Die Schweizer Landesvertretung in Bangkok hat in Sachen Besteuerung von nach Thailand aus dem Ausland überwiesenem Einkommen ein online-Townhall-Meeting mit einem Vertreter des thailändischen Fiskus organisiert und diesem über Botschafter Pedro Zwahlen 17 Fragen gestellt. Eine von der Bangkoker Botschaft publizierte Abschrift:
Fragen und Antworten
1. Botschafter Zwahlen (B): Könnten Sie bitte zunächst für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer die Gründe für die Einführung der neuen Steuerregelung erläutern?
Khun Nathanan Junprateepchai (N): Die neue Regelung richtet sich nicht speziell an Ausländer. Der Hauptgrund für diese Änderung ist, dass die thailändischen Behörden Steuergerechtigkeit und Fairness zwischen in Thailand ansässigen Personen, die in Thailand Einkommen erzielen, und Personen, die Einkommen im Ausland erzielen, sicherstellen wollen. Alle sollen gleich behandelt werden.
Aus diesem Grund wurde Abschnitt 41 des Steuergesetzes neu interpretiert. Wenn Sie also in Thailand steuerlich ansässig sind und Einkommen im Ausland erzielen und nach Thailand transferieren, unterliegen Sie künftig der thailändischen Steuer.
Es wird nicht zwischen thailändischen Staatsbürgern und in Thailand ansässigen Ausländern unterschieden.
2. (B): Wann genau wird die neue Steuerregelung in Kraft treten?
(N): Das neue Steuersystem tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass es für Einkommen gilt, das ab dem 1. Januar 2024 im Ausland verdient und dann nach Thailand überwiesen wird. Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt werden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen und werden nicht besteuert.
3. (B): Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in Thailand auswirken?
(N): Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung1.
4. (B): Welche Kriterien bestimmen den steuerlichen Wohnsitz in Thailand?
(N): Gemäss Art. 41(3) des Steuergesetzes gilt jede Person, ob Thailänder oder Ausländer, die sich länger als 180 Tage innerhalb eines Steuerjahres in Thailand aufhält, als in Thailand steuerlich ansässig.
5. (B): Wie vertragen sich die Änderungen des Steuerregimes mit dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz, insbesondere in Bezug auf Renten?
(N): Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) sieht vor, dass eine Rente [oder eine ähnliche Vergütung], die an eine in einem Vertragsstaat ansässige Person gezahlt wird – in diesem Fall jede Person, die sich während eines Steuerjahr länger als 180 Tage in Thailand aufhält – nur in diesem Staat besteuert werden kann.
6. (B): Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Quelle und die Höhe des Einkommens nachzuweisen, einschliesslich Renten, Investitionen und Ersparnisse – sind bestimmte Formate erforderlich?
(N): Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Im Allgemeinen vertrauen die thailändischen Steuerbehörden offiziellen Dokumenten, die von anderen Regierungen ausgestellt wurden. Daher sind amtliche Dokumente, die von Schweizer Behörden ausgestellt wurden und z.B. Quellensteuerbescheinigungen oder Steuerzahlungen in der Schweiz belegen, für die Einreichung von Steuererklärungen in Thailand nützlich.
7. (B): Müssen die aus dem Ausland eingereichten Dokumente in thailändischer Sprache abgefasst sein, und wie wird die Echtheit und Richtigkeit der ausländischen Renteneinkünfte überprüft?
(N): Die Amtssprache ist Thai. Offizielle Dokumente werden auch in englischer Sprache akzeptiert. Dokumente, die in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind, müssen jedoch ins Englische oder Thailändische übersetzt und von einem Schweizer Rechtsanwalt oder einer ähnlich befugten Person oder Institution beglaubigt werden.
8. (B): Werden Personen je nach Zivilstand getrennt oder zusammen besteuert und wie wirkt sich dies auf die Besteuerung von Renten und anderen Einkünften aus?
(N): Das hängt von der individuellen Situation jedes Paares ab. Jedes Paar kann entscheiden, ob es gemeinsam oder getrennt besteuert werden möchte. Dies ist unabhängig von der angepassten Regelung in Art. 41.
