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31. Mai 2017

Wohnsitz in Hongkong

Wohnsitz in Hongkong
31. Mai 2017

Wer eine Affinität zum Handel- und Finanzplatz Hong Kong entfaltet und willig ist, dort ein Investment von ca. 1,2 Mio. Schweizer Franken zu platzieren, kann über ein seit 2003 existierendes Immigrationsprogramm in der ehemaligen britischen Kronkolonie Wohnsitz nehmen und deren vielfältigen Vorzüge, nicht zuletzt steuerlicher Art, in Anspruch nehmen. Das Programm heisst Capital Investment Entrant Scheme (CIES) und richtet sich an Ausländer (ausser aus Afghanistan, Kuba und Nordkorea), die ein passives Investment von mindestens zehn Millionen Hong Kong Dollars (HKD) in designierte Anlagen eingehen können. Als Investment zulässig sind ausschliesslich in HKG denominierte Wertpapiere, u.a. alle an der Börse HKSE gehandelten Aktien, Anleihen mit Staatsbezug, Kassaobligationen lokaler Banken sowie eine Reihe von Anlagefonds, die vorab in Asien investieren (diese recht häufig modifizierte Liste ist jederzeit bei Emigration Now erhältlich. Immobilienengagements waren bis Oktober 2010 auch zulässig, doch ist diese Möglichkeit angesichts des überhitzten Immobilienmarktes suspendiert. Das CIES-Portfolio muss über einen lokalen Finanzintermediär (z.B. Versicherung oder Bank) geführt werden und während der gesamten Aufenthaltsdauer aufrecht erhalten bleiben. Wechsel innerhalb der zulässigen Investments sind jederzeit möglich. Erhaltene Dividenden und Zinsen können dabei vereinnahmt werden, allfällige Kapitalgewinne dagegen nicht. Verluste müssen dagegen periodisch gedeckt werden. CIES-Hauptantragsteller können einen Familiennachzug veranlassen, Ehepartner sowie minderjährige Kinder erhalten abgeleitete Visa.

Erwerbstätigkeiten aller Art sind möglich, womit das Visum auch als Arbeitsbewilligung gelten kann. Vorausgesetzt werden ein guter Leumund sowie neben dem Investment ausreichend finanzielle Disponibilität zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Antragsprüfung dauert maximal sechs Wochen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten entweder ein einmal verlängerbares Visum für drei Monate (sofern das Investment noch nicht getätigt wurde) oder gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre (nach Anlageplatzierung). Letztere kann erneuert werden, sofern die Anlagebedingungen eingehalten wurden. Nach sieben Jahren Aufenthalt unter dem Capital Investment Entrant Scheme besteht die Möglichkeit eine unbefristete, nicht investmentgebundene Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Das Programm fand bislang hauptsächlich bei Chinesen, die vor Antragstellung ausserhalb der Volkrepublik Wohnsitz hatten (Festlandchinesen sind bislang aufgrund von Kapitalverkehrskontrollen ausgeschlossen) und auch bei Bürgern von Taiwan und Macao guten Zuspruch. Aus übrigen Gefilden war das Interesse bislang bescheiden (bis 2010 rund 2’000 Anträge), ist aber in den letzten drei Jahren markant angestiegen, speziell seitens von Europäern. Die Erträge aus dem Capital Investment Entrant Scheme sind steuerbefreit, obschon Hong Kong grundsätzlich nach dem Territorialprinzip besteuert. Gerade im steuerlichen Bereich liegt ein bedeutender Ansiedlungsreiz für CIES-Privatiers, fallen doch auf Auslandseinkommen keinerlei Steuern an. Vermögenssteuern, Quellensteuern und Erbschaftssteuern werden nicht erhoben. Selbst bei lokaler Erwerbstätigkeit winken ertragbare Belastungen. Die Einkommenssteuer kennt Sätze zwischen 2% und 17% (ab 120’000 HKD Nettoeinkommen), Unternehmensprofite werden dagegen einheitlich mit 16,5% erfasst. Emigigration Now kann zum CIES Umsetzungshilfe leisten und geeignete Niederlassungen schweizerischer Banken als Investmentstellen empfehlen.

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