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19. Juni 2022

Auswanderung Mauritius

Auswanderung Mauritius
19. Juni 2022

Inselstaat Mauritius: Nichterwerbstätige, Selbständige, Investoren, Digitale Nomaden und Immobilienerwerber willkommen

Geographisch im indischen Ozean (ab)gelegen, exotische Strandszenerien und prächtige Landschaften bietend, zieht der afrikanische Inselstaat Mauritius zunehmend Kurz- und Langaufenthalter aus deutschsprachigen Gegenden an (so sind etwa 750 Schweizer Bürger auf der kleinen Insel, die rund 1,3 Mio. Einwohner zählt, als Auslandschweizer gemeldet). Begründet wird diese Entwicklung mitunter durch eine grundlegende wirtschaftliche und politische Stabilität, die Offenheit und Toleranz der multiethnischen Bevölkerung, die ansprechende Infrastruktur, Arbeitsmöglichkeiten in Tourismus und Finanzwesen, moderate Steuerlasten (Besteuerung nach dem Inlandsprinzip, Einkommens- und Körperschaftssteuersatz 15%, keine Vermögens- oder Erbschaftssteuern) den recht breit aufgestellten Immobilienmarkt und nicht zuletzt durch geringfügige Sprachbarrieren (englisch und französisch werden breit beherrscht).

Zu bewältigen sind ausländerrechtliche Immigrationshürden, die aber relativ tief platziert sind. Rentner und Privatiers ab Alter 50 haben z.B. in drei Jahren mindestens 54’000 USD (z.B. 1’500 USD monatlich oder 18’000 USD jährlich) auf ein eigenes Konto in Mauritius zu überweisen und qualifizieren sich danach für eine zwanzigjährige Daueraufenthaltsbewilligung, Investoren müssen minimal 50’000 USD lokal einsetzen und ihre Unternehmen gewisse Umsatzzahlen erreichen, Selbständige lediglich definierte Umsatzzahlen ausweisen. Auch garantieren der Kauf (gewisser) Immobilien ab einer halben Million USD oder höhere Investments (ab 375’000 USD) in bestimmte Branchen bereits einen Daueraufenthalt.     

Doch selbst eine Auswanderung ins Paradies (wie die Insel von Touristen empfunden wird) gehört minutiös geplant. Emigration Now bietet hierzu in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern Unterstützung für Wohnsitznahmen an. Die offen stehenden Möglichkeiten werden vorerst in Orientierungsgesprächen beleuchtet. Diese können bezüglich der Republik Mauritius folgende Themenkreise (Auswahl) umfassen:  

Abgrenzung befristete Aufenthaltsbewilligungen (occupation permits genannt, Gültigkeit drei Jahre, verlängerbar) vs. Daueraufenthaltsbewilligungen (sog. permanent residence permit, Gültigkeit zehn Jahre, ebenfalls verlängerbar)

Aufenthaltsgenehmigung für Investoren

Aufenthaltsgenehmigung für Angestellte

Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige

Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige und Rentner (ab Alter 50)

Aufenthaltsbewilligung für Digitale Nomaden

Niederlassungsgenehmigung für Investoren

Niederlassungsgenehmigung für Angestellte

Niederlassungsgenehmigung für Selbständige

Niederlassungsgenehmigung für Nichterwerbstätige und Rentner (ab Alter 50)

Niederlassungsgenehmigung aufgrund von Immobilienerwerb (PDS-Scheme)

Niederlassungsgenehmigung aufgrund von Immobilienerwerb (Smart-City-Scheme)

Abgeleitete Genehmigungen für Familienangehörige (Ehegatten; common law partner, Kinder bis Alter 24)

Premium Travel Visa (einfaches, kostenfreies verlängerbares Einjahresvisum für Touristen, Rentner und digitale Nomaden

Zweiwohnsitzfragen

Erwerb der Staatangehörigkeit

Immobilienerwerb im Gegenwert von über 500’000 USD

Immobilienerwerb im Gegenwert von weniger 500’000 USD

Immobilienerwerbsprogramme: Property Development Scheme (PDS), The Smart City Scheme, „Ground +2 apartments“, Objekte der früheren Programme Integrated Resort Scheme (IRS) sowie Real Estate Scheme (RES)

Immobilienerwerb, Abläufe und Sicherheiten

Steuerliche Ansässigkeit

Besteuerung von Inlandseinkommen

Abzugsmöglichkeiten bei Inlandseinkommen

Befreiung von Auslandseinkommen

Sonstige Steuern

Implikationen fehlender Doppelbesteuerungsabkommen

Lokale Sozialversicherung

Vorsorge, Zusatzdeckungen CH/EU/UK

Gesundheitswesen, Krankenversicherungsoptionen

Lokales Banking

Problematiken und Modalitäten der Bankkontoeröffnung vor Wohnsitznahme

CH-Banken für Mauritius-Ansässige

Emigration Now kooperiert im Immigrationsbereich mit einer in der Hauptstadt Port Louis angesiedelten Anwaltskanzlei, die unsere Kundschaft in sämtlichen Umsetzungsbelangen effizient und kostengünstig unterstützen kann (Vorab-Angaben zu Angebot und Honorarpauschalen können via info@auswanderung.ch abgerufen werden). Die Beratungsleistungen sind kategorienbezogen und umfassen z.B.

Nichterwerbstätige, Rentner: Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, Bankkontoeröffnung, medizinische Untersuchung

Unternehmer: Gesellschaftsgründung (Inlandsgesellschaft oder offshore-Gesellschaften GBC1 bzw. GBC2) Beantragung von Steuernummern, Einholen von Lizenzen (z.B. Tourism Enterprise Licence, GBL, TEC etc.), Verfassen eines behördengerechten Business Planes, Bankontoeröffnung Firma und privat, Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung, Unternehmungsansiedlung (Geschäftsräume, Arbeitgebergenehmigung, Telefon, Internet, usw.     

Selbständige: Verfassen eines behördengerechten Business Planes, Business Registration Card, Nachweis der Selbständigkeit, Bankkontoeröffnung, Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung

Familiennachzug: Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung

Für eine erste Einschätzung Ihrer persönlichen Situation nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder vereinbaren Sie direkt ein Orientierungsgespräch.

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Akzente

  • BVG-Altersguthaben von Auswanderern: Rente oder Kapital?
  • Aus- und Rückwanderung BRD: Fragen über Fragen
  • Rentner und Auswanderung: Abklärungsfelder
  • Hochsteuerland Spanien, zur Ansässigkeit im Umzugsjahr
  • Die Abmeldung ins Ausland
  • Wohnsitz Deutschland, Wochenaufenthalt Schweiz
  • Visa für „Digitale Nomaden, eine Übersicht
  • USA: E-2-Visum für Unternehmer, Selbständige, leitende Angestellte und essenzielle Arbeitnehmer
  • BRD, „Überobligatorische Renten“ aus der Schweiz doch nicht steuerfrei
  • Frankreich, milde Belastung kleinerer und mittlerer Einkommen dank Familiensplitting

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