Malaysia, My Second Home – Zuwandererprogramm im Tigerstaat: Wege zum MM2H-Status
(September 2021) Das unten erläuterte, seit 2002 zu unveränderten Konditionen geltende MM2H-Programm wurde im August 2020 abrupt gestoppt. Die Regierung kündigte dabei an, die Programmvoraussetzungen verschärfen zu wollen, um vorab „hochwertige Antragsteller“ anzupeilen. Im August 2021 wurden die neuen Bedingungen präsentiert, die ab dem MM2H-Relaunch ab 1. Oktober 2021 gelten sollen. Die Novitäten bringen Verschlechterungen an allen Fronten: Die Dauer der Aufenthaltsbewilligung wird auf fünf Jahre halbiert, darüber hinaus wird eine jährliche Mindestaufenthaltsdauer von 90 Tagen (zuvor 0) statuiert. Vorausgesetzt wird neu ein monatliches Mindesteinkommen von stattlichen 40’000 MYR (ehemals 10’000 MYR). Das Festgelderfordernis ist auf eine Million MYR (zuvor 150’000 bzw. 300’000 MYR) angehoben worden, ebenso wie das zu Beginn des Antrages nachzuweisende Mindestvermögen (neu 1,5 Mio. MYR). Schliesslich sind die Antragstellungsgebühren massiv erhöht. Die neuen Konditionen dürften nur noch wenige Begüterte ansprechen und daher den früheren Erfolg des MM2H-Programms besiegeln. Die Tatsache, dass verschiedene Interessengruppen (Tourismus, Bauwirtschaft, Programmvermarkter, etc.) Sturm gelaufen sind, die Vermutung, dass viele aktuelle Visumsinhaber zu den neuen Konditionen nicht erneuern werden sowie die relative Attraktivität von Rentnerprogrammen anderer Länder im südostasiatischen Raum könnte indes zu einer erneuten Überprüfung der Programmstruktur führen. Affaire à suivre. Emigration Now ist bezüglich des MM2H-Forbestand stets à jour. Zum Thema kann eine detailliert vertiefende Schrift (in englischer Sprache) über info@auswanderung.ch bestellt werden.
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Das südostasiatische Malaysia ist in den letzten Jahren bei deutschsprachigen Auswanderern zunehmend beliebt geworden, vor allem bei arbeitstätigen Expats, Rentnern und Privatiers. Als reifes Schwellenland mit einer offenen, stabilen Volkswirtschaft zieht die rohstoffreiche Nation namhafte ausländische Unternehmen an. So sind etwa über 100 Schweizer Firmen (etwa ABB, DKSH, Holcim, Nestlé, Novartis, Schindler, Swiss Re, Zurich) sowie rund 300 deutsche Unternehmen (z.B. Bayer, BMW, Braun, BASF, Infineon, Nokia-Siemens, Osram, SAP, Schenker) hauptsächlich auf der malaiischen Halbinsel präsent. Diese Unternehmen rekrutieren regelmässig Entsandte, die durchschnittlich ca. 2-3 Jahre im asiatischen Staat verbleiben. Die zweitgrösste deutschsprachige Einwanderergruppe wird von Rentnern bzw. Frührentnern gebildet. Zwar zieht Malaysia deutlich weniger Nichterwerbstätige als das benachbarte Thailand an, gewinnt aber zunehmend an Gefallen. Das tropische Klima, die gute Infrastruktur, die einfache Erwerbbarkeit von Immobilien und gute Sicherheitsbedingungen locken, gestützt durch ein klares Einwanderungsprogramm und einer generellen Niedrigbesteuerung.
Das beliebteste Einwanderungsprogramm trägt den Namen „Malaysia My Second Home“ (MM2H) und bietet für Hauptantragsteller und deren Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder bis 21) eine verlängerbare zehnjährige Aufenthaltsbewilligung, die nicht mit Mindestaufenthaltspflichten verbunden ist (dies veranlasst zuweilen Personen zur Antragstellung auch ohne Daueraufenthaltsabsicht, alleine mit dem Ziel eine Aufenthaltsgenehmigung auf Abruf zu halten). Die wichtigsten Voraussetzungen sind finanzieller Art. Personen mit Alter unter 50 haben vor einer ersten grundsätzlichen Genehmigung ein liquides Finanzvermögen (z.B. Bankkonti, Wertschriften, Vorsorgekapitalien, etc.) von mindestens 500’000 RM (Malaysische Ringgit) zu offenbaren. Überdies muss für die letzten drei Monate vor der Antragstellung ein monatliches offshore-Einkommen von 10’000 RM (z.B. in Form von Löhnen, Renten, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, usw.) nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für Antragsteller, die das 50.igste Lebensjahr passiert haben, allerdings haben diese ein Finanzvermögen von lediglich minimal 350’000 RM zu belegen. Sind diese Bonitätsauflagen erfüllt, dann haben die Hauptantragssteller eine Festgeldeinlage bei einer beliebigen Bank in Malaysia in der Höhe von 300’000 RM (Alter unter 50) respektive 150’000 RM (Alter über 50 oder bei Erwerb von selbst finanziertem Wohneigentum ab 1 Mio. RM) zu leisten. Das Erfordernis der Festgeldeinlage entfällt für Über-50jährige, sofern diese eine staatlich regulierte Rente von mindestens 10’000 RM (z.B. AHV oder BVG) präsentieren. Die fest platzierten Kapitalien können nach einem Jahr teilweise abgezogen werden, sofern sie als Immobilieninvestition oder zur Bestreitung von Ausbildungs- oder Gesundheitskosten dienen. Zuwanderer müssen schliesslich eine Gesundheitsuntersuchung bestehen und eine Krankenversicherung vorweisen (letztere Obliegenheit entfällt auf Antrag, falls der individuelle Gesundheitszustand keine private Versicherungsmöglichkeit zulässt).
Freilich ist die Antragstellung von einer mühseligen, aber immerhin überschaubaren Dokumentenaufbereitung (mitunter Lebenslauf, Geburts- und Heiratsurkunden, Strafregisterauszug, etc.) begleitet, die den teilweise tückischen Formerfordernissen der Immigrationsbehörde zu genügen hat. Es ist indes möglich, die MM2H-Aufenthaltsgenehmigung ohne physische Präsenz im Tigerstaat zu erlagen. Auch wenn MM2H-Gesuche selbsttätig eingereicht werden könnten, sei dringend die Unterstützung durch versierte MM2H-Agenturen, die einen guten Draht zu den Behörden aufweisen, angeraten. Emigration Now kooperiert mit einer im Zentrum von Kuala Lumpur ansässigen Sozietät, die makellose Ergebnisse und gute Servicequalität liefert. Über Vorgehensweisen, Fristen und Tücken informieren wir in unsere in der Schweiz wohnhafte Kundschaft in Orientierungsgesprächen. Auswanderungswillige aus Deutschland oder Österreich können uns dagegen ihr MM2H-Interesse per Mail mitteilen, worauf wir eine entsprechende Dokumentation zustellen werden.
Aktuell dauert der Genehmigungsprozess zwei bis drei Monate ab Einreichung der Erstdokumentation. Nach dem OK der Regierung haben die Antragsteller sechs Monate Zeit, um die Festgeldanlage zu tätigen, die ärztliche Untersuchung zu veranlassen und, sofern nicht schon vorhanden, eine adäquate (internationale oder lokale) Krankenversicherungsdeckung zu präsentieren. Hierfür wird ein Aufenthalt von etwa drei Arbeitstagen in Kuala Lumpur vonnöten. Die Honorare für die Vor-Ort-Betreuung liegen bei etwa 1’800 CHF (Stand November 2017) je Antrag, dazu kommen Antragstellungsgebühren, Übersetzungskosten sowie Auslagen für die Dokumentenbesorgung und für Post- bzw. Kurierdienste. Nach Erlangung des MM2H-Status kann innerhalb von sechs Monaten ein zuvor während mindestens sechs Monaten gehaltenes Automobil zoll- und umsatzsteuerfrei importiert werden. Alternativ kann innerhalb eines Jahres nach Visumserlangung ein lokal erstelltes Fahrzeug steuerfrei erworben werden.
Steuerlich bietet das bezüglich der Einkommenssteuern nach dem Territorial- und Überweisungsprinzip taxierende Malaysia MM2H-Aufenthaltern beste Bedingungen. Renten oder sonstige Auslandseinkommen werden nicht besteuert, selbst wenn sie nach Malaysia überwiesen werden. Da weder Vermögens- noch Erbschaftsteuern bestehen, können Rentner steuerfrei kalkulieren, sofern sie nicht in Malaysia Einkommen generieren. Für malaiische Einkommen, die auch von Expats erhoben werden (Arbeitsaufenthalte unter 60 Tage bleiben steuerfrei), greifen barmherzige Ansätze mit einem Spitzensteuersatz von 28% ab 100’000 RM. Malaysia ist übrigens auch für Bezieher von Kapitalleistungen aus schweizerischer Vorsorge, die im Wegzugsfalle mit einer CH-Quellensteuer belastet werden, eine interessante Destination. Die malaiischen Steuerbehörden besteuern den Kapitalbezug nicht, bestätigen aber zugunsten des helvetischen Fiskus die dortige Ansässigkeit, so dass die Quellensteuer rückgefordert werden kann (diese doppelte Nullbesteuerung, die sich aus DBA- und nationalen Normen ergibt, ist aber der ESTV zunehmend ein Dorn im Auge).
Die günstigen Steuerbedingungen, die zahlreichen Flugverbindungen in Kuala Lumpur sowie landesweit erschwinglicher Wohnraum führen in letzter Zeit dazu, dass Privatiers und Weltenbummler das Land vermehrt als zivilrechtlichen Wohnsitz und Basis für ihre Reiseaktivitäten berücksichtigen. Noch dünn gesät ist die Zuwanderung von Selbständigen und Kleinunternehmern, die sich vorab im Fremdenverkehr beschäftigen.
Für Malaysia kann EMIGRATION NOW umfassend informieren, zielgerichtet beraten und die erwähnte Vor-Ort-Umsetzungsbetreuung auf Wunsch veranlassen oder begleiten. Wegweisend dazu ist stets das individuelle Orientierungsgespräch, in dem neben sämtlichen schweizerischen Loslösungsaspekten malaiische Thematiken wie Immobilienerwerb und -miete, Immobiliensteuern, selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, Krankenversicherung, lokales Banking, Mobilität, Ehe- und Erbrecht sowie alle individuell interessierenden Themenbereiche beleuchtet werden können.
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