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15. Juni 2019

ZUR REGLEMENTIERUNG VON BERUFEN IN DER SCHWEIZ

ZUR REGLEMENTIERUNG VON BERUFEN IN DER SCHWEIZ
15. Juni 2019

In einem Postulat wurde die Schweizer Regierung unlängst zur Untersuchung beauftragt, ob die Berufsausübung überreglementiert sei. Eine verneinende Antwort lieferte nun der Bericht „Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge“. Die Reglementierung, die für viele Tätigkeiten den Kantonen überlassen ist, sei angemessen und wirke sich kaum auf Wirtschaftsfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aus. Es sei auch künftig keine Reglementierungsankurbelung zu erwarten, allenfalls können kantonale Regelung punktuell durch bundesrechtliche Lösungen ersetzt werden. In der Tat stellen wir auch in unserer Auswanderungsberatungstätigkeit fest, dass im Ausland, die Berufsausübung markanter gesetzlich determiniert ist. Lediglich 177 Tätigkeiten sind in der Schweiz an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen (Diplome, Abschlüsse, Ausweise) gebunden und sind hauptsächlich im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich angesiedelt. Zuwanderer haben diese Auflagen zu erfüllen, gegebenenfalls unter Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen. Eine solche Anerkennung ist für fast alle Berufe im Gesundheitswesen und im Bildungs- und Sozialbereich (z.B. Lehrpersonen der diversen Schulen, Kindererzieher, Logopäden, Sonderpädagogen, Sozialarbeiter) notwendig.

Im Baubereich haben insbesondere Elektriker, Elektroinstallateure, Kranführer, Raum- und Stadtplaner sowie Kaminfeger (Architekten und Ingenieure dagegen nur in vereinzelten Kantonen) eigene Auflagen. Vereinzelte Tätigkeiten sind im Sportsektor (etwa Bergführer, Schneesportslehrer, Kletterlehrter, etc.), im Verkehr (Taxifahrer, Busfahrer, Lokführer, etc.), im Ernährungswesen (Kantonschemiker, Lebensmittelinspektor) sowie im Handel und Gewerbe (z.B. Edelmetallprüfer, Gastgewerbeleiter, Sicherheitsperson, Privatdetektive, Kreditvermittler, Waffenhändler) reglementiert. Im Unterscheid zu vielen ausländischen Staaten sind nur wenige Berufe der juristischen Beratung spezifisch geregelt, namentlich bezüglich der Tätigkeiten Betreibungsbeamter, Grundbuchverwalter, Handelsagent, Notar, Patentanwalt, Rechtsagent/-anwalt, Pfarrer, Sachwalter SchKG, Gemeineschreiber, vereidigter Übersetzer, Vertreter in Steuer- und Sozialversicherungssachen vor dem Obergericht sowie Zivilstandesbeamter. Alle anderen juristischen Berufe (z.B. Rechtsberatungen aller Art) sind frei ausübbar. Schliesslich sind fünf Tätigkeiten zu erwähnen, die spezifischen EU-Richtlinien (Anerkennung der Qualifikationen gemäss den Erlassbestimmungen) unterstehen: Anwalt, Flugpersonal, Handel mit Chemikalien, Personal der Flugsicherung sowie Leiter Strassentransportunternehmung.

EMIGRATION NOW kann Interessenten bezüglich aller reglementierter Tätigkeit über Mindesterfordernisse, Auflagen und sowohl national als auch kantonal über zuständige Anerkennungsbehörden informieren. 

Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

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