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18. Februar 2019

Brexit, FZA-Ansprüche für Schweizer gesichert

Brexit, FZA-Ansprüche für Schweizer gesichert
18. Februar 2019

Zum Ende des Jahres 2018 ist das „Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens“ publik geworden (der ganze Abkommenstext, 42 Seiten, kann über info@auswanderung.ch verlangt werden). Dieser Staatsvertrag regelt für schweizerische und britische Staatsbürger (sowie deren Familienangehörige) den Fortbestand der Rechte, die basierend auf dem EU/CH-Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vor dem Brexit erworben wurden. Das Abkommen wird auf das Ende der Übergangsphase gemäss Austrittsabkommen UK-EU (mutmasslich Ende 2020) in Kraft gesetzt, sofern dies zustande kommt, denn im Falle eines ungeordneten EU-Austritts Grossbritanniens per 29. März 2019 würde es bereits tags darauf angewendet.

Im Kern statuiert der Vertrag, dass aufgrund des FZA erworbene Ansprüche auf Lebenszeit gesichert bleiben. Es handelt sich dabei um Aufenthalts- und Niederlassungsrechte, die ganzen während der Wirkung des FZA geltenden Sozialversicherungsregulierungen und die Ansprüche bezüglich der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.

Die weiterhin volle Freizügigkeit für unselbständig Erwerbende, Selbständige und finanziell Unabhängige aus dem EU/EFTA/CH-Raum gitl sicherlich bis zum 29. März 2019 oder im Falle eines „Deals UK-EU“ bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfristen. Wer bis dahin Wohnsitz nimmt, kann dies nach den FZA-Regelungen tun und als Schweizer bzw. Brite daraufhin lebenslang profitieren (u.a. auch das Anrecht auf eine unbefristete Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt). In der Übergangfrist dürfte Grossbritannien nationale Immigrationsverschärfungen, die nicht grundsätzlich gegen die Personenfreizügigkeit für EU/EFTA/CH-Staatsangehörige verstossen, etablieren, so etwa Registrierungspflichten für längere Aufenthalte, zwingende Aufenthaltsbewilligungen für unselbständig Erwerbstätige und verschärfte Dokumentationserfordernisse für Selbständige und finanziell Unabhängige (Privatiers, Renter). Daneben könnten Strafregisterauszug- und Fingerabdruckzwang, Pflichten zur Identifikation mit Pass und zwingende Aufenthaltstitel Wirklichkeit werden. Nach dem Brexit, hard oder soft, wird Grossbritannien eine neu zu definierende, umfassende und (grundsätzlich für sämtliche Ausländer geltende Immigrationsregulierung verabschieden und implementieren.

EMIGRATION NOW wird über alle künftigen Entwicklungen an der UK-Immigrationsfront stets informiert sein und kann daher Auswanderungswillige adäquat unterstützen. In Orientierungsgesprächen können die wichtigsten Aspekte einer UK-Wohnsitznahme erörtert werden und Handlungsobliegenheiten determiniert werden.

Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

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