Im Durchschnitt hat jeder Schweizer Einwohner jährlich über 1’600 Franken an Gebühren an kantonale oder kommunale Entitäten zu entrichten (aktualisiert 2020). Im Gegensatz zu den Steuern, die bedingungslos und nicht zweckgebunden geschuldet sind, fallen diese Preise staatlicher Leistungen nur bei Beanspruchung an. Deren Höhe ist zumeist nicht politisch bestimmt, sondern kann von den staatlichen Leistungserbringern unter Einhaltung gewisser Kriterien (Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzipien) selbsttätig festgelegt werden. Die Schweizer Öffentlichkeit stört sich zumindest verbal an hohen und stetig wachsenden Gebühren (speziell in den Bereichen Strassenverkehr, Abfall und Entsorgung) sowie an den unverständlichen kantonalen Unterschieden. Aber auch die Gebühren enger nachgefragter Staatsleistungen gehören zu den weltweit höchsten, so etwa jene für CO-2-Abgaben, Baubewilligungen, Notariate, Betreibungen, Seniorenheime, Flughafennutzung, Heirat und Scheidung, Radio- und Fernsehen (365 CHF p.a. je Haushalt – aktualisiert 2020) oder für Urkunden und Schreibleistungen aller Art.
Der allgemeinen Empfindung überhöhter Gebühren kontert indes alljährlich die Eidgenössische Finanzverwaltung mit eigenen Zahlen (aktualisiert 2020). Diese berücksichtigen die Preise in den Sektoren Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallwirtschaft und zeitigten zuletzt und recht konstant im Vergleich zu den Vorjahren, dass die Gebühren im helvetischen Durchschnitt nur 77% der angefallenen Kosten betragen. Kostendeckungsgrade von über 80% werden in zehn Kantonen (SO, FR, LU, JU, OW, BS, AG, SH, NW und VS) festgestellt, Werte von unter 40% im Hochsteuerkanton Genf und im Tiefsteuerkanton URI. Das Zahlenmaterial der Finanzverwaltung ist aber kaum indikativ. Unterschiedliche Abgrenzungen zwischen Gebühren- und Steuerfinanzierung in den Kantonen sowie massive Unterschiede in den Teilindizes relativieren die generelle Aussagekraft. Besonders schröpfend, im Vergleich zu den Kosten, wirken die Stassenverkehrsämter.
Abschliessung noch eine Liste möglicher Gebühren: Abfallentsorgungsgebühren, Altersheimtarife, Auskunftsgebühren, Alkoholsteuer, Baubewilligungsgebühren, Betreibungsgebühren, Bootsplatzgebühr, CO-2-Abgabem, Dauerparkkarte, Demonstrationsgebühr, Einbürgerungsgebühren, Eintrittsgebühren, Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren, Gebühren für Führerschein national oder international, Gartenwirtschaftsgebühren, Gebühren für Geburtsurkunden, Gerichtsgebühren, Gewässerschutz-Gebühr, Heiratsgebühr, Hundesteuern, Jagdpaten, Kanalisierungsgebühren, Kanzleigebühren, KESB-Gebühren, KITA-Gebühren, Konzessionsgebühren, Notariatstarife, Ordnungsbussen, Parkplatzgebühr, Serafe-Abgabe, Registerauszugsgebühren, Gebühren für ÖV-Schwarzfahrer, Spitaltaxen, Stempelabgabe, Strassengebühren, Stromtarife, Tabaksteuer, Tagebucheintragungsgebühr, Tourismusabgaben wie z.B. Kurtaxen, Trinkwassergebühren, Studiengebühren, Urheberrechtsgebühren, Vignette für Autobahn, Wohnsitzverstätigungsgebühren, Zweitwohnungsabgaben, Zölle.