9. (B): Gibt es Ausgabenkategorien von Ausgaben, die vom neu zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können (z.B. Gesundheitsausgaben, Versicherungen, Spenden für wohltätige Zwecke)?
(N): Ja, es gibt Abzugsmöglichkeiten. Der persönliche Freibetrag beträgt z.B. 60.000 THB. Der Freibetrag für den Ehepartner beträgt ebenfalls 60.000 THB. Für das erste Kind beträgt der Freibetrag 30.000 THB, für das zweite Kind 60.000 THB. Für die Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von 100.000 THB.
10. (B): Wirkt sich die neue Steuerregelung auf die Visabestimmungen für ausländische Einwohner aus – insbesondere auf die Frage, ob die Visabestimmungen einen Nachweis über die Einhaltung der Steuervorschriften erfordern, und wie wirkt sich dies auf Inhaber von Langzeitvisa, einschliesslich Rentner, aus?
(N): Wenn Sie z.B. in Thailand ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen, wird eine Kopie Ihrer Steuererklärung verlangt. Das heisst, Sie müssen in Thailand eine Steuererklärung einreichen und dann eine Kopie davon vorlegen, wenn Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen.
11. (B): Sind die Auswirkungen für die verschiedenen Visumkategorien gleich? Gelten z.B. für Inhaber von Sondervisa wie Thailand Elite und Long-Term Resident (LTR) die gleichen Bedingungen?
(N): Thailand bietet Ausländern, die für spezielle Visa wie z.B. LTR in Frage kommen, steuerliche Anreize. Wenn Sie ein LTR-Visum haben, erhalten Sie eine besondere steuerliche Behandlung. Wenn Sie zu dieser Kategorie gehören, ist Ihr Einkommen aus dem Ausland steuerfrei, wenn Sie es nach Thailand bringen. Wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und Fachleute, die von Thailand aus arbeiten, können ein LTR-Visum erhalten.
12. (B): Wie werden Einkünfte aus Kapitalanlagen, einschliesslich Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, besteuert und welche Nachweise sind erforderlich, um zu belegen, dass die Steuern in einem anderen Land gezahlt wurden?
(N): Zunächst einmal sind Investitionen oder Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, nicht steuerpflichtig, unabhängig davon, wann sie nach Thailand zurückgeführt werden (es sei denn, sie wurden im selben Steuerjahr, in dem das Einkommen erzielt wurde, eingebracht). Einkommen, das nach dem 1. Januar 2024 im Ausland erzielt wird, unterliegt jedoch der thailändischen Steuer, wenn es nach Thailand zurückgeführt wird. Dazu gehören Einkünfte aus Investitionen, seien es Dividenden oder Zinsen, die im Ausland erzielt werden, Einkünfte aus Verkäufen, oder Kapitalgewinne. Die Steuer wird fällig, wenn das Einkommen nach Thailand transferiert wird. Zahlt eine in Thailand ansässige Person in der Schweiz Steuern auf ihr in der Schweiz erzieltes Einkommen und kann sie dies den thailändischen Behörden beweisen, so wird Thailand diese Zahlung berücksichtigen und nur dann Steuern erheben, wenn der in Thailand angewandte Steuersatz höher ist als der in der Schweiz angewandte (Steueranrechnung). Wenden beide Länder auf eine bestimmte Einkommenskategorie den gleichen Steuersatz an und wurde die Steuer in der Schweiz bezahlt, wird in Thailand keine Steuer auf das gleiche Einkommen erhoben.
(B): Dies bedeutet, dass ausländische Steuerpflichtige in Thailand künftig eine lückenlose Dokumentation in thailändischer oder (ins Englische übersetzter) Sprache aufbewahren und erstellen müssen, die die im Ausland erzielten Einkünfte und ggf. die im Quellenland bereits gezahlten Steuern nachweist. Insgesamt wird es noch wichtiger, die Einkommens- und Steuerunterlagen in Ordnung zu halten.
13. (B): Wie werden Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn sie aus dem Ausland stammen und nach Thailand überwiesen werden?
(N): Das thailändische Recht sieht Steuerbefreiungen z.B. für Schenkungen an Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie oder für Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder vor. In diesen Fällen sind bis zu 20 Millionen THB pro Jahr steuerfrei.
