Steuerliche Attraktivitätspole
Unter den EU-Ländern gehört die Republik Zypern – gemeinsam mit Malta, Portugal, Griechenland und neu auch Italien – zu den Ländern, die am deutlichsten mit speziellen Steueranreizen um die Gunst von Zuwanderern buhlen. Die sonnenverwöhnte Insel verspricht eine ansprechende Infrastruktur, eher günstige Lebenshaltungskosten und ein ansehnliches Immobilienangebot.
Steuerlich liegt das Land bezogen auf die die ordentlichen Belastungen für natürliche Personen im europäischen Mittelfeld. Bei der Einkommensteuer fällt ein vergleichsweise hoher Grundfreibetrag (2023: 19‘500 €) auf, darüber hinaus bestehen drei Belastungsstufen (20%/25%/30%), die schließlich im Höchstsatz von 35%, der ab einem steuerbaren Jahreseinkommen von 60‘000 € greift, münden. Es werden weder Vermögens- noch Erbschaftsteuern erhoben. Schenkungssteuer fallen nur bei Nichtverwandten an.
Als steuerliche Hauptattraktivität präsentiert aber die äußerst emsige zypriotische Ansiedlungsbranche das 2015 geschaffene Regime für Non-Doms, unter dem gewisse Einkünfte steuerfrei vereinnahmt werden können. Ähnlich dem britischen Vorbild sind Non-Doms in Zypern Ansässige, die auf der Insel kein Domizil halten. Vereinfacht ausgedrückt liegt ein Domizil nicht in Zypern, wenn die väterliche Abstammung ausländisch ist oder wenn in den letzten 20 Jahren die Steueransässigkeit nicht 17 Jahre übertraf, so dass sich fast alle nichtzypriotischen Zuwanderer während mindestens 17 Jahre für das Sonderregime qualifizieren. Die steuerliche Ansässigkeit ergibt sich grundsätzlich ab einem Aufenthalt von 183 Tagen je Kalenderjahr. Indes kann u.U. bereits einen Aufenthalt von 60 Tagen die Steuerzugehörigkeit begründen. Letzteres kann erfüllt werden, wenn eine ständige Wohnstätte gehalten wird, geschäftliche Bindungen zu Zypern nachgewiesen werden (z.B. durch Unternehmensgründung, Anstellung oder Verwaltungsratsposition in lokaler Unternehmung) und in keinem anderen Staat eine steuerliche Ansässigkeit oder einen Aufenthalt von über 183 Tage begründet ist. Die 60-Tage-Regelung entfaltet ein gewisses Appeal unter jüngeren, mobilen Unternehmern, die eine Steueroasenzugehörigkeit ohne allzu lange Mindestaufenthalte suchen. Ansässige Non-Doms können Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne (Ausnahme: Veräusserungsgewinne lokaler Liegenschaften) und Kapitalauszahlungen aus beruflicher Vorsorge frei von Steuern, die ansonsten über die sog. Verteidigungsteuer (Special Defense Contribution) mit Sätzen von 17% bis 30% erhoben werden, erhalten. Diese Einkünfte bleiben unabhängig davon, wo sie erwirtschaftet wurden und selbst bei Überweisung nach Zypern, unbelastet. Darüber hinaus winkt für in Zypern Arbeitstätige einen 50%-Rabatt auf Steuern aus lokaler Erwerbstätigkeit, sofern das Jahreseinkommen 55‘000 € übersteigt.
Auch Rentner werden, unabhängig vom NonDom-Status, begünstigt. Ausländische Renten werden bei einem Freibetrag von 3‘420 € p.a. lediglich mit einer 5%igen Einheitsabgabe erfasst, sofern nicht für die ordentliche Besteuerung optiert wird.
Schliesslich fördert der zypriotische Unternehmensstandort indirekt die Zuwanderung. Die Körperschaftssteuer beträgt tiefe 12,5% und es können diverse Freistellungen und Erleichterungen bei der Bestimmung des steuerbaren Reingewinns beansprucht werden. Gesellschaften sind einfach (aber nie anonym) zu errichten, es besteht darüber hinaus ein breites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen.
EU/EWR/CH-Bürger erhalten Aufenthaltsgenehmigungen, gemäss den entsprechenden Personenfreizügigkeitsabkommen, während Drittstaatsangehörige im Vergleich zu anderen EU-Ländern einfacher zugelassen werden (golden visa). Auch wurden unter dubiosen Umständen Staatsbürgerschaften gegen Investments verkauft, wovon über 6‘000 Drittausländer, vornehmlich Russen, profitierten. Die medial aufgedeckte Korruptionsanfälligkeit der Wege zum Golden Passport führte schliesslich dazu, dass die Regierung das Staatsangehörigkeitsprogramm stoppte.
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