Skip to content
Emigration Now – AuswandererberatungEmigration Now – Auswandererberatung
  • Home
    • Destination
    • Aufenthalt
    • Wohnen
    • Arbeiten und Unternehmen
    • Geld und Vermögen
    • Bankverbindungen
    • Vorsorge und Versicherungen
    • Besteuerung
    • Umzug
    • Spezialthemen
    • Privacy Policy
    • Impressum
  • Unternehmen
    • Leitbild
    • Klienten
    • Emigration Now in den Medien
  • Beratungfelder
    • Mandate
    • Fachberatungen
    • Dienstleistungen
    • Immobilien von Auslandschweizern
    • Orientierungsgespräche
  • Länder
    • Europa
      • Deutschland
      • Frankreich
      • Italien
      • Österreich
      • Spanien
      • Portugal
      • Grossbritannien
      • Skandinavien
    • NORDAMERIKA
      • Vereinigte Staaten von Amerika
      • Kanada
    • Karibik
    • Lateinamerika
    • Asien
      • Auswanderung Thailand
    • Afrika
    • Ozeanien
      • Australien
      • Neuseeland
    • WOHNSITZVERLEGUNG IN DIE SCHWEIZ
  • Leitfaden
  • Akzente
  • Kontakt
    • Kontaktnahme
    • Orientierungsgespräch
14. April 2022

Familiennachzug in angelsächsische Länder

Familiennachzug in angelsächsische Länder
14. April 2022

„Heiratsvisa“ Australien, Kanada, Neuseeland, USA, Grossbritannien: Genehmigungen für Verheiratete und Konkubinatspartner

Wenn Sie mit einem/einer Staatsangehörigen von Australien, Kanada, Neuseeland oder der Vereinigten Staaten von Amerika verheiratet sind oder mit Staatsbürgern von Australien, Kanada oder Neuseeland in einer überjährigen Beziehung in einem gemeinsamen Haushalt leben, dann haben Sie (sowie Ihre minderjährigen Kinder) einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die eine beständige Wohnsitznahme erlaubt. Dasselbe gilt zumeist, wenn Sie eine der erwähnten Beziehungen mit einer im jeweiligen Land daueraufenthaltsberechtigten Person führen.

Die Wege zur „permanent residence“ sind bei Heirat oder de-facto-Partnerschaft zwar geebnet, aber oft steinig und daher manchmal mühselig zu begehen. Auch führen oftmals verschiedene Möglichkeiten zum Ziel, unter anderem je nachdem ob die Antragstellungen im Zielland oder im Ausland initiiert oder ob zwischenzeitliche Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen angestrebt werden.

Überdies werden den Immigrationswilligen ebenso wie den sog. Sponsoren (die Personen mit Nationalität oder Daueraufenthaltsgenehmigungen, welche die Einwanderung ihrer Partner veranlassen können) strenge Anforderungen gestellt. Stets wollen die Immigrationsbehörden auch zweifelsfrei feststellen, dass keine Scheinbeziehungen zu Einwanderungszwecken vorliegen.

Aus diesen Gegebenheiten resultieren mitunter unterschiedliche Optionen, recht langwierige Prozeduren, mannigfaltige Nachweiserfordernisse, Pflichten zur Offenlegung tiefprivater Gegebenheiten, Auflagesetzungen sowie Einladungen zu persönlichen Befragungen.

Emigration Now hat sich im Laufe der Jahre bezüglich der Verheirateten- bzw. Partnervisa der vier angelsächsischen Länder umfassend Erfahrung aneignen können und berät insbesondere bezüglich folgender Genehmigungen:

Australien: Befristetes Partnervisum 820, permanentes Partnervisum 801 für Verheiratete und de-facto-Partner

Kanada: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete, common-law-partner und conjugal partner

Neuseeland: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete, Konkubinatspartner und bei de-facto-relationship

USA: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Verheiratete und Verlobte (mitunter non immigrant visa K-1, K-3, adjustment of status, immigrant visa CR-1, IR-1)

In Orientierungsgesprächen werden hierzu sämtliche Möglichkeiten, Modalitäten, Implikationen, Fristen und Kosten eines Familiennachzuges à fond erörtert. Da die Antragstellungen hohe formelle Anforderungen stellen und Fehler oder Unzulänglichkeiten zu zeitlichen Verzögerungen oder gar Ablehnungen führen können, empfiehlt sich für Vorbereitung und Einreichung von Familiennachzugsanträgen eine professionelle Unterstützung. In Australien, Kanada, Neuseeland und den USA kooperiert Emigration Now langjährig mit auf „family migration“ spezialisierten Rechtsberatern (Anwälte), die entsprechende Anträge versiert und zu lokalen Konditionen begleiten können.

Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

Previous articleUSA, EHEGATTEN VON L-1/E-1/E-2-VISAINHABERN BENÖTIGEN KEIN EAD MEHRNext article Daueraufenthalt ohne Erwerbstätigkeit im Emirat Dubai

Akzente

  • Rentner und Auswanderung: Abklärungsfelder
  • Auswanderung Deutschland, Umgang mit AHV- und BVG-Mitteln
  • BVG-Altersguthaben von Auswanderern: Rente oder Kapital?
  • Im Ausland „remote“ für Schweizer Firmen arbeiten: Steuern und Sozialversicherungen
  • Thailand, Erfahrungen mit dem Elite-Visum
  • Italien, 5%-Steuer auf AHV/BVG-Leistungen: Überweisungszwang entfällt!
  • Italiens erstaunliche Steuervergünstigungen
  • USA, Green-Card-Lotterie DV-2024, Anträge vom 5.10.22 bis 8.11.22
  • Reform AHV 21, Novitäten auch für Auswanderer relevant
  • Wegzug EU/EFTA: Gesetzliche Krankenversicherung mit lokaler und voller Schweizer KVG-Deckung, ab 90 CHF Monatsprämie!

Kategorien

Archive


Dufourstrasse 147
CH-8008 Zürich
Tel. +41 (0)44 286 64 27
Fax +41 (0)44 286 64 23
info@auswanderung.ch



Impressum
Privacy Policy

Archive

2022 © EMIGRATION NOW
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen