„Heiratsvisa“ Australien, Kanada, Neuseeland, USA, Grossbritannien: Genehmigungen für Verheiratete und Konkubinatspartner
Wenn Sie mit einem/einer Staatsangehörigen von Australien, Kanada, Neuseeland oder der Vereinigten Staaten von Amerika verheiratet sind oder mit Staatsbürgern von Australien, Kanada oder Neuseeland in einer überjährigen Beziehung in einem gemeinsamen Haushalt leben, dann haben Sie (sowie Ihre minderjährigen Kinder) einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die eine beständige Wohnsitznahme erlaubt. Dasselbe gilt zumeist, wenn Sie eine der erwähnten Beziehungen mit einer im jeweiligen Land daueraufenthaltsberechtigten Person führen.
Die Wege zur „permanent residence“ sind bei Heirat oder de-facto-Partnerschaft zwar geebnet, aber oft steinig und daher manchmal mühselig zu begehen. Auch führen oftmals verschiedene Möglichkeiten zum Ziel, unter anderem je nachdem ob die Antragstellungen im Zielland oder im Ausland initiiert oder ob zwischenzeitliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen angestrebt werden.
Überdies werden den Immigrationswilligen ebenso wie den sog. Sponsoren (die Personen mit Nationalität oder Daueraufenthaltsgenehmigungen, welche die Einwanderung ihrer Partner veranlassen können) strenge Anforderungen gestellt. Stets wollen die Immigrationsbehörden auch zweifelsfrei feststellen, dass keine Scheinbeziehungen zu Einwanderungszwecken vorliegen.
Aus diesen Gegebenheiten resultieren mitunter unterschiedliche Optionen, recht langwierige Prozeduren, mannigfaltige Nachweiserfordernisse, Pflichten zur Offenlegung tiefprivater Gegebenheiten, Auflagesetzungen sowie Einladungen zu persönlichen Befragungen.
Emigration Now hat sich im Laufe der Jahre bezüglich der Verheirateten- bzw. Partnervisa der vier angelsächsischen Länder umfassend Erfahrung aneignen können und berät insbesondere bezüglich folgender Genehmigungen:
Australien: Befristetes Partnervisum 820, permanentes Partnervisum 801 für Verheiratete und de-facto-Partner
Kanada: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete, common-law-partner und conjugal partner
Neuseeland: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete, Konkubinatspartner und bei de-facto-relationship
USA: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete und Verlobte (mitunter non immigrant visa K-1, K-3, adjustment of status, immigrant visa CR-1, IR-1)
In Orientierungsgesprächen werden hierzu sämtliche Möglichkeiten, Modalitäten, Implikationen, Fristen und Kosten eines Familiennachzuges à fond erörtert. Da die Antragstellungen hohe formelle Anforderungen stellen und Fehler oder Unzulänglichkeiten zu zeitlichen Verzögerungen oder gar Ablehnungen führen können, empfiehlt sich für Vorbereitung und Einreichung von Familiennachzugsanträgen eine professionelle Unterstützung. In Australien, Kanada, Neuseeland und den USA kooperiert Emigration Now langjährig mit auf „family migration“ spezialisierten Rechtsberatern (Anwälte), die entsprechende Anträge versiert und zu lokalen Konditionen begleiten können.
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!