In einem in der Regierungsgazette Mitte Dezember 2025 publizierten „White Paper on Citizenship, Immigration and Refugee Protection“ hat Südafrikas Innenministerium diverse Vorschläge zur Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen publiziert. Zu den angepeilten Reformschritten können interessierte Parteien bis Mitte Februar Stellung nehmen, worauf die Neuerungen präzisiert und mutmasslich per anfangs 2027 in Kraft treten dürften. Aus dem Weissbuch (im pdf-Format über info@auswanderung.ch bestellbar) seien kurz einige Passagen erwähnt, welche insbesondere für prospektive Auswanderer nach Südafrika von Interesse sind:
■ Financially independent permit: Aktuell können finanziell unabhängige Personen, die ein Vermögen von 12 Millionen Rand nachweisen können und bereit sind 120‘000 Rand als Einmalabgabe zu bezahlen, direkt eine südafrikanische Daueraufenthaltsbewilligung (permanent residence) erhalten, also auch dann wenn keine oder nur geringe finanzielle Mittel nach Südafrika transferiert werden. Diese Genehmigung gilt zeitlich unbegrenzt, sofern der Begünstigte mindestens einmal alle drei Jahre Südafrika auch nur kurz besucht. Künftig soll diese Möglichkeit an noch zu definierende Investments in Südafrika gebunden werden, entsprechende Mittel sollen also ins Land fliessen. Die beabsichtigten Regeländerungen dürfe viele Interessenten dazu bewegen, diese Genehmigung trotz der langen Bearbeitungszeiten noch 2026 im bestehenden Regelwerk zu beantragen.
■ Retirement Visa: Die vierjährige, verlängerbare Aufenthaltsbewilligung für Rentner und Privatiers erhalten momentan Antragsteller, die ein regelmässiges Einkommen von monatlich 37‘000 Rand präsentieren können. Dabei gelten keinerlei Altersbeschränkungen. Neu soll eine solche Limitation (mutmasslich 55 Jahre) gelten, überdies dürften die Einkommenserfordernisse erhöht und an die Teuerung angepasst werden.
■ Arbeitsbewilligung: Neu eingeführt wird ein skilled worker visa, das die jetzigen Arbeitsbewilligungen general work und criticall sklills visa ersetzen soll. Dieses dürfte punktebasiert erteilt werden, wobei etwa Alter, Ausbildung, Berufseinfahrung, Sprachkenntnisse und qualifizierte „job offers“ in die Bewertung einfliessen.
■ Business Visa: Dieses soll neu in ein Investmentvisum mit periodisch neu definierten Mindestkapitalengagements umgewandelt werden.
■ Start-Up-Visum: Dieses Unterart des Business-Visums soll eigenständig und an hochqualifizierte Personen mit innovativen Geschäftsideen erteilt werden.
■ Daueraufenthaltsbewilligungen: Sollen nicht mehr starr an eine Anzahl Jahre Wohnsitz gebunden bleiben, sondern vielmehr, mutmasslich ebenfalls über Punktesysteme, „merit-based“ werden.
Nunmehr bleibt es abzuwarten, wie und ab wann die angedachten Neuerungen konkret umgesetzt werden. Gerne halten wir unsere Kunden auf dem Laufenden und stehen, gemeinsam mit unseren langjährig bewährten südafrikanischen Immigrationsspezialisten für Antragstellungen unter jetzigem Recht zur Disposition.
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