Im Dienste der Eidgenossen mit Auslandswohnsitz
Jeder Schweizer, der vorübergehend oder dauerhaft im Ausland wohnt oder eine Auswanderung plant, begegnet früher oder später dem Wirken der Auslandschweizer-Organisation ASO. Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung, die sich mitunter durch Bundesbeiträge und Subventionen, die auf einem Leistungsauftrag des Bundes basieren, finanzieren. Gemäss Stiftungsurkunde verfolgt die ASO den Zweck, die Beziehungen der Auslandschweizer unter sich und zur Heimat zu fördern und ihre Interessen wahrzunehmen. In Erfüllung dieses Zweckes unterstützt sie die Bindung und die Tätigkeit von Schweizervereinen. Sie behandelt die wichtigen Fragen der Auslandschweizer-Politik und vertritt die Auslandschweizer vor der Öffentlichkeit, vor den Behörden und bei den Institutionen der Schweiz. Oberstes ASO-Organ ist der Auslandschweizerrat (ASR), der aus 120 Auslanddelegierten (die von den – leider immer dürftiger frequentierten – Schweizervereinen aus aller Welt gestellt werden) sowie 20 Inlandmitgliedern. Das Gremium wird alle vier Jahre neu gewählt werden und trifft sich zweimal jährlich, um Thematiken, die Auslandschweizer betreffen, zu erörtern und via Stellungsnahmen und Resolutionen die Interessen der fünften Schweiz politisch hörbar zu machen.
Emigration Now schätz die Mühewaltungen der Auslandschweizer-Organisation sehr. Aus den vielfältigen ASO-Aktivitäten möchten wir folgende betonen:
• Ständige Bemühungen der ASO, stimmberechtigte Auslandsschweizer zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu mobilisieren.
• Unermüdlicher Einsatz dafür, dass alle Auslandschweizer an Eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen partizipieren können. Leider treffen die vornehmlich an den Wohnsitz der Stimmberechtigten postalisch versandten Wahl- und Abstimmungsunterlagen in vielen Ländern verspätet oder gar nicht ein. E-Voting könnte Abhilfe schaffen, doch nehmen sich Regierung, Bund und Kantone mit deplorabler Trägheit diesem Thema an. Sicherheitsbedenken haben zum Scheitern der E-Voting-Angebots diverser Kantone geführt. Seit Frühjahr 2019 sind Abstimmungen und Wahlen in keinem Kanton elektronisch mehr möglich. Bewegung, wenn überhaupt, ist frühestens ab 2023 zu erwarten.
• Einflussnahme auf die schweizerische Politik bezüglich brennender Auslandschweizer-Anliegen, etwa zu den Thematiken „Schweizer Bankverbindungen“, „Krankenversicherung“, „AHV“, „Internationales Privatrecht, Erbrecht“ oder „Covid-Impung“
• Fortwährende Information der Auslandschweizer, insbesondere über den aufwendigen Internetauftritt und über die Publikation „Schweizer Revue“; Vernetzung von Auslandscweizern via SwissCommunity.org
• Organisation des jährlichen Auslandschweizer-Kongresses
• Angebote für im Ausland wohnhafte junge Auslandschweizer, z.B. Lager oder Sprachkurse für Kinder und Jugendliche (Stiftung für junge Auslandschweizer SJAS)
• Beratung von Auslandschweizern über Schulen und Ausbildungen in der Schweiz („educationsuisse“)
(aktualisiert August 2021)