Ausnahmen sind auch für Zahlungen an Personen vorgesehen, die nicht Verwandte in aufsteigender Linie, Abkömmlinge oder Ehegatten sind, wenn sie einem moralischen Zweck dienen oder mit den Gepflogenheiten übereinstimmen (steuerfreier Höchstbetrag = 10 Mio. THB).
14. (B): Gibt es ein Online-Portal für die Steuererklärung und ist dieses auf die besonderen Bedürfnisse von ausländischen Einwohnern ausgerichtet, einschliesslich Sprachoptionen und Benutzerunterstützung?
(N): Ja, es gibt ein Online-Portal, auf das jeder Steuerzahler zugreifen kann, um seine Steuererklärung einzureichen. Es ist jedoch in thailändischer Sprache. Um ausländischen Steuerzahlern entgegenzukommen, werden jedoch in naher Zukunft weitere Sprachoptionen zur Verfügung stehen.
15. (B): Welche Frist gilt für die Abgabe der Steuererklärung und welche Folgen hat es, wenn der Steuerpflichtige diese Frist nicht einhalten kann? Kann diese Frist verlängert werden?
(N): Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach der neuen Regelung endet am 31. März 2025 (Steuererklärung für Einkünfte aus dem Ausland im Jahr 2024). Diese Frist kann um 8 Tage verlängert werden.3 Nach Ablauf dieser Frist fallen Zuschläge an.
(B): Ich möchte den thailändischen Behörden diesbezüglich einen Vorschlag unterbreiten, der sich am System der Schweiz orientiert: In der Schweiz kann der Steuerpflichtige die Frist einseitig und ohne Angabe von Gründen online um mehrere Monate verlängern. Die erste Fristverlängerung ist kostenlos, für jede weitere Fristverlängerung ist eine Gebühr in Höhe von 2.000 bis 3.000 THB zu entrichten. Die Fristverlängerung ist zeitlich begrenzt auf etwa 6 Monate. Versäumt ein Steuerpflichtiger die letzte Frist oder reicht er überhaupt keine Steuererklärung ein, nehmen die Behörden automatisch eine Steuerveranlagung vor, die auf eigenen Annahmen über die steuerlich relevanten Verhältnisse der Person beruht.
16. (B): Wie kommt das Steuersystem Steuerzahlern mit besonderen Bedürfnissen, z.B. älteren Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei der Steuererklärung und der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen entgegen?
(N): Die regionalen Aussenstellen des Finanzamts geben Auskunft darüber, wie Steuererklärung ohne vorherige Anmeldung eingereicht werden kann. Jeder Steuerzahler benötigt eine Steuernummer. Diese kann ebenfalls bei der zuständigen Regionalstelle des Finanzamtes beantragt werden.
Für Senioren gilt: Steuerpflichtige, die 65 Jahre oder älter sind, erhalten einen Freibetrag von 190.000 THB auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn Sie also beispielsweise 500.000 THB Renteneinkünfte aus der Schweiz erhalten, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um 190.000 THB. Dies gilt auch für Personen mit einer Behinderung, die von den thailändischen Behörden anerkannt ist.
17. (B): Wo und wie können sich Bürger und im Ausland lebende Personen an die thailändische Regierung wenden, um Klärung, Informationen und Unterstützung in Bezug auf Steuervorschriften, Registrierungsverfahren und andere steuerliche Angelegenheiten zu erhalten? Gibt es z.B. ein spezielles Büro, eine Website oder ein Callcenter, an das sich besorgte Bürger mit konkreten Fragen wenden können?
(N): Ab dem 1. Januar 2024 hat die thailändische Regierung spezielle Richtlinien und ein Q&A-Dokument in thailändischer Sprache veröffentlicht. Diese Ressourcen werden bald auch in anderen Sprachen zur Verfügung stehen. Es gibt auch ein spezielles Callcenter, das Fragen auf Englisch beantwortet. Die Telefonnummer lautet 1161.
Der Botschafter ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv um Informationen und Unterstützung zu bemühen, um ihre individuelle Steuersituation auf Grundlage der im Seminar vermittelten Kenntnisse zu verstehen. Gerne stehen wir Ihnen und unsere Kooperationspartner in Thailand hierfür zur Disposition.