Während das steuerliche Bankgeheimnis für helvetische Steuerinländer wacker in Geltung bleibt, können ausländische Steuerbehörden Informationen über in der Schweiz bei Finanzintermediären angelegte Vermögensmittel in Erfahrung bringen. Die frühere strikte Verschwiegenheit der Helvetier kann etwa durch den in Doppelbesteuerungsabkommen bilateral geregelten Informationsaustausch auf Ersuchen oder durch den sog. spontanen Informationsaustausch gebrochen werden. Die gewichtigsten Informationsmengen fliessen indes per Automatischen Informationsaustausch (kurz AIA) über die Grenzen. Der globale AIA-Standard der OECD sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten und Territorien gegenseitig und unaufgefordert gewisse Angaben zu Finanzkonten austauschen. Schweizerische Finanzinstitute (z.B. Banken und gewisse Vermögensverwalter) sowie Versicherungen liefern periodisch via Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) folgende Angaben über natürliche Personen an ausländische Steuerbehörden: Identifikationsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer- oder Sozialversicherungsnummer), Kontoinformationen (Bankangaben, Kontonummern) sowie Finanzangaben (Kontostand per Ende Jahr, Bruttoerträge Zinsen, Dividenden und weitere Einkünfte, Brutto-Kapitalgewinne).
Der Automatische Informationsaustausch ex Schweiz funktioniert derzeit uneingeschränkt mit den nachfolgend genannten Steuerhoheiten: Australien, Azoren, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Guadeloupe, Guernsey, Insel Man, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kanarische Inseln, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Martinique, Mayotte, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern (seit 2017, wobei aktuell Bulgarien und Rumänien derzeit nicht bedient werden, weil sie die vorgegebene Voraussetzungen zur Vertraulichkeit bzw. Datensicherheit nicht erfüllen) — Andorra, Argentinien, Barbados, Brasilien, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Curacao, Färöer Inseln, Grönland, Hongkong, Indien, Indonesien, Kolumbien, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Russland, San Marino, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Uruguay (seit 2018) — Israel, Panama, Bonaire, Saint Eustatius, Saba (seit 2019) – Aserbaidschan, Pakistan (seit 2020) — Peru, Türkei (ab 2021).
Der AIA wurde überdies mit etlichen weiteren Staaten vereinbart. Einige davon erfüllten die erforderlichen Vertraulichkeitsvorgaben (noch) nicht, die Daten werden zwar von der ESTV gesammelt, aber (noch) nicht mitgeteilt. Andere Länder, z.B. Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Katar, Kuwait, Marschallinseln, Nauru, Turks und Kaicos Inseln, Vanuatu oder die Vereinigten Arabischen Emirate gelten als nicht-reziproke Hoheiten, d.h. sie liefern zwar Daten, wollen aber keine erhalten.
Auswanderer, die in den oben erwähnten Gebieten steuerlich ansässig geworden sind, sollten also schweizerische Kapitalien oder Erträge stets deklarieren. Zweck des AIA ist es, die Steuerhinterziehung einzudämmen, was in den meisten Ländern auch gelingt. Zuweilen erwägen Wegzügler ihre Auswanderung zu verschweigen (oder werden dazu von Bankangestellten sogar animiert), indem sie ihren Wegzug nicht bekannt geben und z.B. eine Bankbeziehung weiter unter einer schweizerischen Adresse führen. Warum dies nicht so eine brillante Idee ist und was für unangenehme Konsequenzen blühen können, erfahren unsere Kunden bezüglich der wichtigsten Auswanderungsdestinationen auf Anfrage in unseren Orientierungen.