In einem umkämpften Entscheid hat das Schweizer Stimmvolk letztes Wochenende diversen Massnahmen zugestimmt, welche eine finanzielle Stabilisierung der staatlichen Rentenversicherung AHV während der nächsten zehn Jahren ermöglichen dürfte. Diese aufgrund des demographischen Wandels notwendig gewordene Sanierung wird über eine Erhöhung des Rentenalters von Frauen sowie über eine Anhebung der Umsatzsteuersätze erreicht. Aüsserst knapp – ca. 30’000 Stimmen gaben den Ausschlag – kam die einschneidendste und umstrittenste Novität der Vorlage AHV 21, die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von derzeit 64 auf 65 Jahre, durch. Die Änderung wird anfangs 2024 in Kraft treten und enthält diverse Übergangsbestimmungen. Frauen, die 2024 Alter 55 überschritten haben, erfahren eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters, das künftig Referenzalter heissen wird, um drei Monate pro Jahr, so dass die beschlossene Angleichung der Rentenalter erst 2028 einheitlich gelten wird. Betroffene Frauen der Übergangsjahre kommen in den Genuss von Kompensationen in Form lebenslanger Rentenzuschläge, sofern die Renten nicht vorzeitig bezogen werden. Frauen, die sich für einen Vorbezug entscheiden (möglich ab Alter 62) erfahren dagegen tiefere Kürzungen als im Status Quo.
Die AHV 21 bringt überdies mit der Einführung eines Teilrentenvorbezugs und eines Teilrentenaufschubs eine Flexibilisierung des Rentenbezuges. Auch greifen Verbesserungen für Personen, die nach Alter 65 einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Aktuell können diese Erwerbstätige einen Freibetrag von 1‘400 CHF monatlich bzw. 16‘800 CHF jährlich zur Geltung bringen und bezahlen auf darüberhinausgehende Erwerbseinkommen volle AHV-Beiträge, die aber nicht mehr rentenbildend sind. Künftig kann auf den erwähnten Freibetrag verzichtet werden, so dass nach Alter 65 geleistete Rentenversicherungsbeiträge zur Schliessung von Beitragslücken oder zur Verbesserung der AHV-Rente bis zur maximalen Rente (aktuell 2‘390 CHF monatlich) dienen können. Diese Regelung kommt insbesondere vielen Zugezogenen, die keine volle Karriere auf helvetischem Boden vorweisen können, speziell zu Gute.
Schliesslich erhält die AHV eine Zusatzfinanzierung, die dem Volk aufgrund der damit verbundenen Verfassungsänderung separat vorgelegt wurde und ein Mehr von 55% fand. Die zusätzlichen Mittel für die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems werden aus einer proportionalen Erhöhung der Umsatzsteuer stammen. Ab 2024 wird der Normsteuersatz der Mehrwertsteuer neu 8,1% (heute 7,7%) betragen. Der reduzierte Satz sowie der Sondersatz für die Behebung steigen um 0,1% auf 2,6% bzw. 3,8%.
Die Neuerungen der AHV 21 können in der Auswanderungsplanung mancher Wegzugswilligen Relevanz erfahren. Unsere Berater werden deren Implikationen in den Beratungsprozessen schon ab heute prospektiv mitberücksichtigen.