Regelmässig werden wir von Ehepartnern mit schweizerischem Wohnsitz, von denen nur eine Person aus der Schweiz wegzieht und die andere im Alpenland wohnhaft bleibt, kontaktiert. Ebenso melden sich zuweilen in der Schweiz Ansässige, die eine im Ausland wohnhafte Person heiraten möchten, aber – zumindest vorübergehend – keine Wohnsitzzusammenlegung anstreben.
International getrennte Wohnsitze bei intakter Ehe oder Eheschliessungen ohne Etablierung eines gemeinsamen Wohnsitzes sind in den meisten Ländern zulässig (Ausnahmen finden sich etwa in einigen arabischen Länder) und daher grundsätzlich möglich. Allerdings sind die zahlreichen Konsequenzen dieser Lebensform zu berücksichtigen. Im Einzelfall werden unsere Beratungen durch die individuellen Ausgangslagen der beiden Ehepartner (z.B. unselbständig Erwerbende/selbständig Erwerbende/Rentner/ Privatiers, deren weiteren familiären Situationen und Einkommens- und Vermögensverhältnisse), den schweizerischen Prämissen und den rechtlichen Gegebenheiten im Land des Wohnortes des im Ausland ansässigen Partners determiniert. Beispielhaft seien hier für bestehende Ehen einige Beratungsakzente (Auswahl) angeführt:
■ CH, Einwohnermeldeämter: Beachtenswertes bei der Abmeldung in Ausland durch nur einen Ehegatten
■ CH, Steuern: Familienbesteuerung trotz Auslandswohnsitz des Partners; Faktorenaddition bei Einkommen und Vermögen bzw. satzbestimmende Wirkung der ausländischen Werte; Steuerausscheidungsproblematiken; Einschätzung, ob steuerlich eine Heiratsstrafe oder ein Heiratsvorteil entsteht
■ DBA-Länder: Potenzielle Verschiebung der steuerlichen Ansässigkeit seines Ehepartners, z.B. infolge häufiger Aufenthalte im anderen Land, so dass gemäss Artikel 4 der DBAs ein ausländischer Lebensmittelpunkt etabliert wird; Steuerliche Konsequenzen; Dokumentationserfordernisse
■ CH-AHV: Evtl. Mitversicherung des nichterwerbstätigen Ehegatten, Ehegattengutschriften; Sinnigkeit der freiwilligen AHV; Auszahlung AHV-Renten bei international getrenntem Wohnsitz, etc.
■ CH-EU/EFTA: Ausländische Sozialversicherungspflichten bei Nichterwerbstätigkeit eines Gatten und Erwerbstätigkeit des anderen Partners (z.B. CH-Krankenversicherungspflicht, wenn ein Partner in der Schweiz erwerbstätig ist und der andere im EU/EFTA-Ausland ohne Erwerbstätigkeit weilt)
■ Alle Länder: Erbrechtliche Aspekte bezüglich Erbrecht, Testament, Erbrechtswahl, etc.
■ Alle Länder: Erbschaftsteuerrechtliche Aspekte: Gemäss Bestimmungen im Land des Erblassers und evtl. am Wohnort des Erbnehmers
■ Bei Kindern: Gewöhnlicher Aufenthalt der Nachkommen, Sorgerecht, Unterhaltsfragen
■ Spezialsituationen bezüglich Steuern und Sozialversicherung: Entsandte, Grenzgänger, internationale Wochenaufenthalter, Diplomaten, usw.
Vor einer Heirat ohne Absicht der gemeinsamen Wohnsitznahme CH/Ausland sollten mitunter auch die folgenden Thematiken (Auswahl) vergegenwärtigt werden:
■ Eheschliessung (im Ausland): Urkunden, Bescheinigungen, Zeugnisse, etc.; Eheanerkennung CH/Ausland
■ Alle Länder: Ehegüterrechtliche Aspekte, Rechtswahl, Ehevertrag, Konsultation von Fachspezialisten für internationales Ehe- bzw. Familienrecht
■ Eventuelle Relevanz der Örtlichkeit der Eheschliessung (etwa zur Begründung des Güterstandes oder z.B. für die USA bezüglich non-immigrant-Visa für Ehegatten)
■ CH, Steuern: Familienbesteuerung trotz Auslandswohnsitz des Partners, Einschätzung, ob durch die Trauung steuerlich eine Heiratsstrafe oder ein Heiratsvorteil entsteht
■ AHV/BVG/Ausländische Sozialversicherung: Rechte und potentielle Ansprüche des Ehepartners (z.B. Witwerenten, Ansprüche auf Vorsorgevermögen der Säulen 2 und 3a, etc.)
■ Nicht-EU/EFTA: Implikationen des getrennten Wohnsitzes für spätere Beantragungen von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen
■ CH-Ausländerrecht: Regelungen und Fristen für den späteren Familiennachzug Drittstaatsangehöriger
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