Im Vergleich zu Deutschland bietet die Schweiz in steuerlichen Belangen generell günstigere Rahmenbedingungen. Einerseits liegen die tatsächlichen Steuerbelastungen vielfach niedriger, andererseits winkt ein attraktiveres Steuerklima, das sich in einem deutlich weniger komplexen Steuerrecht und in einem entspannteren Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden äussert. Entsprechend sind steuerliche Gründe häufig ausschlaggebende oder gelegentlich gar die dominierenden Faktoren bei der Entscheidung für eine Wohnsitzverlegung ins Alpenland.
EMIGRATION NOW kann deutsche Privatpersonen und Unternehmen während und nach ihrer Ansiedlung in Angelegenheiten des helvetischen Steuerrechts umfassend unterstützen und beraten. Dies kann allerdings in vielen Fällen nicht isoliert und ohne Mitberücksichtigung deutscher Rechtsprämissen geschehen, denn das deutsche Steuerrecht wirkt vielfach vor, bei und nach einem Wegzug in einer Weise, die vor allem Vermögende, Unternehmer und Selbständige dazu zwingt, aufwendige Vorabklärungen und Planungen vorzunehmen, um auch tatsächlich vom tieferen Steuerbelastungsniveau Helvetiens profitieren zu können.
So haben sich beispielsweise an einer deutschen Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligte Unternehmer, die in der BRD unbeschränkt steuerpflichtig sind, bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland und speziell ins Nicht-EU-Land Schweiz mit der sog. Wegzugsbesteuerung zu befassen. Diese Besteuerungspraxis kann ohne entsprechend präventive Steuerplanung im Sinne hoher Zusatzlasten einschneidend oder gar prohibitiv wirken und daher die individuelle Auswanderungsfreiheit hemmen. Die Wegzugsbesteuerung ist derart fragwürdig, dass der Europäische Gerichtshof sie hinsichtlich Wohnsitzverlegungen innerhalb der EU als nicht EU-rechtskonform anprangerte, was den deutschen Fiskus zu diesbezüglichen Korrekturen zwang, die aber bei einem Wegzug in die Schweiz nicht greifen, da sich der Auswandernde dann nicht auf die EU-Niederlassungsfreiheit berufen kann. Daher können sich bei Wegzug in die Schweiz steuerlich bedingte Gestaltungen und Massnahmen aufdrängen, die ohne Wegzugsbesteuerungsregulatorium nicht ergriffen worden wären.
Das deutsche Steuerrecht kann aber auch in diversen weiteren Bereichen das Verhalten und Portemonnaie von deutschen Nicht-Unternehmern, die ihren Wohnsitz n die Schweiz verlegen, tangieren. Erwähnenswert ist hier etwa neben der beschränkten Einkommenssteuerpflicht hinsichtlich jener Einkünfte, über die das deutsche Steuerrecht ein nationales Besteuerungsrecht vorsieht (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Diese kann vorübergehend greifen, wenn ein Deutscher mit weiterhin wesentlichen wirtschaftlichen Interessen, der in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre lang in der BRD unbeschränkt steuerpflichtig war, sich in einem Niedrigsteuerland niederlässt.
Weitere wichtige Gesichtspunkte, die ein aus Deutschland wegziehender Deutscher zu beachten hat, liegen im Bereiche des Erbrechts sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuern. Auch hier sind, bedingt durch deutsche Steuerbestimmungen, mannigfaltige und, so sei beobachtet, derzeit von vielen Deutschen mit teils langjährigem Schweizer Wohnsitz sträflich vernachlässigte Steuergefahren, auszumachen. Ein Schweizer Wohnsitz bietet erbschaftssteuerrechtlich aber auch Chancen, wie der in den letzten Jahren aus Erbschaftssteuergründen erfolgte Wegzug etlicher Mittelständler zeigte, teils gar unter höchster Publizität, wobei die auswandernden Unternehmer auf die fast konfiskatorisch und den Fortbestand ihres unternehmerischen Lebenswerks gefährdende deutsche Erbschaftssteuer aufmerksam machen wollten.
