Skip to content
Emigration Now – AuswandererberatungEmigration Now – Auswandererberatung
  • Home
    • Destination
    • Aufenthalt
    • Wohnen
    • Arbeiten und Unternehmen
    • Geld und Vermögen
    • Bankverbindungen
    • Vorsorge und Versicherungen
    • Besteuerung
    • Umzug
    • Spezialthemen
    • Privacy Policy
    • Impressum
  • Unternehmen
    • Leitbild
    • Klienten
    • Emigration Now in den Medien
  • Beratungfelder
    • Mandate
    • Fachberatungen
    • Dienstleistungen
    • Immobilien von Auslandschweizern
    • Orientierungsgespräche
  • Länder
    • Europa
      • Deutschland
      • Frankreich
      • Italien
      • Österreich
      • Spanien
      • Portugal
      • Grossbritannien
      • Skandinavien
    • NORDAMERIKA
      • Vereinigte Staaten von Amerika
      • Kanada
    • Karibik
    • Lateinamerika
    • Asien
      • Philippinen
      • Thailand
    • Afrika
    • Ozeanien
      • Australien
      • Neuseeland
    • WOHNSITZVERLEGUNG IN DIE SCHWEIZ
  • Leitfaden
  • Akzente
  • Kontakt
    • Kontaktnahme
    • Orientierungsgespräch
11. Juli 2021

Wohnsitz Deutschland, Selbständige Erwerbstätigkeit Schweiz

Wohnsitz Deutschland, Selbständige Erwerbstätigkeit Schweiz
11. Juli 2021

In zunehmender Häufigkeit begleiteten wir in den letzten Jahren Personen mit effektivem Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweiz einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese ungewöhnliche Konstellation kann sich unterschiedlich begründen, beispielsweise betriebswirtschaftlichen Überlegungen (z.B. Betreuung schweizerischer Kundschaft) oder aus günstigen steuerlichen Erwägungen. Recht häufig ist auch die Fortführung einer helvetischen Selbständigkeit durch Auswanderer, die ex Schweiz ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, sei es um eine bestehende Erwerbsquelle aufrecht zu erhalten, sei es um Kontinuität in den helvetischen Sozialversicherungen zu bewahren.  Das Wichtigste zur CH-Selbständigkeit bei D-Wohnsitz:

* Selbständigkeit: Die Selbständigkeit muss von einer kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) bescheinigt werden. Selbständige haben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu arbeiten, das wirtschaftliche Risiko persönlich haftend selbst zu tragen, eine adäquate Infrastruktur und Organisation aufzuweisen, selbst über die Arbeitsausgestaltung entscheiden und stets mehrere Kunden haben. Fast jede kantonale SVA führt dies im Internet aus, präsentiert Fragebögen und erläutert das konkrete Prozedere. Die Selbständigkeit kann in der Rechtsform der Einzelunternehmung (alleiniger Inhaber) oder als Personengesellschaft (z.B. Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) ausgestaltet sein. Ein Handelsregistereintrag (ebenso wie die Mehrwertsteuerpflicht) wird ab einem Umsatz von 100‘000 CHF p.a. zwingend

* Ausländerrecht: Während Schweizer Staatsbürger keine spezielle Bewilligung für die selbständige Berufsausübung auf CH-Boden benötigen, haben Ausländer trotz fehlendem Hauptwohnsitz eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Für Personenfreizügigkeitsberechtigte mit Wohnsitz Deutschland sind für Tätigkeiten ab 90 Tage p.a. je nach Ausgangslage eine Grenzgängerbewilligung G, eine Kurzaufenthaltsbewilligung L oder eine Jahresaufenthaltsbewilligung B denkbar.

* Besteuerung: Wird die schweizerische Selbständigkeit durch eine Person mit Wohnsitz und Ansässigkeit in Deutschland ausgeübt, dann werden die Einkünfte gemäss Artikel 14 DBA D-CH im Grundsatz voll in Deutschland besteuert. Verfügt aber der deutsche Steuerinländer für die Ausübung eines freien Berufes oder einer selbständigen Tätigkeit in der Schweiz regelmässig über eine feste Einrichtung (z.B. Büros, Lager, Ladenlokalitäten, Ateliers, etc.) dann dürfen die Gewinne, soweit sie dieser festen Einrichtung zugeordnet werden können, in der Schweiz besteuert werden. Die selbständige Entität hat ihre Gewinne und Geschäftsvermögen am Sitz der Unternehmung zu Einkommenssteuertarifen (also keine Körperschaftssteuer) zu versteuern, wobei die bekannten interkantonalen und interkommunalen Belastungsunterschiede greifen. In diesem Falle erfolgt in Deutschland bezüglich der schweizerischen Gewinne eine Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Diese Gegebenheit kann sich in manchen Fällen als äusserst interessant entpuppen. Das Doppelbesteuerungsabkommen spezifiziert, dass der Begriff «freier Beruf» insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Bücherrevisoren umfasst. In der heutigen Realität werden aber auch neuere Berufe (z.B. Berater aller Art, Immobilienmakler, Gewerbetreibende, Handwerker, etc.) in diese Kategorie subsummiert

* Sozialversicherung: Hier gelten insbesondere die Unterstellungregelungen gemäss den Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009. Ist eine Person mit D-Wohnsitz ausschliesslich in der Schweiz physisch selbständig erwerbstätig, dann gilt CH-Unterstellung. Bei Mehrfachtätigkeit (z.B. Teil-Arbeit in Home-Office oder anderen Beschäftigungen in Deutschland oder anderen EU/ETA-Ländern) greifen die entsprechenden Unterstellungsnormen (z.B. 25%- Regelung, stetige Prädominanz einer Anstellung gegenüber der Selbständigkeit, etc.). Auch in diesem Bereiche ergeben sich fallweise sehr interessante Gestaltungsoptionen.

Previous articleCosta Rica reduziert EinwanderungshürdenNext article Perpetual Traveling

Akzente

  • BVG-Altersguthaben von Auswanderern: Rente oder Kapital?
  • Im Ausland „remote“ für Schweizer Firmen arbeiten: Steuern und Sozialversicherungen
  • Rentner und Auswanderung: Abklärungsfelder
  • Auswanderung Deutschland, Umgang mit AHV- und BVG-Mitteln
  • Spanien – „Ley Beckham“: Berechtigtenkreis ausgeweitet
  • Frankreich, milde Einkommensteuerbelastung dank Familiensplitting
  • USA: E-2-Visum für Unternehmer, Selbständige, leitende Angestellte und essenzielle Arbeitnehmer
  • Thailand, Erfahrungen mit dem Elite-Visum
  • Italien, 5%-Steuer auf AHV/BVG-Leistungen: Überweisungszwang entfällt!
  • Italiens erstaunliche Steuervergünstigungen

Kategorien

Archive


Dufourstrasse 147
CH-8008 Zürich
Tel. +41 (0)44 286 64 27
Fax +41 (0)44 286 64 23
info@auswanderung.ch



Impressum
Privacy Policy

Archive

2022 © EMIGRATION NOW
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen