Der EU-Inselstaat Malta hat sich in den letzten zwei Dekaden für viele Europäer und manche Drittstaatsangehörige, die dort von vergleichsweise laschen Immigrationshürden profitieren, zu einer beliebten Einwanderungsdestination entwickelt. Das mediterrane Flair mit britischen Reminiszenzen, die vielen Flugverbindungen, ein ansprechendes Immobilienangebot und vor allem diverse steuerliche Zuzugsanreize locken vorab begüterte Einwanderer an. Da Malta weder Vermögenssteuern noch Schenkungs- und Erbschaftssteuern erhebt, richtet sich das Augenmerk der Zuwanderer auf die Einkommensbesteuerung.
Bei der ordentlichen Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip greifen progressive Steuersätze, die sowohl für Einzelveranlagte als auch für Familien bei einem zu versteuernden Einkommen ab 60‘000 EUR in einem Spitzensatz von 35% münden. Die Grundfreibeträge richten sich nach dem Familienstand und an der Anzahl Kinder und liegen zwischen 12‘000 € (Einzelpersonen) und 22‘500 € (Verheiratete mit mindesten zwei Kindern). Dieser Rahmen greift aber nicht für alle Ansässigen, da Malta – bis 1964 eine britische Kronkolonie – noch etliche Elemente des vormaligen UK-Steuersystems aufrechterhalten hat. So wird etwa zwischen Ansässigen (residents), gewöhnlich Ansässigen (ordinary residents) sowie Domizilierte (domiciled) bzw. Nicht-Domizilierte (non-domiciled, mit Abstammung und „Heimat“ ausserhalb Maltas) unterschieden.
Nur Residente und gewöhnlich Ansässige mit Malta-Domizilierung (im Wesentlichen Einheimische und gewisse Langzeitaufenthalter) entrichten die Abgaben nach dem Welteinkommensprinzip, während sog. Non-Doms, also vorwiegend die zugezogenen Ausländer ohne permanente Niederlassungsbewilligung, im Ausland generiertes Einkommen steuergeschont vereinnahmen können. Sie beanspruchen die Besteuerung nach dem sog. Remittance-Base-Prinzip, wonach nicht nach Malta überführtes Auslandseinkommen steuerfrei bleibt. Die Befreiung ist aber nicht vollständig, da Auslandseinkommen von über 35‘000 EUR eine Mindeststeuer von 5‘000 EUR auslösen. Das Zuflussprinzip bezieht sich für Non-Doms nie auf (Alt-)Vermögen sowie ausländisch erzielte Kapitalgewinne. Viele Zuwanderer, speziell Privatiers, vermögen es also zu gestalten, dass die 5‘000 Euro als einzige maltesische Steuerlast verbleibt.
Die Non-Dom-Besteuerung ist aber bei weitem nicht der einzige steuerliche Attraktivitätspunkt Maltas. Eine florierende Steuerberater-Branche propagiert mannigfaltige Optionen, u.a. auch eine für Hochsteuerländer anrüchige Körperschaftsbesteuerung, bei der u.U. über ein spezielles Rückerstattungssystem der ordentliche Unternehmenssteuersatz von 35% auf 5% gedrückt werden kann. Für natürliche Personen stehen dagegen weitere spezielle Steuerprogramme zur Disposition, etwa eine 15%ige Einheitssteuer auf überwiesene Auslandseinkommen für nichterwerbstätige Drittstaatsangehörige (Global Residence Program, Mindeststeuer 15‘000 EUR) und EU/EWR/CH-Bürger (unter den sog. Residence Programme Rules, Mindeststeuer 15‘000 €) oder Rentner, die mindestens 75 % des steuerpflichtigen Einkommens aus Renten erzielen (Malta Retirement Program, Mindeststeuer 7‘500 € zzgl. 500 € je unterhaltsberechtigter Person). Spezialregimes bestehen überdies für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Mindesteinkommen von 102‘422 € (Einheitssatz von 15% bis zu einem Einkommen von sieben Millionen Euro während maximal 15 Jahren), für digitale Nomaden aus Drittländern (Einheitssatz von 10%, Null auf remote-Arbeitseinkommen im ersten Jahr, im Sport tätige Personen (7,5%), Künstler (7,5% auf Nettoeinkünfte aus künstlerischer Tätigkeit bis 50‘000 € ), Autoren (Lizenzgebühren zu 7,5%), Teilzeitbeschäftigte (Sondersatz 10%), vorwiegend Auslandstätige (Pauschalsteuer 15%) und gar für Pensionäre, die für Vereinten Nationen tätig waren.
Auch bei der ordentlichen Besteuerung sind verschiedene höhere pauschale Abzugsmöglichkeiten, z.B. für unselbständig Erwerbende (12‘445 €) oder Rentner (16‘220 €), verfügbar. Bei kleineren und mittleren Einkommen ist daher regelmässig zu eruieren, ob die Normbesteuerung geringere Belastungen als die verschiedenen Spezialregimes ermöglicht.