In der Schweiz bleiben Erbschaften unter engsten Verwandten (Ehepartner, Nachkommen) in fast allen Kantonen unbesteuert. Allerdings können hiervon zuziehende Deutsche nur bedingt profitieren, obschon das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern zwischen Deutschland und der Schweiz das Prinzip statuiert, dass das unbeschränkte Besteuerungsrecht demjenigen Staate zugewiesen wird, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Allerdings sind im selben Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen zuungunsten deutscher Wegzügler gewichtige Prinzipabweichungen festgehalten, die auch Zeugnis der dominanten Vormachtstellung der deutschen Behörden gegenüber ihren Schweizer Kollegen bei der Verhandlung dieses Abkommens sind. So bewirken die Ausnahmen etwa generell eine unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht und damit ein Hochschleusen auf deutsche Steuerbelastungen, wenn entweder der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes oder der Erbschaftserwerber Inländer sind. Als Inländer gelten einerseits natürliche Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der BRD, aber auch deutsche Staatsbürger, welche ihren deutschen Wohnsitz vor weniger als fünf Jahren aufgegeben haben. Daher dürfen Deutsche, wie oft witzelnd kommentiert wird, während mindestens einer halben Dekade nach Wegzug in die Schweiz nicht sterben, um überhaupt potentiell die erbschaftssteuerlich günstigeren Schweizer Bedingungen beanspruchen zu können. So kann es sein, dass selbst, wenn Erbe und Erblasser keine Inländer mehr sind, für deutsche Vermögenswerte nicht nur die beschränkte Erbschaftssteuerpflicht zur Anwendung kommt. Insgesamt bindet der deutsche Fiskus manchem Auswanderer die Hände, trotzdem ergeben sich aber immer wieder interessante Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. wenn auch die Erben aus Deutschland wegziehen) oder Optimierungsvarianten (etwa über geeignete Vermögensstrukturierungen).
Schliesslich sei erwähnt, dass sowohl aus einkommenssteuer- als auch aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht das favorable Schweizer Steuerumfeld maximal genutzt werden kann, wenn sich auswandernde Deutsche aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland lösen. Hierzu sind die korrekte Aufgabe des Wohnsitzes beziehungsweise der Verzicht auf gewöhnlichen Aufenthalt Voraussetzung. Während in der Praxis die Aufenthaltsvermeidung zumeist unproblematisch ist, bereitet die tatsächliche Wohnsitzverlagerung zuweilen Mühe. Laut deutschem Steuerrecht hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schliessen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Diesem Wortlaut, den langen Ausführungen von Gerichtsurteilen sowie dem Negativbeispiel einiger deutschen Prominenten folgend, bedeutet die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes den strikten Verzicht auf selbst genutzte oder nutzbare Immobilien.
Auch anhand dieses letzten Beispieles wird deutlich, dass fundierte Steuerberatung für den Wegzügler unabdingbar sein kann. EMIGRATION NOW kann hier aufgrund hoher Spezialisierung versiert den Wegzugsvorgang begleiten. Die Beratung erfolgt in der Regel über gutachterliche Stellungsnahmen, die in Verhaltensempfehlungen, Gestaltungshinweisen und Vermögensstrukturierungsvorschlägen münden, welche Entscheidungsgrundlage und Wegweiser für einen steueroptimalen Wegzug sind.
In Konstellationen grösserer und komplex zusammengesetzter Vermögen oder hoher Einkommen bedingt eine erfolgreiche Steuerentstrickung bzw. Abgangsvorbereitung vielfach eine längere Vorbereitungs- und Umsetzungszeit. Interessenten sind daher gut beraten, die entsprechenden steuerlichen Abklärungen frühzeitig in die Wege zu leiten. Ist dies nicht möglich, z.B. weil die Auswanderung kurzfristig zu erfolgen hat oder bereits getätigt wurde, dann lohnt sich eine laufende oder nachträgliche Optimierung in vielen Fällen trotzdem.
Die Materie ist meistens mit einem hohen Schwierigkeitsgrad verbunden. Deutsche Einkommens- und Ertragssteuer, das deutsche Aussensteuerrecht, das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz sowie fallweise auch schweizerische Steuerrechtsnormen kommen verzahnt ins Spiel. Bei EMIGRATION NOW werden die geschilderten Steuersachverhalte durch einen Fachanwalt für Steuerrecht RA und seinem Team abgedeckt. Diese Experten sind profunde Kenner des deutschen Steuerrechts, insbesondere des Aussensteuerrechts, des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz wie auch des bilateralen Erbrechts und der Abwicklung grenzüberschreitender Nachlassfragen und können daher zielgerichtet und aufwandadäquat beraten. Der Beratungsvorgang beginnt jeweils mit einer mündlichen oder schriftlichen Darstellung der Ausgangslage, worauf der mutmassliche Aufwand je nach Einzelsituation abgeschätzt oder pauschalisiert werden kann.
Abschliessend seien stichwortartig einzelne Gebiete aus dem Beratungsspektrum aufgeführt:
· Korrekte Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland
· Steueroptimierte Gestaltung bei Doppelwohnsitzen
· Beschränkte BRD-Einkommenssteuerpflichten
· Erweitert beschränkte BRD-Einkommenssteuerpflicht
· Besteuerung des Vermögenszuwachses bei wesentlichen Beteiligungen
· Erbschafts- und Schenkungssteuern
· Nachlassplanung
· Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz
· Grenzgängerbesteuerung
· Stiftungen und Trusts
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