Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind regelmässig zu einer Überprüfung der eigenen Krankenversicherungssituation gezwungen, eine zweifelsohne facettenreiche und komplexe Angelegenheit. Wichtige Handlungs- und Entscheidungsdeterminanten sind mitunter die Vorschriften am Auswanderungsort sowie die dortige Qualität der Gesundheitsversorgung, das Budget, die Ansprüche an den Deckungsumfang, Alter und Gesundheitszustand sowie allfällige Rückkehr- oder Weiterauswanderungsperspektiven.
Das Gros der Auswanderer aus deutschsprachigen Ländern zieht es in EU/EFTA-Länder oder in die Schweiz. Für diese Destinationen prägen die EU-Bestimmungen zur Sozialversicherungsunterstellung die Krankenversicherungserfordernisse. Erwerbstätige haben sich i.d.R. nach den lokalen Vorgaben am Erwerbstort zu versichern (Ausnahmen gelten indes für Entsandte, Mehrfachtätige, Diplomaten, Studenten). Die gesetzlich fixierten Beiträge werden entweder über prozentuale Abgaben am Erwerbseinkommen oder über fixe Prämien eingefordert.
Rentner, die eine Rente aus EU/EFTA/CH-Provenienz beziehen und keine Rente im neuen Wohnland erhalten, sind dagegen weiter im Land der Rentenherkunft krankenversicherungspflichtig, mit Deckung am Wohnsitz und im Land, das die Rente ausbezahlt. Bei mehreren Renten aus unterschiedlichen EU/EFTA/CH-Ländern besteht die KV-Deckung dort, wo der Rentner in seiner Arbeitskarriere am längsten sozialversicherungspflichtig war.
Privatiers, die weder erwerbstätig sind noch Renten beziehen, haben dagegen selbst für eine Deckung im Umfang der lokalen Mindesterfordernisse zu sorgen. In einigen Ländern können sich Privatiers über Prämienzahlungen ans gesetzliche System anschließen, ansonsten sind private Krankenversicherungslösungen präsentieren.
Ausserhalb des EU/EFTA/CH-Raumes werden je nach Zielland unterschiedlichste Bedingungen gestellt. Etliche Länder kennen vor allem für Erwerbstätige ein gesetzliches System, weitere verlangen von Ausländern dagegen private Absicherungen. Es gibt auch Länder, welche Ansässige im lokalen Standard bei Krankheit und Unfall bedingungslos pflegen und weitere Staatshoheiten, die keinerlei KV-Vorschriften erlassen.
Sicher ist, dass jeder Auswanderer eine ausreichende, den eigenen finanziellen Voraussetzungen adäquate Versicherungsdeckung haben sollte. Das Selbstbezahlen oder das Vertrauen auf eiserne Gesundheit und dem Ausbleiben von Unfällen ist selten eine valable Option. Auch sind die staatlichen Angebote in vielen Ländern dürftig oder werden derart wahrgenommen. So drängt sich im Auswanderungsszenario vielfach ein Abschluss einer privaten Deckung ab, sei es als Ergänzung zur staatlichen Grundsicherung, zur Erfüllung lokaler Vorgaben oder zur Absicherung der eigenen Bedürfnisse. Erhältlich sind zuweilen lokale Deckungen (z.B. bei gewissen Spitälern oder Spitalgruppen) oder nationale Lösungen (Zugang zu den besten Spitälern im Inland). Am häufigsten berücksichtigt werden indes Absicherungen mit internationaler Deckung, die (allenfalls beschränkte) weltweite Behandlungsmöglichkeiten bei Krankheit und Unfall ermöglichen.
