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27. Juni 2015

Doppelbesteuerungsabkommen, bei jeder Auswanderung relevant

Doppelbesteuerungsabkommen, bei jeder Auswanderung relevant
27. Juni 2015

(aktualisiert Januar 2021)

Sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, abgekürzt DBA, sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, doppelte Besteuerungen bei natürlichen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten zu vermeiden (analoge Regelungen enthalten die Abkommen auf für juristische Personen). Sie legen etwa fest, ob und wie bestimmte Einkünfte und Vermögen aus einem Staat (z.B. Schweiz) im anderen Staat (z.B. Auswanderungsland oder Zweitwohnsitz) besteuert werden dürfen. Sie regeln mitunter die steuerliche Ansässigkeit, die jeweiligen Besteuerungsrechte (etwa für Erwerbseinkommen, Renten, Pensionen, Kapitalauszahlungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Dividenden, Zinsen, etc.), die Methode der Doppelbesteuerungsvermeidung (Anrechnungs- oder Freistellungsverfahren) und den Umfang des Informationsaustausches zwischen Steuerbehörden. Entsprechend tangieren diese Abkommen fast jede Auswanderung in spürbarer Weise. Bezüglich der Steuern auf Einkommen und Vermögen führt die Schweiz ein breites Netz an Abkommen, aktuell mit folgenden nationalen Jurisdiktionen:

Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Griechenland, Grossbritannien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Iran
Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Sambia, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zypern.

Die DBAs sind im Internet leicht auffindbar, aber für Laien schwer verständlich. Ihre Auslegung ist zuweilen gar auch für Experten komplex. Überdies fliesst schliesslich auch die jeweils gängige Behördenpraxis in konkrete Fallhandhabungen. Emigration Now und gegebenenfalls lokale Steuerexperten können aber im Einzelfall für alle Auswanderer die Implikationen der Doppelbesteuerungsabkommen verdeutlichen, Steuerfallen (z.B. im Auswanderungsjahr oder bei Doppelwohnsitzen) aufzeigen und dafür sorgen, dass eine korrekte, allenfalls optimierte Besteuerung angebahnt werden kann.   

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