Thailand und Sudafrika, für remote-Erwerbstätige mutmasslich attraktive Länder, haben Ende Mai die Einführung von neuen Aufenthaltsbewilligungen, die zu Telearbeit für ausländische Arbeit- oder Auftraggeber berechtigen, angekündigt.
Thailand kennt zwar seit geraumer Zeit schon ein Visum für „remote workers“, das sich aber durch prohibitive Zulassungsvoraussetzungen (Bedingung für ein entsprechendes Long Term Residence Visum sind ein Jahreseinkommen von 80‘000 USD bzw. ein solches zwischen 40‘000 und 80‘000 US, falls der Antragsteller mindestens einen Master-Abschluss oder Rechte an geistigem Eigentum vorweisen kann, überdies muss der Arbeitgeber entweder börsenkotiert sein oder während der letzten drei Jahren vor Antragstellung einen Umsatz von über 150 Mio. USD erzielt haben) auszeichnet. Die neue Version namens Destination Thailand Visa (DTV) kommt entschieden schlanker daher, ermöglicht aber nur relativ kurze Arbeitsaufenthalte. Das DTV, das auch für andere Aufenthaltszwecke (z.B. bestimmte Kurse und Seminare, medizinische Versorgung, etc.) offensteht, kann remote-Erwerbstätigen, die von ausländischen Arbeitgebern angestellt sind oder ausländische Auftraggeber selbständig betreuen, erteilt werden, die eine finanzielle Disponibilität über mindestens 500‘000 Baht (ca. 12‘200 CHF) offenlegen können. Das multiple-entry-Visum gilt für fünf Jahre und berechtigt zu einem sechsmonatigen Aufenthalt, der einmalig vor Ort um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Antragstellung und Verlängerung ziehen Gebühren von jeweils 10‘000 Baht nach sich.
Auch Südafrika peilt Digitale Nomaden im Angestelltenverhältnis oder im Selbständigkeitsstatus mit „nicht-südafrikanischen“ Arbeitseinkünften an. Das Visum kommt als Zangengeburt in dem Sinne daher, dass die Gültigkeitsdauer der Genehmigung noch nicht festgelegt ist. Sicher ist indes, dass ein Jahreseinkommen von mindestens einer Million Rand (ca. 55‘000 CHF) verlangt werden wird. Ebenso ist bekannt, dass eine steuerliche Anmeldung bei Aufenthalten mit remote-Erwerben von mehr als 6 Monate innerhalb von 36 Monaten zwingend ist und eine Steuerabgabepflicht implizieren wird (Aufenthalte bis 6 Monate führen dagegen bei Arbeitsverhältnissen mit Arbeitgebern aus Ländern, die mit Südafrika ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, aufgrund der sog. Monteurklausel zu keiner lokalen Besteuerung, sofern die steuerliche Ansässigkeit ausserhalb Südafrikas liegt).
Zur Stunde sind die remote-Aufenthaltsbewilligungen der beiden Destinationen, die über die jeweiligen online-Tools sowie teils über die Konsulate beantragbar sein werden, noch nicht erhältlich. EMIGRATION NOW bleibt hierzu à jour und rät dazu, wie bei allen ausländischen remote-Erwerbstätigkeiten, auch für Thailand und Südafrika die Steuerimplikationen für die remote-Beschäftigten und deren Arbeits- bzw. Auftraggeber sowie die lokalen und allenfalls ausländischen Optionen und Modalitäten der Sozialversicherung (so bezüglich Altersvorsorge, Risiken Invalidität/Unfall/Krankheit, Krankenpflegeversicherung) im Vorfeld der Auslandstätigkeit sorgfältig zu vergegenwärtigen.