In Deutschland bieten etwa die bekannten Krankenkassen den (rechtzeitig und ausreichend) Privatversicherten weltweite Abdeckung an, welche dem Auswanderungsfall selbst im hohen Alter durchaus genügen. Stiefmütterlicher sind die Auswandererangebote schweizerischer Krankenkassen. Eine Handvoll Assekuranten bieten ausschliesslich bestehenden Privatversicherten (Aufnahme stets mit Gesundheitsprüfung, ab Alter 45 erschwert oder weitgehend verunmöglicht) einen Wechsel in eine internationale Deckung ohne Gesundheitsprüfung und einen analogen Switch im Falle einer späteren Rückkehr in die Schweiz an. Alle anderen Krankenkassen verabschieden sich bei einer Auslandswohnsitzverlegung von ihren privat oder gesetzlich versicherten Kunden ohne Wenn und Aber (einige bieten indes für maximal drei Jahre Sistierungsmöglichkeiten, die eine Wiederaufnahme der nicht gesetzlichen Zusatzversicherungen bei Rückkehr gewährleisten).
Wer ohne angestammte Deckung eine adäquate Versicherung suchen muss, findet schnell ein mannigfaltig breites, aber tückisches Angebot. Assekuranten wie etwa AIG, Allianz, APlus, April, Axa, BDAE, Bupa, Cigna, Generali, Globality Health, IMG, Lloyd’s, Medicare International oder William Russell sind etwa Marktprotagonisten, die allesamt diverse Produktversionen offerieren. Ihre Policen differieren etwa in Aufnahmebedingungen, Versicherungssummen, Franchisen und Selbstbehalte, Mitversicherungsmöglichkeiten, Deckungsumfängen, geographischen Geltungen (häufig: Ausschluss Behandlung USA/Kanada oder Beschränkung auf eine bestimmte Region, z.B. Europa oder Südostasien), Arzt- und Klinikwahl, Kundendienst, Abrechnungsart und Kostenübernahme sowie freilich in den Prämienstellungen. Offerten können bei den Assekuranten direkt oder bei Versicherungsmaklern eingeholt werden. Von letzteren gibt es in der Schweiz einige wenige, die akkurat verschiedene Angebote bedürfnisgerecht auseinanderhalten können. Die meisten Vermittler spezialisieren sich auf den (zumeist lukrativen) Vertrieb von 1-2 Produkten.
Aus dem Fundus unserer Erfahrungen einige Kurzhinweise: * Angehende Versicherungsnehmer sollten sich mit einem Abschluss äußert sorgfältig auseinandersetzen, die Deckungen und das Kleingedruckte akribisch genau vergegenwärtigen. Ab einem gewissen Alter oder nach gravierenden Krankheiten gibt es keine Versicherungsalternativen mehr * Wer eine Auswanderung ausserhalb Europas anpeilt, ist gut beraten, internationale Produkte möglichst früh abzuschliessen. Im jüngeren Alter fallen die Kosten tragbar an, bei späterem Einstieg können massive Alterszuschläge anfallen oder Gesundheitsprobleme einen Abschluss und somit eventuell ein Auswanderungsvorhaben ganz verunmöglichen * Tendenziell sind eher die bekannteren Anbieter (und deren soliden Rückversicherer) zu berücksichtigen. Es gibt keine wirklichen Schnäppchen in Sektor der internationalen Krankenversicherungen, die besten Produkte sind meist auch die teuersten. Neuanbieter können auch schnell wieder verschwinden oder den Versichertenbestand an andere Assekuranten abtreten * Wer medizinische Vorkonditionen mitbringt, soll die Aufnahmevoraussetzungen (z.B. Ausschlüsse, Kostenzuschläge) diverser Anbieter prüfen. Die Handhabung der Gesundheitsprüfungen ist häufig unterschiedlich und manchmal gar situativ * Internationale Manager, Spezialisten, oder Entsandte grösserer Unternehmen erhalten im Rahmen von „pension and health plans“ oft grosszügige Deckungen. Diese Expats sollte indes immer sicherstellen, ob und wie Kontinuität nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei Pensionierung aufrechterhalten werden kann.
Unsere Auswanderberater können für jede Destination sämtliche Krankenversicherungsoptionen, die im Vorfeld eines Wegzugs geprüft werden sollten, darlegen und einschätzen. Auch können sie im In- und Ausland individuell geeignete Ansprechpartner (Versicherer, Makler, etc.) benennen und deren Angebote erörtern.