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Emigration Now – AuswandererberatungEmigration Now – Auswandererberatung
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29. März 2021

WEGZUGSPLANUNG BEIM UMZUG IN LÄNDER AUSSERHALB DES EU/EFTA-RAUMES

WEGZUGSPLANUNG BEIM UMZUG IN LÄNDER AUSSERHALB DES EU/EFTA-RAUMES
29. März 2021

Während eine Auswanderung von der Schweiz in EU/EFTA-Gefilde in vielen Bereichen (z.B. Aufenthaltsrecht, Sozialversicherungsunterstellung, durchgehendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, etc.) weitgehend regulativ determiniert ist, eröffnen sich bei Wohnsitzverlagerung in sog. Drittstaaten häufig Fragestellungen, die spezielle, eigenständig zu treffende Abklärungen, Entscheidungen und Umsetzungen bedürfen.   

Bezüglich der Weg- und Zuzugsplanung lassen sich Nicht-EU-Länder grob in drei Gruppen unterteilen. Länder der sog. Ersten Welt, Industrienationen mit guter wirtschaftlicher Prosperität und hoher Regulierungsdichte (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Singapur, Türkei, Grossbritannien, etc.) ziehen ausserhalb des EU/EFTA-Raumes am meisten Zuwanderer bzw. Wohnsitzverlegungen aus der Schweiz an (s. hier).  Sie grenzen sich einerseits zu Ländern mit insgesamt etwas ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingen und tieferem Lebensstandard (etwa mittel- und südamerikanische Länder, gewisse arabische Staatshoheiten, asiatische Schwellenländer wie z.B. Thailand, Malaysia, Indonesien und Philippinen, etc.) und andererseits zu Nationen, deren Bewohner mehrheitlich mit eher schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen konfrontiert sind (sog. Entwicklungsländer, Kriegsländer), ab.  

Entsprechend differieren auch die Ansätze in Planung und Vollzug von Wohnsitznahmen in Nicht-EU/EFTA-Länder. Emigration Now verfügt für die gefragtesten Destinationen der ersten Gruppe über ein erprobtes Netz an Kooperationspartnern. Ebenso zählen wir für die Länder der mittleren Kategorie auf teils langjährige Zusammenarbeiten mit lokalen Fachexperten, zumeist mittlere oder grössere Anwaltssozietäten. Eher dürftig ausgebaut ist das Angebot für Entwicklungsländer, die nur wenige Auswanderer anziehen. Zuweilen konsultieren wir bei entsprechendem Kundenbedarf bei Destinationen die bekannten, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder stützen uns auf ad-hoc-Empfehlungen von Botschaften und Konsulate.     

Thematisch stehen bei Abklärungen, Beratungen und Umsetzungsplanungen hinsichtlich Nicht-EU/EFTA-Destinationen folgende Aspekte im Vordergrund:   

Aufenthaltsgenehmigungen

Arbeitsbewilligungen

Lokale Besteuerung (Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Erbschaftsteuern, weitere Steuern und Abgaben)

Wirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

Implikationen fehelender Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. Verrechnungssteuerproblematiken, Vermeidung doppelter Besteuerung, etc.)

Vorsorge und Versicherung – lokale Optionen

Vorsorge und Versicherung – Möglichkeiten in der Schweiz wie z.B. freiwillige AHV/IV, Weiterführung der obligatorischen AHV/IV, Weiterführung der Vorsorge gemäss Art. 47a BVG, Versicherung via Auffangeinrichtung, Deckungen über Privatassekuranzen, etc. 

Krankenversicherung

Immobilienerwerb, Miete

Lokales Banking, ziellandadäquate Schweizer Bankverbindungen

Zahlungsverkehr, Überweisungen

Umzug

Erbrecht, Erbrechtswahl

Rückwanderungsplanung

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Akzente

  • Rentner und Auswanderung: Abklärungsfelder
  • Auswanderung Deutschland, Umgang mit AHV- und BVG-Mitteln
  • BVG-Altersguthaben von Auswanderern: Rente oder Kapital?
  • Im Ausland „remote“ für Schweizer Firmen arbeiten: Steuern und Sozialversicherungen
  • Thailand, Erfahrungen mit dem Elite-Visum
  • Italien, 5%-Steuer auf AHV/BVG-Leistungen: Überweisungszwang entfällt!
  • Italiens erstaunliche Steuervergünstigungen
  • USA, Green-Card-Lotterie DV-2024, Anträge vom 5.10.22 bis 8.11.22
  • Reform AHV 21, Novitäten auch für Auswanderer relevant
  • Wegzug EU/EFTA: Gesetzliche Krankenversicherung mit lokaler und voller Schweizer KVG-Deckung, ab 90 CHF Monatsprämie!

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