Portugal ist zweifelsohne ein Hochsteuerland. Im diffizilen Versuch die Staatsfinanzen zu sanieren, wurde für die dortige Bevölkerung erdrückend an der Steuerschraube gedreht. Bei der Einkommenssteuer werden zum Beispiel steuerbare Einkommen ab 80’000 € mittlerweile mit satten 48% belastet, dazu greift seit 2014 auch ein Solidaritätszuschlag von weiteren 3,5% auf Einkommen über dem gesetzlichen Mindestgehalt. Einkommen von 80’0000 € bis 250’000 € werden mit zusätzlichen 2,5%, über 250’000 € gar mit 5% geschmälert.
Umso mehr erstaunt es, dass Portugal dieser Tage Einwanderer anzieht, die ihren Wohnsitz auch aus Steuerspargründen ins westeuropäische Land verlegen. Basis dafür ist ein bereits 2009 erschaffenes, seit anfangs 2013 präzisiertes Spezialsteuerregime für „residentes não habituais“ (englisch: NHR-Regime). Dieses im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung markant günstigere Steuerprogramm wurde explizit kreiert, um „Know-how“ und Kapital durch Spezialsteuersätze auf gewisse portugiesische Erwerbseinkommen sowie Steuerbefreiungen für diverse Auslandseinkommen (mitunter Renten) nach Lusitanien anzuziehen.
Der Status des „residente não habitual“ ist ausschliesslich auf Antrag erhältlich und gilt nach einem Segen der Steuerbehörden während zehn Jahren, wobei auch Unterbrechungen (z.B. anlässlich von temporären Auslandsabwesenheiten) möglich sind. Er wird zugesprochen, wenn Zuzüger (unbeachtet ihrer Nationalität) in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig werden (bei künftigem Aufenthalt über 183 Tage p.a. oder Lebensmittelpunkt in portugiesischer Immobilie zum 31.12) und zuvor während mindestens fünf Jahre nicht in Portugal (unbeschränkt) steueransässig waren. Das NHR-Regime richtet sich also an Einwanderer und Rückwanderer. Es entlastet einerseits portugiesische Arbeitseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, sofern sie in sog. „Know-How-Berufen“ erzielt werden Eine entsprechende Verordnung listet diese Berufe auf, erwähnt sind mitunter Architekten, Ärzte mannigfaltiger Spezialisierungen, Biologen, Forscher, Geologen, Ingenieure, IT-Spezialisten, Künstler aller Ausprägungen, Revisoren, Sänger, Steuerberater und Universitätsprofessoren. In den Genuss der Vergünstigung kommen aber auch Investoren, hochrangige Manager und Direktoren, die in den Bereichen Industrie, IT, Landwirtschaft, Neue Technologien, Tourismus, Umwelttechnologie und Telekommunikation tätig werden. Die Vergünstigung liegt darin, dass diese Erwerbseinkünfte mit einem Einheitssteuersatz von lediglich 20% milde belastet werden.
Das Steuerregime eröffnet überdies Steuerbefreiungen. Das ausländische Erwerbseinkommen der erwähnten Spezialisten und Investoren bleibt unter Aushebelung des ansonsten angewandten Welteinkommensprinzips unbelastet, sofern es entweder in einem Lande, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen führt, besteuert wurde oder beim Fehlen eines DBA als echtes, ebenfalls auslandsbesteuertes Auslandseinkommen ohne lokalen Bezug angesehen wird. Auch im Ausland erzielte Kapitalerträge, Kapitalgewinne oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können für „residentes não habituais“ nach diesem Muster steuerbefreit bleiben. Für ältere Personen ist besonders attraktiv, dass auch, aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses ausbezahlte Renten und Pensionen steuerfrei bleiben können. Voraussetzung ist auch diesbezüglich, dass die Ruhegehälter entweder einem gemäss DBA ausländischem Besteuerungsrecht unterliegen oder laut lokalem Steuerrecht keinen portugiesischen Bezug haben, was in der Praxis für fast alle Auslandsruhegehälter zutrifft.
Alle übrigen Einkommen der „residentes não habituais“ (z.B. portugiesische Einkünfte aus „Nicht-Know-How-Berufen“, lokale Immobilienerträge, portugiesische Kapitaleinkünfte, etc.) werden ordentlich besteuert. Trotzdem ärgert das Programm langjährig residente Ausländer und freilich Einheimische, die von der Privilegierung ausgeschlossen sind und die Staatsschuldenbürden in voller Härte zu tragen haben. Der langfristige Bestand des Steuerregimes ist daher nicht erhärtet, immerhin können aber Personen, denen der Spezialsteuerstatus zugesprochen wird, mit der Einhaltung der zehnjährigen Dauer rechnen.
Nähere Informationen zur Handhabung dieser Steuerregelungen, zur entsprechenden Antragstellung sowie zu den übrigen Steuerbürden werden ebenso wie Umsetzungshilfen in Portugal-Orientierungsgesprächen mitgeteilt.
Überdies sei an dieser Stelle erwähnt, dass Emigration Now zwecks rechtssicherer Beanspruchung des Steueregimes mit einer Lissaboner Anwaltskanzlei kooperiert, deren Steuerrechtsexperten gar an der Schöpfung des Steuerprogramms beteiligt waren. Die Vor-Ort-Umsetzung beinhaltet (optional) das Verfassen eines bindenden Memorandums bezüglich der steuerlichen Implikationen aller steuerfreien und stuerbaren Einkunftsarten, das Einholen von Steuernummern als Nicht-Residente (im Vorfeld des Zuzugs notwendig, um Immobilien zu erwerben oder mieten sowie um Bankkonti zu eröffnen), die Anmeldung bei der Camara Municipal (EU/EFTA/CH-Bürger), die Beantragung der Residenten-Steuernummer, die Antragstellungen zum residente-não-habitual-Status, die online-Registrierung als Steuerpflichtiger, das Eröffnen der offiziellen elektronischen Mailbox viaCTT (für Vielreisende empfohlen), das Bestellen von steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigungen sowie das Verfassen und Einreichen der jährlichen Steuererklärungen.
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