Auswanderung Mauritius

Auswanderung Mauritius

Inselstaat Mauritius: Nichterwerbstätige, Selbständige, Investoren, Digitale Nomaden und Immobilienerwerber willkommen

Geographisch im indischen Ozean (ab)gelegen, exotische Strandszenerien und prächtige Landschaften bietend, zieht der afrikanische Inselstaat Mauritius zunehmend Kurz- und Langaufenthalter aus deutschsprachigen Gegenden an (so sind etwa 750 Schweizer Bürger auf der kleinen Insel, die rund 1,3 Mio. Einwohner zählt, als Auslandschweizer gemeldet). Begründet wird diese Entwicklung mitunter durch eine grundlegende wirtschaftliche und politische Stabilität, die Offenheit und Toleranz der multiethnischen Bevölkerung, die ansprechende Infrastruktur, Arbeitsmöglichkeiten in Tourismus und Finanzwesen, moderate Steuerlasten (Besteuerung nach dem Inlandsprinzip, Einkommens- und Körperschaftssteuersatz 15%, keine Vermögens- oder Erbschaftssteuern) den recht breit aufgestellten Immobilienmarkt und nicht zuletzt durch geringfügige Sprachbarrieren (englisch und französisch werden breit beherrscht).

Zu bewältigen sind ausländerrechtliche Immigrationshürden, die aber relativ tief platziert sind. Rentner und Privatiers ab Alter 50 haben z.B. in drei Jahren mindestens 54’000 USD (z.B. 1’500 USD monatlich oder 18’000 USD jährlich) auf ein eigenes Konto in Mauritius zu überweisen und qualifizieren sich danach für eine zwanzigjährige Daueraufenthaltsbewilligung, Investoren müssen minimal 50’000 USD lokal einsetzen und ihre Unternehmen gewisse Umsatzzahlen erreichen, Selbständige lediglich definierte Umsatzzahlen ausweisen. Auch garantieren der Kauf (gewisser) Immobilien ab einer halben Million USD oder höhere Investments (ab 375’000 USD) in bestimmte Branchen bereits einen Daueraufenthalt.     

Doch selbst eine Auswanderung ins Paradies (wie die Insel von Touristen empfunden wird) gehört minutiös geplant. Emigration Now bietet hierzu in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern Unterstützung für Wohnsitznahmen an. Die offen stehenden Möglichkeiten werden vorerst in Orientierungsgesprächen beleuchtet. Diese können bezüglich der Republik Mauritius folgende Themenkreise (Auswahl) umfassen:  

Abgrenzung befristete Aufenthaltsbewilligungen (occupation permits genannt, Gültigkeit drei Jahre, verlängerbar) vs. Daueraufenthaltsbewilligungen (sog. permanent residence permit, Gültigkeit zehn Jahre, ebenfalls verlängerbar)

  • Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
  • Aufenthaltsgenehmigung für Angestellte
  • Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige
  • Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige und Rentner (ab Alter 50)
  • Aufenthaltsbewilligung für Digitale Nomaden
  • Niederlassungsgenehmigung für Investoren
  • Niederlassungsgenehmigung für Angestellte
  • Niederlassungsgenehmigung für Selbständige
  • Niederlassungsgenehmigung für Nichterwerbstätige und Rentner (ab Alter 50)
  • Niederlassungsgenehmigung aufgrund von Immobilienerwerb (PDS-Scheme)
  • Niederlassungsgenehmigung aufgrund von Immobilienerwerb (Smart-City-Scheme)
  • Abgeleitete Genehmigungen für Familienangehörige (Ehegatten; common law partner, Kinder bis Alter 24)
  • Premium Travel Visa (einfaches, kostenfreies verlängerbares Einjahresvisum für Touristen, Rentner und digitale Nomaden
  • Zweiwohnsitzfragen
  • Erwerb der Staatangehörigkeit
  • Immobilienerwerb im Gegenwert von über 500’000 USD
  • Immobilienerwerb im Gegenwert von weniger 500’000 USD
  • Immobilienerwerbsprogramme: Property Development Scheme (PDS), The Smart City Scheme, „Ground +2 apartments“, Objekte der früheren Programme Integrated Resort Scheme (IRS) sowie Real Estate Scheme (RES)
  • Immobilienerwerb, Abläufe und Sicherheiten
  • Steuerliche Ansässigkeit
  • Besteuerung von Inlandseinkommen
  • Abzugsmöglichkeiten bei Inlandseinkommen
  • Befreiung von Auslandseinkommen
  • Sonstige Steuern
  • Implikationen fehlender Doppelbesteuerungsabkommen
  • Lokale Sozialversicherung
  • Vorsorge, Zusatzdeckungen CH/EU/UK
  • Gesundheitswesen, Krankenversicherungsoptionen
  • Lokales Banking
  • Problematiken und Modalitäten der Bankkontoeröffnung vor Wohnsitznahme
  • CH-Banken für Mauritius-Ansässige

Emigration Now kooperiert im Immigrationsbereich mit einer in der Hauptstadt Port Louis angesiedelten Anwaltskanzlei, die unsere Kundschaft in sämtlichen Umsetzungsbelangen effizient und kostengünstig unterstützen kann (Vorab-Angaben zu Angebot und Honorarpauschalen können via info@auswanderung.ch abgerufen werden). Die Beratungsleistungen sind kategorienbezogen und umfassen z.B.

Nichterwerbstätige, Rentner: Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, Bankkontoeröffnung, medizinische Untersuchung

Unternehmer: Gesellschaftsgründung (Inlandsgesellschaft oder offshore-Gesellschaften GBC1 bzw. GBC2) Beantragung von Steuernummern, Einholen von Lizenzen (z.B. Tourism Enterprise Licence, GBL, TEC etc.), Verfassen eines behördengerechten Business Planes, Bankontoeröffnung Firma und privat, Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung, Unternehmungsansiedlung (Geschäftsräume, Arbeitgebergenehmigung, Telefon, Internet, usw.     

Selbständige: Verfassen eines behördengerechten Business Planes, Business Registration Card, Nachweis der Selbständigkeit, Bankkontoeröffnung, Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung

Familiennachzug: Antragstellung und Dokumentation der Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, medizinische Untersuchung

Für eine erste Einschätzung Ihrer persönlichen Situation nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder vereinbaren Sie direkt ein Orientierungsgespräch.