Georgien bietet sofortige steuerliche Ansässigkeit (unter Umständen ohne Aufenthalt), Territorialbesteuerung, günstige Lebenshaltungskosten und ein interessantes Immobilienangebot.
Jede nationale oder territoriale Steuerhoheit dieser Welt definiert eigene Kriterien zur Festlegung der steuerlichen Ansässigkeit, welche zur vollen, unbeschränkten Steuerpflicht führt. In der Schweiz ist diese Ansässigkeit grundsätzlich gegeben, wenn eine natürliche Person einen Wohnsitz, an dem mit der Absicht des dauernden Verbleibens logiert wird, etabliert hat oder wenn ein steuerrechtlicher Aufenthalt begründet wird, was bei einem Aufenthalt von bereits 30 (mit Erwerbstätigkeit) bzw. 90 Tagen (ohne Erwerbstätigkeit) der Fall ist. In den meisten Ländern wird die Ansässigkeit durch den Lebensmittelpunkt, die Prädominanz wirtschaftlicher Interessen und/oder durch bestimmte Aufenthaltsdauern begründet. So behelfen sich viele Steuerhoheiten einer 183-Tage-Frist, die innerhalb einer Steuerperiode, eines Kalenderjahrs oder in einem beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraum eine unbeschränkte Steuerpflicht zu etablieren vermögen. Bekannt ist z.B. der Fall von Spanien-Rentnern, die tunlichst einen mehr als halbjährigen Aufenthalt vermeiden, um den scharfen Steuerbelastungen des iberischen Landes zu entgehen. Aber auch der umgekehrte Fall ist gegeben: Mobile Personen suchen die steuerliche Ansässigkeit in steuerfreien oder steuergünstigen Gefilden.
Eines dieser steuergünstigen Länder ist kaukasische Land Georgien. Seit einigen Jahren buhlt dieser asiatische Staat recht erfolgreich um mobile Unternehmen oder Privatpersonen. Locken tun etwa die Besteuerung nach dem Territorialprinzip (Auslandseinkommen bleiben steuerfrei), gnädige nationale Steuerbelastungen (Einkommensteuer von einheitlich 20% auf Binneneinkommen, 15% Unternehmenssteuer), gewisse Steuervergünstigungen (z.B. Kleinunternehmen, die nur mit einer 1 %-Steuer belastet werden) oder ein recht breites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (aktuell 57 DBA). Auch die Schweiz führt ein DBA mit Georgien, das mitunter die Basis liefert, dass Quellensteuern auf Kapitalleistungen der beruflichen Vorsorge zur Rückerstattung kommen können. Da solche Kapitalauszahlungen (z.B. von Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen oder 3a-Vorsorgeeinrichtungen) in Georgien aufgrund der territorialen Besteuerung nicht erfasst werden, kann eine BVG-Barauszahlung bei Ansässigkeit in Georgien steuerfrei vereinnahmt werden.
Auch Georgien bedient sich zur Definition der „tax residency“ einer 183-Tage-Periode. Wer sich in einem beliebigen 12-Monatszeitraum über 183 Tage im zentralasiatischen Land physisch aufhält, wird unbeschränkt steuerpflichtig. Neben diesem Grundsatz kennt Georgien noch andere Ansässigkeitsvorgaben, darunter eine die für sog. „High Net Worth Individuals (HNWI)“ zugeschnitten ist. Diese vermögenden Personen können umgehend, im Extremfall gar ohne georgischen Aufenthalt, steuerlich ansässig werden. Voraussetzung ist entweder der Nachweis eines weltweiten Vermögens von mehr als 3 Millionen GEL (aktuell ca. 890’000 CHF) oder eines in drei Jahren vor Antragstellung erzielten Einkommens von mindestens 200’000 GEL (knapp 60’000 CHF). Darüber hinaus ist eine immigrationsrechtliche Aufenthaltsbewilligung (mitunter erhältlich für Erberbstätige, Investoren, Immobilienerwerber, Studenten und Familienangehörigen von georgischen Staatsbürgern oder dort niedergelassenen Personen) notwendig. Alternativ zur Aufenthaltsbewilligung kann auch ein (steuerbares) Jahreseinkommen aus georgischen Quellen in der Höhe von mindestens 25’000 Lari (ca. 7’500 Franken) vorgebracht werden. Die HNWI-Ansässigkeit wird unter diesen Umständen für ein Jahr bescheinigt und muss daher, ausser bei tatsächlichen Aufenthalten von über 183 Tagen, jährlich neu belegt werden. Überdies fallen steuerliche Deklarationspflichten, so dass die Hilfe lokaler Rechtberater unabdingbar wird. Emigration Now kann über alle Details der erwähnten Prozeduren informieren und Vor-Ort-Kooperationspartner nennen.
Georgien ist insgesamt eine steuergünstige Destination, die Zuwanderer oder perpetual travelers bzw. mobile Personen, die eine geeignete Basis für Dauerreisevorhaben suchen, ansprechen kann. Das Land, Scheitelpunkt zwischen Europa und Asien, ist wirtschaftspolitisch um eine „westliche Positionierung“ bemüht, und recht unbeirrt auf Wachstums- und Modernisierungskurs. Ausländer bevorzugen hauptsächlich die Kapitale Tiflis und die am Schwarzen Meer gelegene Hafenstadt Batumi, Gegenden, die mittlerweile auch ein breiteres, modernes Immobilienangebot bieten.