50%/70%/90%ige Reduktionen auf Bemessungsgrundlagen von Erwerbseinkommen neu zuziehender Erwerbstätigen
Im Bestreben zusätzliche Steuerzahler und Arbeitsmarkttalente anzuziehen, offeriert Italien seit einigen Jahren bemerkenswerte Steuererleichterungen für neuzuziehende Erwerbstätige. Diese Programme wurden seit 2015 in diversen Haushaltsgesetzen, Verordnungen und Umsetzungspräzisierungen zuweilen konfus lanciert, präzisiert, modifiziert und verlängert.
Von breiterem Belang für arbeitstätige Italien-Auswanderer dürften die auch 2022 geltenden Vergünstigungen für sog. „lavoratori impatriati“ sein. In diesem Regime können neuzuziehende Erwerbstätige aller Staatsangehörigkeiten sowie rückkehrende Italiener, die in Italien neu unbeschränkt steuerpflichtig werden, im Zuzugsjahr und in den vier darauffolgenden Steuerperioden eine 70%ige Steuerreduktion auf Erwerbseinkommen erlangen (nur 30% des steuerbaren Erwerbseinkommen erfahren einen Lohnsteuerabzug bzw. gelangen bei Selbständigen in die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer, d.h. das z.B. bei einem steuerbaren Erwerbseinkommen von 60‘000 EUR lediglich 18‘000 EUR belastet werden). Die Vergünstigung erreicht gar eine 90%-Höhe, falls in einigen Regionen der Mitte bzw. des Südens (Abruzzen, Molise, Kampanien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien oder Sardinien) Wohnsitz genommen wird. Die Steuerrabatte beziehen sich nicht nur auf Einkommen von unselbständig Erwerbstätigen (z.B. Gehälter, Boni, etc.) sondern auch auf Gewinne der Selbständigen und Unternehmerlöhne. Ebenso können, wie im Februar 2022 präzisiert wurde, auch Angestellte ausländischer Arbeitgeber ohne italienische Präsenz („Digitale Nomaden“) die Steuervorteile beanspruchen.
Voraussetzung zur Erleichterung ist es, dass „Newcomers“ in den letzten zwei Steuerperioden vor Zuzug keinen steuerlichen Wohnsitz auf der Halbinsel hatten und den neu etablierten IT-Wohnsitz mindestens zwei Jahre aufrechterhalten. Darüber hinaus muss die Arbeit überwiegend auf italienischem Boden ausgeübt werden.
Der Steuerbonus kann von einem „impatriato“ noch um weitere fünf Jahre beansprucht werden, falls der Pflichtige minderjährige bzw. unterhaltsberechtigte Kinder oder nach Wohnsitznahme (oder in den 12 Monaten zuvor) Wohneigentum erworben hat. In der Programmverlängerung bezieht sich die Steuerreduktion aber nur noch auf 50% des Erwerbseinkommens (90% dagegen bei mindestens drei minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern).
Um die Vergünstigungen zu verwirklichen, müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zertifizieren, dass Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen, so dass letzterer die reduzierten Lohnsteuern abliefern kann. Selbständige erlangen die Vorteile dagegen via Steuererklärung oder bei sog. „ritenute d’acconto“ über einen speziellen Antrag. Die Angaben werden periodisch und stichprobenartig überprüft, im Missbrauchsfall werden Steuernachzahlungen und gewichtige Bussen fällig.
Die Steuererleichterungen für „lavoratori impatriati“ gemäss Legislativdekret Nr. 147/2015 Art. 16 Abs. 2 (sowie nachfolgende Änderungen und Ergänzungen) bedeuten im Einzelfall substanzielle Steuereinsparungen, auch unter den ab 2022 geltenden neuen IRPEF-Steuersätzen (23% bis 15‘000 EUR steuerbarem Einkommen, 25% für steuerbare Einkommen zwischen 15‘000 und 28‘000 EUR, 35% für steuerbare Einkommen zwischen 28‘000 und 50‘000 EUR, 43% für steuerbare Einkommen ab 50‘000 EUR). Diese Abgabenschmälerungen werden indes etwas durch die Beraterhonorare der Spezialisten, die zwecks korrekter Anbahnung der Erleichterungen fast unabdingbar sind, erodiert.
Diese Ausführungen beziehen sich lediglich auf das impatriati-Modell, nicht auf ebenfalls geltende, weitere Erleichterungen für Neuzuzieher (z.B. für Forscher, Dozenten, Berufssportler, etc.). Ebenfalls wurde in diesem Beitrag nicht auf die unlängst neu bestätigten Vergünstigungsverlängerungen für bereits ansässige Impats eingegangenen. Emigration Now und unsere deutschsprachigen Kooperationspartner in Italien stehen Italien-Auswanderern für Vertiefungen der entsprechenden Programme und den Beratungshandlungen zwecks konkreter Erlangung der Steuerreduktionen gerne zur Disposition (Interessenten mit Wohnsitz Deutschland werden auf Anfrage direkt nach Italien verwiesen).