Malaysia war bis zum covid-Einbruch für nichterwerbstätige Auswanderer schweizerischer Provenienz ein beliebtes Auswanderungsziel in Südostasien. Die landschaftlichen Reize der Destination, gute Infrastrukturen und Fluganbindungen, das breite Immobilienangebot, die Besteuerung nach dem Territorialprinzip, die Möglichkeit schweizerische BVG-Kapitalleistungen im einfachen Verfahren steuerfrei zu vereinnahmen sowie das faire, seit 2002 zu konstanten Konditionen angebotenes Aufenthaltsbewilligungsprogramm MM2H („Malaysia My Second Home“) führten zu kontinuierlichen Wohnsitznahmen. Diese Entwicklung fand durch die pandemiebedingten Reiserestriktionen und die Aufhebung der herkömmlichen MM2H-Route im August 2020 ein abruptes Ende. Im August 2021 wurde alsdann das Programm neu lanciert und im darauffolgenden Oktober geöffnet, allerdings zu dezidiert verschärften Programmvoraussetzungen, um – so die Regierung – ausschliesslich „hochwertige Antragsteller“ anzupeilen. Die Relaunch-Novitäten (s. im Detail entsprechende Regierungsausführungen) setzten an allen Fronten höhere Hürden für Zuwanderer: Die Dauer der Aufenthaltsbewilligung wurde auf fünf Jahre halbiert, darüber hinaus eine jährliche Mindestaufenthaltsdauer von 90 Tagen (zuvor 0) statuiert. Vorausgesetzt wird neu ein monatliches Mindesteinkommen von stattlichen 40’000 MYR (ehemals 10’000 MYR). Das Festgelderfordernis ist auf eine Million MYR (zuvor 150’000 bzw. 300’000 MYR) angehoben worden, ebenso wie das zu Beginn des Antrages nachzuweisende Mindestvermögen (neu 1,5 Mio. MYR). Schliesslich wurden die Antragstellungsgebühren massiv erhöht. Die neuen Konditionen sprechen nur noch Begüterte an und haben den früheren Erfolg des MM2H-Programms besiegelt. Nur wenige Dutzend MM2H-Anträge wurden seit Herbst 2021 gestellt, ein Bruchteil der mehreren Hundert Gesuche monatlich vor der Pandemie. Dieser Flop sowie die Proteste Sturm laufender Interessengruppen (Tourismus, Bauwirtschaft, Programmvermarkter, etc.) nähren indes die Erwartung, dass die Programmbedingungen wieder gelockert werden.
Zwischenzeitlich vermarkten diverse genehmigte Antragstellungsagenten einen Ausweg. Seit Schaffung des MM2H-Programm können die Bundesstaaten Sabah und Sarawak eigene Ansiedlungsprogramme definieren. Dabei sticht die Version S-MM2H des im Nordwesten Borneos gelegenen Sarawak durch günstige Grundvoraussetzungen, die nachfolgend stichwortartig angeführt sind, heraus:
10Jähriges Visum für Hauptantragsteller und enge Familienangehörige (Ehepartner, Kinder unter 21), indes mit erneuter Überprüfung des Einhaltens der Programmbedingungen nach fünf Jahren
Nachweis eines Einkommens von 7‘000 MYR (Einzelperson) bzw. 10‘000 MYR (Familie) in den drei Monaten vor Antragstellung, möglich ausschliesslich ab Alter 50 (Hauptantragsteller). Das einkommensbasierte S-MM2H kann ohne physische Präsenz in Sarawak beantragt werden
Alternativ zum Einkommensnachweis Erfordernis einer Festgeldanlage von 150‘000 MYR (Einzelperson) bzw. 300‘000 MYR (Familie). Personen im Alter 40-49 haben zusätzlich eine Immobilie in Sarawak (Mindestwerte: Kuching 600‘000 MYR, anderswo 500‘000) zu erwerben oder Kinder in eine lokale Schule zu senden. Personen im Alter 30-39 sind nur mit lokale Schulen besuchende Kinder zugelassen. Ab Alter 50 reicht die erwähnte Festgeldanlage
Mindestaufenthaltsdauer in Sarawak: 15 Tage p.a., ansonsten Aufenthalte in anderen Bundesstaaten Malaysias möglich
Weitere Erfordernisse: Lokaler Sponsor, Strafregisterauszug (nur Hauptantragsteller), obligatorischer Gesundheitscheck (nur vor Ort möglich), ausreichende Krankenversicherung
Bearbeitungsdauern S-MM2H: vier bis sechs Monate
Unsere lokalen Kooperationspartner können Sie in den Antragstellungsprozessen MM2H und S-MM2H begleiten. Ausführungen dazu (in englischer Sprache) sind als pdf.-Datei über info@auswanderung.ch erhälltich. Sämtliche relevanten Aspekte einer Malaysia-Wohnsitznahme können unsere Asien-Berater praxisbezogen in Orientierungen darlegen.