bekannten Rankingsysteme (Quacquarelli Symods World University Ranking; Times Higher Education World University Ranking; Academic Ranking of World Universities) angeführt ist. Demnach qualifizieren sich vorwiegend amerikanische Hochschulen, so u.a. Caltech, Columbia, Cornell, Duke, Harvard, Yale, John Hopkins und MIT sowie die Universitäten von New York, Princeton, Stanford, Berkeley, San Diego, Chicago und Los Angeles.  Akzeptiert sind auch die Abschlüsse einiger Institute aus Kanada, China, Japan, Singapur und Australien. In Europa werden die britischen Auswahlkriterien von lediglich fünf Universitäten erfüllt, namentlich die technischen Hochschulen von Zürich und Lausanne (ETH/EPFL), die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Pariser Ecole Normale sowie das schwedische Karolinska Institut. Sofern sich die Bewerber ausreichende Englischkenntnisse attestieren haben lassen, Barmittel von mindestens 1’270 £ nachweisen, Antragstellungsgebühren von 715 £ leisten und 624 £ „health surcharge“ bezahlen, erhalten sie Aufenthaltsgenehmigung von entweder drei Jahren (Ph.D.-Titel) oder zwei Jahren (übrige Abschlüsse). Hiernach können sie in Grossbritannien jegliche Arbeit ausüben, auch auf selbständiger Basis. Das Visum führt nicht direkt zur unbefristeten Niederlassung, erhöht aber die Chancen eines „settlements“ (Niederlassung) über die Schienen „Skilled Worker“, „Start-up“ oder „Innovator“.  

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