Aktuell haben in Thailand unbeschränkt Steuerpflichtige im Ausland generiertes Einkommen nur dann nach den ordentlichen Steuersätzen zu versteuern, wenn dieses in derselben Steuerperiode der Erzielung ins Königreich überwiesen wird. Davon profitieren insbesondere viele ausländische Rentner und Privatiers, die in Thailand keinerlei Einkommensteuern entrichten, da sie z.B. Renten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland ansammeln lassen und allenfalls erst in den Folgejahren als Vermögen abgabenfrei transferieren.
Mitte September hat nun aber das Finanzministerium die Direktive Paw 161/2566 (2023), welche dem sog. „remittance-base“-Prinzip ein Ende setzen will, erlassen. Ab Steuerperiode 2024 sollen demnach Steuerinländer auch auf Auslandseinkommen belastet werden. Betroffen sind natürliche Personen, die durch einen Aufenthalt von kumuliert mindestens 180 Tagen je Kalenderjahr eine steuerliche Ansässigkeit in Thailand begründen (überlagernde Bestimmungen aus Doppelbesteuerungsabkommen vorbehalten).
In der Verwaltungsanweisung werden explizit ausländische Erwerbseinkommen und Kapitalerträgnisse genannt, nicht aber Renteneinkommen. Nichtsdestotrotz dürfte ein Wechsel zur Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip angesichts des aktuellen Einnahmehungers des thailändischen Staates und der neuzeitlichen Schlagkraft von Gerechtigkeitsargumenten Realität werden, zumal sich die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten (z.B. automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2024 auch mit der Schweiz) laufend verbessern.
Der Coup, der sich in erster Linie gegen die doppelte Nullbesteuerung von offshore-Vermögensverwaltungskonstrukten und weniger gegen Ruhestandseinwanderer richtete, scheint aber allzu abrupt zustande gekommen sein. Diverse Interessengruppen fordern Präzisierungen (z.B. zur Anrechnung ausländischer Steuern oder zur Abgrenzung Einkommen/Vermögen) und die Etablierung von Übergangsbestimmungen und Ausnahmen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Wochen entsprechende Klarstellungen publik werden.
Eine volle Besteuerung gemäss Welteinkommensprinzip dürfte insbesondere jene Auswanderer überraschen, die in Thailand keinerlei Einkünfte generierten und bisher keine Steuererklärungen einreichten. Auch würde die Attraktivität Thailands als südostasiatische Auswanderungsdestination, insbesondere im Vergleich zu den für Ausländer mit ausländischen Einkommen steuerfreien Philippinen und Malaysia, beschnitten werden.
Emigration Now und unsere thailändischen Kooperationspartner verfolgen die Entwicklungen zu dieser einschneidenden Praxisänderung genau. Konsultieren Sie uns daher vor einer Wohnsitzverlegung nach Thailand!