10% Einheitssteuer auf Renten im NHR-Steuerregime etabliert
n den letzten Jahren vermochte Portugals Steuerprogramm für„residentes não habituais“ Tausende Rentner und Privatiers besonders aus Grossbritannien, Frankreich, Italien, Skandinavien und deutschsprachigen Ländern anzulocken. Das Steuerregime für Auslandszuziehende gewährt zehnjährige Steuerbefreiungen auf diverse Auslandseinkommen sowie eine milde 20%-Einheitsbelastung auf lokale Erwerbseinkommen von Zuzügern, die hochqualifizierte oder spezialisierte Berufe ausüben. Das unerwartet erfolgreiche Steuerprogramm erntete indes breit Kritik, im Inland, wo Gerechtigkeitsbedenken überwogen (einheimische Steuerzahler erfahren einen Eingangssteuersatz von 14,5% und eine Spitzenbelastung für Einkommen ab 80’640 € von 48%) als auch im Ausland, wo der „Rentnerklau“ moniert wurde. In den letzten Jahren wurden daher verschiedentlich attraktivitätshemmende Korrekturen gefordert, aber nie umgesetzt. Die im Herbst 2019 neu gewählte sozialdemokratische Regierung hat sich im Januar 2020 der Sache angenommen und für künftige Neuzuzüger, die sich dem Steuerprogramm anschliessen, neue Steuerbürden (Teilbesteuerung von Ruhegehältern, Mindeststeuer von 7’500 €) vorgeschlagen. Die Vorlage erhielt, in verminderter Härte, in Windeseile den parlamentarischen Segen und ist nun seit dem 1. April 2020 in Wirkung.
Neu werden Auslandsrenten mit einem 10%igen Einheitssatz belastet, wobei allfällige Auslandssteuern angerechnet werden können. Die Zehntelbelastung betrifft nicht nur Renten, sondern explizit auch Ruhegehälter, die als Einmalzahlung ausgerichtet werden.
Die neuen Besteuerungsregeln gelten für alle Steuerpflichtigen, die sich nach Inkrafttreten in Portugal ausländerrechtlich anmelden und dem Spezialregime unterstellen. Personen, die vor dem 1. April 2020 im lusitanischen Land steuerlich ansässig wurden, können dem Steuerprogramm noch bis zum 31.3.2021 unter den Altregelungen beitreten. Nichts ändert sich für Altfälle, die vor 2020 als „nicht habituelle Ansässige“ gemeldet waren: Sie geniessen Bestandschutz, die früheren Regelungen bleiben bis zum Ablauf der Zehnjahresfrist in Geltung, so dass deren Renten bis dahin frei von portugiesischen Steuern bleiben. Der neue 10%-Satz auf Ruhegehälter dürfte zwar einige Rentner mit kleineren Einkommen (einige davon könnten unter Umständen in der ordentlichen Veranlagung günstiger fahren) abschrecken, tangiert aber die Attraktivitätskraft des Regimes nur bedingt, bleiben doch die übrigen Steuerbefreiungen auf ausländische Einkommen (z.B. auf Kapitalerträge) bestehen, ebenso wie die vorteilhafte Fünftelbelastung von in Portugal erzielten Gehältern.
23.01.2020 Regierungsnahe Quellen unserer Lissaboner Kooperationspartner sowie einige lokalen Presseberichte legen uns dar, dass die sozialdemokratische Regierung von Premier Antonio Costa die Attraktivität des portugiesischen Steuerprogramms für „residentes nao habituais“ einschränken will. Namentlich wird die Einführung einer 10%igen Einheitsteuer auf privatrechtliche Auslandsrenten, dies bei einer Mindeststeuerbetrag von 7’500 EUR je Rentner und Steuerjahr, angepeilt. Die geplante Regeländerung lässt die Anrechnung ausländischer Steuern auf die künftig in Portugal steuerbaren Renten vor. Die Neuregelungen zur Rentenbesteuerung betreffen nur Steuerpflichtige, die dem Steuerprogramm nach dem Inkrafttreten der Änderungen im Rahmen des nächsten Haushaltgesetzes, höchstwahrscheinlich ab 1. März 2020, beitreten. Wer sich vor diesem Datum ins Regime des nicht habituellen Residenten (NHR) eingetragen hat, geniesst Bestandschutz, d.h. die Auslandsrenten bleiben weiterhin steuerbefreit. Somit verbleiben zuzugswilligen Rentnern noch einige Wochen Zeit um in Portugal Wohnsitz zu nehmen und die NHR-Besteuerung unter den Altregelungen zu beantragen. Allerdings ist ein Konditional obligat: Die Sozialistische Partei PS verfügt im Parlament nicht über die Mehrheit. Beobachter gehen aber davon aus, dass die Vorlage trotzdem Wirklichkeit werden wird.