Eine breite Mehrheit unserer Auswanderklientel kommt vor einem Auslandswegzug mit sog. Freizügigkeitsstiftungen in Kontakt. Diese regulierten BVG-Gebilde ermöglichen die vorübergehende Platzierung von Kapitalien der zweiten Säule der beruflichen Vorsorge, wenn die Guthaben nicht von einer Pensionskasse gehandhabt werden können oder Bezugsmöglichkeiten noch nicht möglich oder noch nicht gewollt sind. Freizügigkeitsguthaben entstehen mitunter bei Arbeitsbeendigung, Erwerbsunterbrüchen, Pensumsreduktionen, Arbeitslosigkeit, Start einer Selbständigkeit oder bei Scheidung. Im Vorfeld einer Wohnsitzverlegung können sie unter anderem entstehen aufgrund von Bezugsbeschränkungen (etwa bezüglich des Obligatoriums bei Wegzug in EU/EFTA-Länder vor Alter 59/60), bei Willen zum Erhalt des schweizerischen Vorsorgeschutzes bei Rückkehrabsicht, zur Deckung von Invaliditäts- und Todfallrisiken nach schweizerischer Manier, bei Wünschen nach späterer Verrentung oder aus Erwägungen des Erbrechts bzw. der Begünstigung im Todesfalle. Ein temporäres Belassen von Geldern im helvetischen Vorsorgekreislauf basiert auch im Vorfeld von Auswanderungen häufig auch oder vor allem auf steuerlichen Optimierungserwägungen. Steuerfreie oder steueraufschiebende Anlagenmöglichkeiten, Guthabenteilungen zwecks Brechen von progressiven Steuerlasten, Quellensteuerminimierung, Vermeidung des Zusammenprallens mit anderen Einkommen, Ersparnisse bei Vermögens- oder Erbschaftssteuern, destinationsspezifische Fallstricke, etc. können zu Handlungen führen, die massive Steuersparmöglichkeiten eröffnen. In unseren Orientierungen sind diese Aspekte stets Top-Topics, da diesbezüglich nicht nur, die schweizerischen, sondern auch die Regeln, Belastungen, Einschränkungen des künftigen Wohnortes mit zu berücksichtigen sind (gerade in steuerlicher Hinsicht ist immer lokales Steuerecht zu vergegenwärtigen, damit adäquate Entscheidungen getroffen werden können).
Thema dieses Beitrags ist indes die konkrete Erwählung einer Freizügigkeitsstiftung. Zur Wahl stehen mitunter Vorsorgeeinrichtungen wie AXA Freizügigkeitsstiftung, Bankstiftung Freizügigkeitsstiftung der Bank CIC (Schweiz) AG , Caisse Cantonale d’Assurance Populaire (CCAP), CREDIT SUISSE Freizügigkeitsstiftung 2. Säule, Elite Fondation de libre passage (Elite Freizügigkeitsstiftung), ETF Freizügigkeitsstiftung, Fondation de libre passage de la Banque Cantonale de Genève, Fondation de libre passage de la Banque Cantonale du Jura, Fondation de libre passage de la Banque Cantonale Valais, Fondation de libre passage de la Banque Cantonale Vaudoise, Fondation de Libre-Passage de la Banque Cantonale de Fribourg, Fondation Mirabaud de libre passage (2e Pilier), Fondation Pictet de libre passage (2e Pilier), Freizügigkeitstiftung, 2. Säule Bank Cler AG, Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Luzerner Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Neuen Aargauer Bank, Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der Nidwaldner Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung BSI, Freizügigkeitsstiftung der Aargauischen Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der Alternativen Bank Schweiz AG, Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank SoBa Solothurn, Freizügigkeitsstiftung der Basellandschaftlichen Kantonalbank: Freizügigkeitsstiftung der Basler Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der Berner Kantonalbank AG, Freizügigkeitsstiftung der Graubündner Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der Migros Bank, Freizügigkeitsstiftung der Obwaldner Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der PFS Pension Fund Services, Freizügigkeitsstiftung der Schwyzer Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der UBS AG, Freizügigkeitsstiftung der WIR Bank, Freizügigkeitsstiftung der Zuger Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank, Freizügigkeitsstiftung Independent, Freizügigkeitsstiftung PensFree, Freizügigkeitsstiftung Swiss Life, IGP Freizügigkeits-Stiftung, Liberty Freizügigkeitsstiftung, Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung, Rendita Freizügigkeitsstiftung, Rentes Genevoises, Retraites Populaires Vaud, REVOR Freizügigkeitsstiftung, Sarasin Freizügigkeitsstiftung (SaraFlip), Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Swisscanto Freizügigkeitsstiftung, Tellco Freizügigkeitsstiftung, VZ Freizügigkeitsstiftung, Zugerberg Freizügigkeitsstiftung, Zurich Freizügigkeitsstiftung sowie die Freizügigkeitsangebote der Versicherer Allianz Suisse, AXA Zürich, Basler, Generali, Helvetia, Mobiliar, Pax und Swiss Life.
Diese Stiftungen differieren in Auswandererfreundlichkeit, Auftritt, Sicherheit, Solidität, Mindestengagements, Anlageangebot, Verzinsung, Ansässigkeit (relevant für die Quellenbesteuerung bei Wegzug), Flexibilität (etwa bei Auszahlungen infolge Auswanderung oder bei Wohneigentumsfinanzierungen EU/EFTA), Kosten sowie in individuell möglicherweise pertinenten Angebotsnuancen. Einige wenigen davon offerieren Zusatzleistungen, die gerade Auswandern speziellen Nutzen stiften könnten. Emigration Now kennt die jeweils falladäquaten Adressen und kann bereits im Rahmen von Orientierungen für kleine, mittlere oder grosse Freizügigkeitsguthaben entsprechende Hinweise mitteilen.