Belastungen bleiben nichtsdestotrotz bei grösseren Kapitalbezügen in vielen anderen Kantonen und in über 120 Steuerhoheiten im Ausland tiefer
Ab 2022 reduzieren sich im Kanton Zürich die Steuerlasten auf Kapitalbezüge der zweiten und dritten Säule (z.B. Pensionskassenbezug, 3a-Auszahlung). Die Steuersenkung wurde beschlossen, um der höheren Lebenserwartung gerecht zu werden, vor allem aber, um eine bessere Positionierung im interkantonalen Steuerwettbewerb zu erreichen. Die aktuellen Belastungen resultieren bis anhin bei Kapitalbezügen ab ca. 950’000 CHF in den schweizweit höchsten Belastungen, was zu vielen ad-hoc-Wohnsitzverlagerungen in andere Kantone (die günstigsten Belastungen für höhere Beträge finden sich in den Kantonen Zug, Schaffhausen und Appenzell Innerhoden) oder ins Ausland und entsprechenden Einnahmeausfällen für die Staatskassen des grössten Kantons führte. Kapitalleistungen werden im Kanton Zürich noch bis Ende 2021 gesondert vom übrigen Einkommen zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen eine jährliche Leistung von 10% der Kapitalleistung ausgerichtet würde. Die einfache Staatssteuer beträgt dabei mindestens 2%, für die genaue Steuerlast kommen überdies die kommunalen Steuerfüsse zum Tragen.
Ab 2022 werden bei weiterer Anwendung des bisherigen Systems neu lediglich 5% der Kapitalleistung berücksichtigt. Da die Minimalbesteuerung auf bisherigem Niveau verharren wird, werden die neuen Belastungen bei Kapitalauszahlungen bis 210’000 Franken (Ledige) respektive 370’000 Franken (Verheiratete) unverändert bleiben. Darüber hinaus generiert die Progressionskurve des Kantons nette Ersparnisse, insbesondere bei Bezügen zwischen 0,5 und 2 Millionen Franken. Ab 2 Mio. relativiert sich die Steuersenkung, da selbst mit einer 5%igen Umrechnung die harte Progression wirkt. Immerhin gibt Zürich den schwarzen Peter für Höchstbelastungen bei mittleren Auszahlungshöhen (an die Kantone Waadt und Freiburg) ab, bleibt aber bei sehr hohen Kapitalleistungen die helvetische Steuerhölle für Kapitalauszahlungen. Auch nach Wirkung der Neuregelung wird Zürich z.B. eine Leistung von 1 Mio. im interkantonalen Vergleich hoch besteuern (in 21 Kantonen fällt die Rechnung günstiger aus). Die Anreize für eine Wohnsitzverlagerung im Alpenland mindern sich aber substanziell. Hier einige Belastungsbeispiele (inklusive Bundessteuer, 2022) für einen in der Kantonshauptstadt wohnhaften Verheirateten mit katholischer Konfession: Bezug von 50’000 CHF: 4,7%; Bezug von 100’000 CHF: 5,0%; Bezug von 200’000 CHF: 5,8%; Bezug von 300’000 CHF: 6,3%; Bezug von 500’000 CHF: 6,6%; Bezug von 700’000 CHF: 6,8%; Bezug von 1’000’000 CHF: 8,8%; Bezug von 2’000’000 CHF: 13,5%; Bezug von 3’000’000 CHF: 16,3%.
Die gesamte Steuerbelastung auf Kapitalleistungen in allen Kantonen und Situationen lässt sich im Vorfeld einer Pensionierung allenfalls durch umsichtige Planung (z.B. gestaffelte Bezüge, Pensumsreduktionen, Balance Rente/Kapital, Wohneigentumsfinanzierungen, etc.) optimieren. Mit noch mehr Determinanten und Steuersenkungspotentialen werden Auswanderungswillige konfrontiert. In Abhängigkeit der Zieldestination, der dortigen Steuerregeln und adäquater Aufgleisungen können Altersguthaben steuerlich geschont, teils gar steuerfrei, bezogen werden. Emigration Now kann alle CH/Ausland-Konstellationen aufzeigen und geeignete Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. via Freizügigkeitslösungen) präsentieren.