Verschiedentlich haben wir in unseren Akzenten über sog. Digital Nomad Visa, Aufenthaltsbewilligungen für remote-Erwerbstätige mit ausländischem Arbeit- oder Auftraggeber, berichtet. Diverse Länder haben diese Genehmigungen zu Zeiten der covid-Pandemie lanciert, um dem damaligen Aderlass an touristischen Präsenzen entgegenzuwirken. Mittlerweile haben aber auch weitere Länder in der Lancierung solcher Aufenthaltsgenehmigungen Opportunitäten erkannt und entsprechende Optionen für Fernarbeitende geschaffen.
So sind aktuell (Stand Ende 2024) in folgenden Ländern Angebote disponibel: ■ Asien und Ozeanien: Indonesien, Japan, Kirgistan, Malaysia, Neuseeland, Sri Lanka, Südkorea, Taiwan, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate. ■ Amerikanischer Kontinent: Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Brasilien, Costa Rica, Curacao, Dominica, Ecuador, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Saint Lucia und Uruguay. ■ Afrika: Kapverden, Marokko, Mauritius, Namibia und die Seychellen. ■ Europa: Albanien und Montenegro sowie mit einem Angebot für Drittstaatsangehörige, die nicht unter die Aufenthaltsregelungen der EU/EWR-Personenfreizügigkeit fallen, die Länder Estland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Malta, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Alle Programme charakterisieren sich durch eigene Voraussetzungen und Bedingungen z.B. hinsichtlich der maximalen möglichen Aufenthaltsdauer, der nachzuweisenden Mindesteinkommen (oder -vermögen) oder der Antragstellungsverfahren (z.B. online, konsularisch, lokal) sowie Visumskosten. Den meisten Angeboten ist dagegen gemeinsam, dass die zu verrichtenden Arbeiten keinerlei nationalen Bezug (etwa Arbeiten für einheimische Unternehmen oder Betreuung lokaler Kunden) haben dürfen und dass eine adäquate Krankenversicherungsdeckung verlangt wird.
Dutzende Internetseiten propagieren die Programme, mit schönen Fotos von glücklichen Digitalarbeitern (die Wirklichkeit von remote-Erwerbstätigen ist aber wesentlich unspektakulärer, oft geprägt von ermüdenden Zeitunterschieden, unzureichenden Internetverbindungen und belastender Distanz zu den Arbeitgebern), in der Absicht Beratungen, Krankenversicherungen oder gar Immobilien zu verkaufen. Die Angebote sind aber auch in den online-Auftritten der Regierungen bzw. der Immigrationsbehörden angeführt. Es sei angeraten, diese Informationsquellen prioritär zu berücksichtigen.
Aus der Fülle der Programme einige Worte zu ausgewählten Angeboten: Besondere Akzeptanz finden die neuesten Visumseditionen von Thailand (DTV Destination Thailand Visa; Fünfjahresvisum mit Aufenthaltsberechtigung von 180 Tagen je Einreise; Nachweis finanzieller Mittel über ca. 500‘000 Baht, Nachweis Auslandanstellung oder Selbständigkeit; Kein Mindesteinkommen vorausgesetzt), Indonesien (Einjahresvisum E33G, nicht verlängerbar, aber in andere Genehmigungen umwandelbar; Erforderliches Mindestarbeitseinkommen 60‘000 USD) und Malaysia (DE Rantau Nomad Pass; Jahresvisum, einmal verlängerbar; Erforderliches Mindesteinkommen für „Tech-Talents“ 24‘000 USD, für „Non-Rech-Talents“ 60‘000 USD). Populär sind auch lateinamerikanische Versionen, etwa jene von Brasilien (VITEM XIV; Jahresvisum, einmal verlängerbar; Nachweis von 1‘500 USD Arbeitseinkommen oder Bankguthaben über 18‘000 USD), Mexiko (Temporäres Visum FMME; Aufenthaltsrecht bis vier Jahre, danach in eine Niederlassungsbewilligung umwandelbar; Nachweis von ca. 2‘700 USD Arbeitseinkommen oder Vermögen über ca. 43‘000 USD), Argentinien (Visum für Digitale Nomaden mit sechsmonatiger Gültigkeit, einmal verlängerbar; Keine fest statuierten Mindesteinkommen, aber Nachweis finanzieller Solvenz), Panama (Kurzaufenthaltsbewilligung über neun Monate, einmalig verlängerbar; Jahreseinkommen 36‘000 USD) oder Costa Rica (Istancia prestador remoto de servicios; Jahresvisum, einmal verlängerbar; Mindesteinkommen 3‘000 USD monatlich für Einzelpersonen oder 5‘000 USD für Familien).
Keine eigentlichen Visa für digitalen Nomaden kennen Kanada und Neuseeland, erlauben aber seit kurzem Inhabern von Besucherbewilligungen (Einreiseerlaubnisse, Visitor Visa) explizit eine remote-Erwerbstätigkeit für ausländische Entitäten (was etwa in den USA oder Australien verpönt ist).
Speziell sind auch die europäischen Nicht-EU-Angebote, namentlich jene von Albanien (Visum für digitale Nomaden D/LD; Einjahresvisum, fünfmal verlängerbar; kein Minimaleinkommen vorausgesetzt) und Montenegro (Visum für digitale Nomaden; Zweijahresvisum, um weitere zwei Jahre verlängerbar; Vorausgesetztes Arbeitseinkommen im Umfang des Dreifachen des lokalen Minimallohnes, d.h. ab ca. 1‘600 € monatlich). Beide Länder sagen bezüglich der Erwerbseinkommen Steuerfreiheit zu, in Albanien indes beschränkt auf die ersten 12 Monate. Steuerfrei leben Digitale Visa auf den Inseln Bahamas, Bermuda und Cayman sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten (alles Jurisdiktionen, die keine Einkommenssteuern erheben), ebenso in Georgien, Malaysia und Costa Rica, die ihre Besteuerung nach dem Territorialprinzip auch auf ausländische Löhne anwenden, obschon die Arbeit im Binnenland verrichtet wird.
Die verschiedenen Programme sind variierenden Rahmenbedingungen bezüglich Besteuerung und Sozialversicherung ausgesetzt, die Bandbreite reicht von einer vollständigen Befreiung aller Pflichten bis zur strikten Implementierung der jeweils geltenden Regelungen (z.B. beschränkte Steuerpflicht bezüglich des Arbeitseinkommens, Melde- und Abrechnungspflichten für Arbeitgeber, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Sozialversicherungsabgaben, etc.). Die Abklärung der steuerlichen Implikationen sowie allfälliger sozialversicherungsrechtlichen Obliegenheiten ist für eine sorgfältige Planung eines Auslandsaufenthaltes mit remote-Erwerbstätigkeit ist unabdingbar, auch und speziell für die Arbeitgeber. Dies gilt auch für die remote-Erwerbstätigkeit im EU/EWR-Raum, in dem für Freizügigkeitsberechtigte keine Nomadenbewilligungen oder spezielle Arbeitsgenehmigungen notwendig sind. Emigration Now ist hierbei stets à jour und kann Digitale Nomaden und deren Arbeitgeber entsprechend unterstützen.