In ein EU-Land auswandern, dabei von den Personenfreizügigkeitsabkommen, weiteren zwischenstaatlichen Verträgen und den Vorteilen entwickelter Rechts- und Sozialstaaten profitieren, und trotzdem in stets warmen Klima fernab vom alten Kontinent leben? Diese Möglichkeit eröffnet sich z.B. auf den Kanarischen Inseln oder in den ebenfalls zu Spanien gehörenden nordafrikanischen Enklaven Ceuta und Melilla. Ebenso in den portugiesischen Azoren und Madeira. Noch weiter entferntere und exotischere EU-Ansiedlungsmöglichkeiten sind in der Karibik, in Südamerika und im Indischen Ozean vorzufinden. Dabei handelt es sich um französischen Übersee-Departemente (Départements d’outre mer) Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana und Réunion. Für Schweizer-, EU- und EFTA-Bürger, die sich in diesen Gebieten dauerhaft aufhalten möchten, gelten dieselben Regelungen wie bei einer Auswanderung nach Spanien, Portugal respektive Frankreich.
Entgegen zuweilen geäusserter Auffassung sind andere Überseegebiete, in denen vorwiegend EU-Bürger leben und die zumeist als ehemalige Kolonialgebiete unter der Souveränität von europäischen Staaten stehen, nicht der Europäischen Union angehörig. Im EU-Recht werden sie aber als „überseeische Länder und Gebiete, die mit den Mitgliedstaaten besondere Beziehungen unterhalten“ bezeichnet und geniessen als Assoziierte in mannigfaltiger Hinsicht eine Sonderstellung.
Als Beispiele lassen sich etwa nennen: Anguilla, Bermuda, das britische Antarktis-Territorium, die britischen Territorien im Indischen Ozean, die britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, die Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und abhängige Gebiete, Südgeorgien, die südlichen Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln (sog. British Overseas Territories, die Grossbritannien von den Kronbesitzen Jersey, Guernsey und Isle of Man abgrenzt), Französisch-Polynesien, Mayotte, Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna (französische Territorien), Faröer und Grönland (dänisches Gebiete) sowie Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, St. Eustatius, St. Maarten (niederländische Gebiete). Wer in diese Gebiete auswandern möchte, kann sich nicht auf die EU-Freizügigkeitsrechte berufen, sondern hat hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen die lokalen Immigrationsbestimmungen zu respektieren.
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