Vermögenssteuer in Spanien

Vermögenssteuer in Spanien

Spanien ist neben der Schweiz, Kolumbien und Argentinien eines der wenigen Länder, die das Netto-Gesamtvermögen von Steuerpflichtigen belasten können. Der Impuesto sobre el Patrimonio ist eine zum 31. Dezember stichtagsbezogene Vermögenssteuer, die für Steueransässige auf der Basis des weltweiten Gesamtvermögens und für Nichtansässige auf in Spanien belegenem Vermögen (z.B. Immobilien, inländische Wertpapiere und Konti, etc.) erhoben werden kann.

Bestand hat eine nationale Vermögenssteuer mit publizierten Freigrenzen und Steuersätzen, die in der jetzigen Ausgestaltung aber als Rahmengesetz mit einheitlicher Grundstruktur wirkt. Vielmehr diktieren in der Praxis die 17 autonomen Gemeinschaften ihre eigenen Konditionen. Sehr häufig, je nach politischem Wind, daran geschraubt, sei es bei den Bewertungen, den Freibeträgen oder bei Steuersätzen. In jüngsten Jahren konnte gar etwas Steuerwettbewerb unter den Regionen festgestellt werden. Mehrere Gemeinschaften bedienten sich der sog. Bonificationes, z.B. 99%- oder 100%ige-Reduktionen auf die eigenen Tarife. So entfielen die Vermögenssteuern zunächst in der Comunidad de Madrid, später in Kantabrien (indes nur vorübergehend), Extremadura und zur Freude vieler Einwanderer auch in Andalusien und auf den Balearen.

Hierauf konterte der Zentralstaat 2022 mit der sog.  Solidaritätssteuer auf Grossvermögen (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas ISGF), die nach Berücksichtigung eines Freibetrages von 700‘000 € weltweite belegene steuerbare Vermögen ab 3’000’000 € mit drakonischen Steuersätzen ab 1,7% belastet (ab knapp 10,7 Mio. € greift der Höchstsatz von 3,5% p.a.). Immerhin können lokale Vermögenssteuern angerechnet werden, überdies gibt es Reduktionen der Solidaritätssteuer, wenn Einkommens- und Vermögenssteuern 60% des steuerbaren Einkommens übersteigen. Einige der erwähnten Gemeinschaften mit gänzlicher Reduktion führten als Reaktion auf die ISGF-Einführung Substanzbesteuerungen bei Vermögen ab 3 Mio. € ein, mit dem Ziel das Substrat dem Zentralstaat zu entziehen und selbst zu vereinnahmen.

Die Gemeinschaften, welche keine markanten Extra-Vergünstigungen eingeführt haben, taxieren Vermögen (häufig mit einem generellen Freibetrag von 700‘000 € zuzüglich 150‘000-300‘000 € Freibetrag für selbstbewohnte Immobilien) mit progressiven Sätzen, die in ihrer Spitze die 3% übersteigen. Als vergleichsweise stärker belastend gelten dabei die ebenfalls beliebten Auswandererdestinationen Katalonien und Comunidad Valenciana.

In allen Erstberatungen für Spanien-Auswanderer wird die Vermögenssteuer, ebenso wie die gewichtigere Einkommensteuer, destinationsorientiert thematisiert, eingeschätzt und auf Optimierungen geprüft. Unsere steuerberatenden Kooperationspartner in Spanien können alsdann exakte Berechnungen vornehmen, die Optimierungen umsetzen und die entsprechenden Deklarationspflichten übernehmen.